Studieren mit ausländischen Abschlüssen

 Gebühren für internationale Studierende


Betroffen sind internationale Studierende, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sind, und ein grundständiges Studium (= Bachelorstudium) oder konsekutives Masterstudium aufnehmen.
Die Gebühren betragen 1.500,00 Euro pro Semester. Darüber hinaus sind die üblichen Semesterbeiträge (derzeit 186,00 Euro pro Semester) zu entrichten.

Internationale Studienbewerber/-innen, die vor dem Wintersemester 2017/18 zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung in einem Studienkolleg in Baden-Württemberg eingeschrieben waren, müssen für ein Studium, das sie unmittelbar nach erfolgreichem Abschluss der Feststellungsprüfung aufnehmen, keine Gebühren zahlen.

Informationen von Ausnahmen und Befreiungen haben wir im Auskunftsformular zusammengestellt.

Zusätzlich gibt es noch die Möglichkeit, einen Antrag über die Befreiung wegen besonderer Begabung zu stellen:

Satzung über die Studiengebührenbefreiung von besonders begabten Internationalen Studierenden

Verfahrensregelung für die Befreiung von 2 Internationalen Studierenden von der Gebührenpflicht

 

Informationen für Internationale Studierende

Personen aus der Europäischen Union

Ausländische EU-Staatsangehörige, d. h. Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union ohne deutsches Abitur, werden zulassungsrechtlich den deutschen Studienbewerbern gleichgestellt. Sie nehmen am Auswahlverfahren teil, d.h. die ausländische Abiturdurchschnittsnote wird in die deutsche Notengebung umgewandelt und in Auswahlpunkte umgerechnet. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung ggf. Nachweise Ihrer praktischen Tätigkeiten bei, um Ihre Zulassungschancen entsprechend zu verbessern.

Personen aus Nicht-EU-Staaten

Personen aus einem Nicht-EU-Land mit ausländischem Sekundarabschluss nehmen nicht am Auswahlverfahren teil. Für diesen Bewerberkreis steht der Pädagogischen Hochschule Freiburg eine Zulassungsquote von 8% der Studienplätze zur Verfügung.

Hinweise zum Uni-ASSIST-Verfahren

Die Pädagogische Hochschule Freiburg hat den Bewerbungen internationaler Studienbewerber/-innen mit Uni-Assist eine Vorprüfungsinstanz vorangestellt, die zunächst Hochschulzugangsberechtigungen und Deutschkenntnisse anerkennt. Diese Vorprüfung erfolgt gegen ein Entgelt. Das Ergebnis der Bewertung wird den Studienbewerber/-innen von Uni-Assist vorab mitgeteilt und ebenfalls an die Pädagogische Hochschule Freiburg übermittelt. Die Entscheidung über die Zulassung und die Einschreibung trifft weiterhin die Pädagogische Hochschule Freiburg, d.h. den Zulassungsbescheid erhalten Sie separat von der Hochschule.

Für Sie als Bewerber/-in heißt das

  • Sie senden Ihre Bewerbungsunterlagen - parallel zu Ihrer >>Online-Bewerbung an der Pädagogischen Hochschule - ebenfalls an >>Uni-Assist
  • Die Bewerbung über Uni-Assist kostet 75€
  • Sie können sich gleichzeitig auch bei anderen Uni-Assist-Hochschulen bewerben. Das Entgelt reduziert sich bei Mehrfachbewerbungen entsprechend
  • Sie benötigen auch bei Bewerbungen an mehreren Uni-Assist-Hochschulen nur einen Satz amtlich beglaubigter Kopien.

Alle weitere Informationen erhalten Sie direkt über die >>Homepage von Uni-Assist.

Deutsche Staatsangehörige mit ausländischem schulischen Abschlusszeugnis

Deutsche Bewerber/-innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung bewerben sich nicht über Uni-Assist. Sie benötigen eine Bescheinigung über die Gleichstellung von der Zeugnisanerkennungsstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart, Postfach 103642, 70031 Stuttgart. https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/863

Wenn Sie keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, richten Sie ihren Antrag bitte an die Bezirksregierung Düsseldorf Georg-Glock Str. 4, 40474 Düsseldorf. Beantragen Sie unbedingt eine Durchschnittsnote mit!

Personen mit ausländischer Lehramtsprüfung

Bewerber/-innen mit ausländischer Lehramtsprüfung müssen die Anerkennung bzw. Teilanerkennung ihres Lehramtsstudiums beim Regierungspräsidium Tübingen Abt. - 7 Schule und Bildung Postfach 2666, 72016 Tübingen beantragen.

Bitte bewerben Sie sich auf den Studiengang "Nachstudium migrierte Lehrkräfte" und laden Sie den Bescheid des Regierungspräsidiums Tübingen sowie den Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse (Niveau C1) im Bewerbungsportal hoch.

Ausländische Bewerber-/innen müssen sich sowohl bei Uni-Assist als auch an der Pädagogischen Hochschule Freiburg bewerben und zusätzlich beachten:

  • Alle Zeugnisse die nicht aus der Bundesrepublik Deutschland kommen,
    müssen zur Einschreibung beglaubigt sein.
  • Deutsche Sprachkenntnisse mindestens DSH 2 oder TestDaF mindestens 4x4.
    Sprachnachweise können auch an der Pädagogischen Hochschule erworben werden.
  • Auskunftsformular für die Beurteilung der Studiengebührenpflicht oder Studiengebührenfreiheit internationaler Studierender gemäß § 5 LHGebG