Folgende Regelungen gelten:
- Die Leihfristen werden für alle ausgeliehenen Medien bis 02.02.21 verlängert. Somit werden bis dahin auch keine weiteren Säumnisgebühren entstehen.
- zur Abholung bereitliegende vorgemerkte Medien, deren Abholfrist (23.12.20) bereits abgelaufen ist, werden wir bis einschließlich Montag, 18.01.21 noch für Sie bereitlegen.
- vorgemerkte Medien werden weiterhin für Sie zur Abholung bereitgelegt
- Der Zugang zu den Dauerschließfächern ist von Montag - Freitag in der Zeit von 8.00 - 17.00 Uhr gewährleistet.
- Der Rückgabeautomat ist weiterhin zugänglich und bleibt rund um die Uhr in Betrieb.
- Wir stehen auch weiterhin für Sie telefonisch, per E-Mail und per Chat zur Verfügung. Lediglich vom 24.12.20 - 03.01.21 bleiben diese Kanäle unbesetzt.