Hochschulleitung und Gremien
Hochschulrat
Der Hochschulrat begleitet die Hochschule, nimmt Verantwortung in strategischer Hinsicht wahr, entscheidet über die Struktur- und Entwicklungsplanung und schlägt Maßnahmen vor, die der Profilbildung und der Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit dienen. Er beaufsichtigt die Geschäftsführung des Rektorats.
Senat
Der Senat entscheidet in Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium an unserer Hochschule, die von grundsätzlicher Bedeutung sind und die nicht durch Gesetz einem anderen Organ, den Fakultäten oder den Universitätseinrichtungen übertragen sind.
Der Senat bestätigt die Wahl der hauptamtlichen Mitglieder des Rektorats und wählt die nebenamtlichen Mitglieder. Er hat Beschlussfassungsrechte insbesondere im Zusammenhang mit der Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen und Hochschuleinrichtungen, über die Grundordnung und im Bereich der von der Hochschule zu erfassenden Satzungen.
Dem Senat gehören Mitglieder kraft Amtes und Mitglieder auf Grund von Wahlen an.
Hochschulleitung
Die Pädagogische Hochschule Freiburg wird von einem Rektorat geleitet (vgl. § 16 LHG). Ihm gehören an:
- Der Rektor als Leitung des Rektorates,
- der Kanzler als hauptamtliches Rektoratsmitglied für die Wirtschafts- und Personalverwaltung und ständiger Vertreter des Rektors,
- der Prorektor für Lehre, Studium und Qualitätsentwicklung,
- der Prorektor für Forschung und Nachwuchsförderung und
- die Prorektorin für Transfer, Fortbildung und Digitalisierung.
Das Rektorat ist unter anderem für die Struktur- und Entwicklungsplanung einschließlich der Personalentwicklung, die Planung der baulichen Entwicklung sowie die Aufstellung und den Vollzug des Wirtschaftsplans zuständig. Zudem vollzieht das Rektorat die Beschlüsse des Senats und des Hochschulrats.
Der Rektor vertritt die Pädagogische Hochschule Freiburg nach außen und ist Vorsitzender des Senats; er verantwortet auch den Bereich Internationalisierung. Ihm zugeordnet sind die Stabstellen "Presse & Kommunikation" und"Gleichstellung, akademische Personalentwicklung und Familienförderung" sowie der Datenschutzbeauftragte. Die Stabsstellen "Qualitätsentwicklung", "Hochschuldidaktik" und "Qualitätssicherung" sind dem Prorektor Lehre, die Stabsstelle "Forschung" ist dem Prorektor Forschung, die Stabsstelle "Informationssicherheit" und der "Webmaster" ist der Prorektorin Digitalisierung und die Stabsstelle "Strategie, Organisationsentwicklung und Grundsatzangelegenheiten" und die Beauftragte für Chancengleicheit sind dem Kanzler zugeordnet.
- Hochschulrat
- Senat
- Rektorat
- Stabsstellen des Rektorats
- Beauftragte
- Datenschutz
- Informationssicherheit
- Zentraler Webmaster