Erklärung zur Barrierefreiheit
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseiten einschließlich der mobilen Anwendung sind teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG:
- Webseiten und Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
- Teilweise Dokumente und Webseiten, die nach dem 23.09.2018 eingestellt wurden.
- Die Farbkontraste sind unzureichend.
- Auf den Webseiten, die Videos oder Audiodateien enthalten, fehlen häufig Untertitel. Es fehlt eine genaue Beschreibung des Inhalts bzw. eine Transkription.
- Formulare können derzeit noch nicht überall barrierefrei zur Verfügung gestellt werden.
Die Pädagogische Hochschule Freiburg arbeitet an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte, um die Vorgaben des L-BGG sukzessive umzusetzen.
b) Diese Inhalte fallen nicht in die Anwendbarkeit der anwendbaren Rechtsvorschriften:
- Dokumente, die vor dem 23.09.2020 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsprozesse benötigt werden.
- Webseiten anderer Domains, die mit den Webseiten der Pädagogischen Hochschule Freiburg verlinkt sind.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde im Februar 2021 erstellt.
Die Methode zur Überprüfung der Barrierefreiheit von Webseiten erfolgte zuletzt im Februar 2019 nach dem BITV-Selbsttest.
Die Erklärung wurde zuletzt im Februar 2021 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu den Inhalten unserer Webseiten aufgefallen sind, melden Sie sich bitte bei:
Pädagogische Hochschule Freiburg
Zentrum für Informations- und Kommunikationstechnologie (ZIK)
79117 Freiburg
Telefon: +49 761 682-0
Mail: support(at)ph-freiburg.de
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Pädagogische Hochschule Freiburg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Pädagogische Hochschule Freiburg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vor-gesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und§ 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Telefon: + 49 711 279-3358
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Mail: poststelle(at)bfbmb.bwl.de
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach§ 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.