Datenschutzvereinbarung

Es ist zwingend erforderlich, dass Sie alle Daten, die Rückschlüsse auf betroffene Personen ermöglichen könnten,  anonymisieren. „Personen-, Orts-, und Firmennamen, Datumsangaben und andere Sachverhalte (Berufsbezeichnungen, KFZ-Kennzeichen, Bilanzwerte), die einen Rückschluss auf die Identität der aufgenommenen Personen oder Organisationen erlauben, müssen abgeändert werden. Die Ersetzung durch Decknamen (=Maskierung) muss, auch über mehrere Gespräche hinweg, konsistent erfolgen; es empfiehlt sich, eine Maskierungsschlüssel anzulegen, in dem die Ersetzungen den originalen Ausdrücken zugeordnet werden“ (Deppermann, 1999, S. 31).

Weiteres zum Datenschutz, informierten Einwilligung, Annonymisierung und Forschungsdatenspeicherung finden Sie hier.

Grundlagen zum Datenschutzrecht und Hinweise in Bezug auf qualitative Forschungsvorhaben finden Sie im Beitrag von Klaus Hebrank.

Literatur:

  • Deppermann, Arnulf (1999): Gespräche analysieren. Eine Einführung in konversationsanalytische Methoden. Leske und Budrich: Opladen.

Artikel verfasst von Debore Niermann (2016).

Zitation: Niermann, Debora (2016). Datenschutzvereinbarung. QUASUS. Qualitatives Methodenportal zur Qualitativen Sozial-, Unterrichts- und Schulforschung. URL https://www.ph-freiburg.de/quasus/wie-kann-ich-vorgehen/forschungsprozess-organisieren/datenschutzvereinbarung.html