Ethikkommission

Die Ethikkommission berät auf Antrag Wissenschaftler/-innen sowie die Organe und Gremien der Pädagogischen Hochschule Freiburg in Bezug auf ethische und datenschutzrechtliche Aspekte der Forschung am Menschen. Das Gremium tagt mindestens zwei Mal im Semester. Die Sitzungstermine werden auf dieser Webseite bekannt gemacht. Anträge müssen mindestens 28 Tage vor dem Sitzungstermin vollständig bei der Ethikkommission eingegangen sein. 

Die Satzung und die Geschäftsordnung der Ethikkommission, das Antragsformular sowie das ggf. einzureichende Formular für die ausführliche Beschreibung des Forschungsvorhabens finden Sie auf der rechten Seite im Download-Bereich.

Die Ethikkommission besteht aus mindestens sieben Mitgliedern, durch die das Spektrum der Fächer der Pädagogischen Hochschule Freiburg möglichst umfassend repräsentiert ist. Die Mitglieder werden vom Rektorat bestellt. Aktuell setzt sich die Ethikkommission aus den folgenden Personen zusammen:

Vorsitzender und Geschäftsführer

Apl. Prof. Dr. Jens Clausen, Leitung Ethik & Lebenswissenschaften und ihre Didaktik / Datenschutzbeauftragter

Weitere Mitglieder

Prof. Dr. Eva Maria Bitzer
Prof. Dr. Anika Dreher
Prof. Dr. Sabine Flick
Prof. Dr. Zeynep Kalkavan-Aydin
Prof. Dr. Annika Kolb
Prof. Dr. Timo Leuders
Prof. Dr. Vanessa Völlinger
Prof. Dr. Axel Wiemer

Einhaltung ethischer Grundsätze

Forschungsethische Grundsätze müssen bei allen Forschungsvorhaben beachtet werden. Standard guter wissenschaftlicher Praxis ist daher die Selbstprüfung, inwiefern Risiken für Teilnehmer und Forschende entstehen und das Einholen einer informierten Einwilligung der Teilnehmenden (bei der Erhebung personenbezogener Daten auch mit Datenschutzhinweisen). Empfehlungen und Leitfragen dazu gibt der RatSWD in seiner Publikation Forschungsethische Grundsätze und Prüfverfahren in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, sowie die Deutsche Gesellschaft für Psychologie in ihrer Publikation Ethisches Handeln in der psychologischen Forschung. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite Best Practice Forschungsethik des RatSWD sowie im Informationsportal zu empirischen Forschungsmethoden der PH. 

Ein formales Votum einer Ethikkommissionist in der Regel nur dann notwendig, wenn Drittmittelgebende oder Herausgebende wissenschaftlicher Publikationen dies fordern oder wenn begründete Zweifel an der Unschädlichkeit des Forschungsvorhabens bestehen. Beispielsweise verlangt die DFG ein Ethikvotum, wenn den untersuchten Personen Risiken zugemutet werden, die Untersuchung mit hohen (körperlichen oder emotionalen) Belastungen verbunden ist und/oder wenn die Untersuchten nicht restlos über Ziele und Verfahren der Studie aufgeklärt werden. Zudem ist ein Ethikvotum erforderlich, wenn Patienten untersucht werden.

Geschäftsführung und Vorsitz

Apl. Prof. Dr. Jens Clausen 
jens.clausen(at)ph-freiburg.de

Kontakt

Antragsberechtigte Personen richten ihren Ethikantrag bitte in digitaler Form an die Ethikkommission unter ethikkommission(at)ph-freiburg.de.

Sitzungstermine

Sommersemester 2025

  • Mittwoch, 02. Juli 2025 (Einreichungsfrist: 02. Juni 2025)

Downloads & Links

Die Hochschule stellt im Forschungsdrehkreuz Schule Vorlagen für informierte Einwilligungserklärungen zur Verfügung, die auf Empfehlungen des Verbunds Forschungsdaten Bildung beruhen.