FAQ Prüfungen und Abschlussarbeiten

Was muss ich tun, wenn ich krank bin? Wie verlängere ich meine Abschlussarbeit? Wann bekomme ich mein Zeugnis? Diese und weitere Fragen rund um die Themen Prüfungen und Abschlussarbeiten beantworten wir Ihnen auf dieser Seite. Wir hoffen, dass diese Sammlung Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhilft!

Diese Liste wird kontinuierlich erweitert. Bei Unklarheiten oder weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die nebenstehenden Kontakte, vorrangig ans SSC.

Haben Sie Fragen?

Das Studien-Service-Center (SSC) hilft! Tel.: 0761 / 682 – 333
Mail: service(at)ph-freiburg.de

Bei spezifischen Fragen

Haben Sie spezifische Fragen und wollen daher das Prüfungsamt direkt kontaktieren?

Die Kontakte mit entsprechenden Zuständigkeiten finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes.

Krankmeldung

Studienbegleitende Modulprüfungen   

BA Kindheitspädagogik:

Gesonderte Regelungen, da Anmeldungen von Prüfungen über das Hochschulportal HisInOne getätigt werden müssen. Im Falle einer angemeldeten Modulprüfungsleistung (Erstversuch bzw. Wiederholungsversuch): Attest holen und spätestens am Tag der Prüfung bzw. vor Fristende beim Prüfungsamt Verlängerung beantragen.

Übrige Studiengänge:

  • Klausur/mündliche Prüfung:
    • BA Erziehungswissenschaft mit den Schwerpunkten Erwachsenenbildung/Weiterbildung und Soziale Arbeit/Sozialpädagogik: gesonderte Regelungen zu Klausuren. Bitte beachten Sie die Informationen unter der Rubrik "Prüfungen" auf der Seite des Studiengangs.
    • 1. Versuch: bei den Prüfenden abmelden
    • Wiederholungsversuch: Attest holen und vor der Prüfung beim Prüfungsamt melden, Prüfung muss beim nächsten Termin wiederholt werden
  • Hausarbeiten, Portfolios, etc.:
    • 1. Versuch: mit Prüfenden ggf. Verlängerung vereinbaren
    • Wiederholungsversuch: Attest holen und vor Fristende (/Semesterende) beim Prüfungsamt Verlängerung beantragen

Abschlussarbeiten, mündliche Abschlussprüfungen: Siehe Punkt "Verlängerung Abschlussarbeit"

Verlängerung Abschlussarbeit

  • Krankheit: Verlängerungsantrag + ärztliches Attest (Angaben: Dauer, unverschlüsselte Diagnose/Befundtatsachen); Abgabe im Prüfungsamt, vor Abgabetermin
  • Kinder unter 14 Jahre: Verlängerungsantrag (Dauer angeben) + Kopie Geburtsurkunde + erweiterte Meldebescheinigung; Abgabe im Prüfungsamt, vor Abgabetermin
  • „begründeter Einzelfall“: Verlängerungsantrag mit Schilderung des Grundes und Angabe der beantragten Verlängerungsdauer (max. 1 Monat, einmalig); Abgabe im Prüfungsamt, spätestens 3 Wochen vor Abgabetermin
  • Betreuung naher Angehöriger im gleichen Haushalt: Verlängerungsantrag + geeignete Nachweise; Abgabe im Prüfungsamt, vor Abgabetermin

Formular Verlängerungsantrag

Abschlussarbeit (Ablauf): Von der Anmeldung bis zur Note - die Abschlussarbeit in 8 Schritten

Bevor Sie sich zur Abschlussarbeit anmelden können, müssen Sie eine bestimmte Anzahl an ECTS-Punkten erreicht haben. Die konkrete Anzahl finden Sie u.a. auf den Anmeldeformularen.

Zudem müssen Sie einige Vorbereitungen treffen: Sie brauchen insbesondere ein Thema und müssen Prüfer/-innen finden, sowie ggf. an bestimmten Veranstaltungen teilnehmen. Dafür wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die Ansprechpartner/-innen in Ihrem Studiengang und informieren Sie sich auf den Seiten Ihres Studiengangs/Fachs.

Außerdem müssen Sie den Zeitrahmen im Blick behalten:

Für einige Studiengänge gibt es Terminpläne mit vorgegebenen Fristen, diese finden Sie auf den Seiten der Studiengänge (und auf der Seite des Prüfungsamts).

In anderen Studiengängen können Sie sich jederzeit zur Abschlussarbeit anmelden. Dann müssen Sie selbst errechnen, wann Sie sich spätestens anmelden müssen, um zum angestrebten Zeitpunkt z.B. in den Vorbereitungsdienst gehen zu können.

Hier finden Sie Informationen zum Übergang vom Bachelor zum Master (Lehramt), bzw. zum Übergang in den Vorbereitungsdienst.

Als nächstes stellen Sie die Dokumente für die Anmeldung der Arbeit zusammen. Auf der Seite Ihres Studiengangs finden Sie die Formulare (Antrag auf Zulassung u. ggf. Anmeldung). Diese füllen Sie aus und holen auch die Unterschriften Ihrer Prüfer/-innen für das Thema ein.

Je nach Studiengang sind noch verschiedene weitere Nachweise für die Anmeldung erforderlich; welche genau, steht auf dem jeweiligen Zulassungsantrag.

Die Dokumente aus Schritt 2 geben Sie im Prüfungsamt ab:

- entweder als Anhang per E-Mail von Ihrer PH-Mailadresse aus (bitte nur an eine Sachbearbeiterin)

- oder persönlich zu den Sprechzeiten/per Post/über den Briefkasten

Nach einer Bearbeitungszeit (bei Terminplänen festes Datum, sonst spätestens vier Wochen nach Zulassungsantrag*) bekommen Sie vom Prüfungsamt per Post einen Bescheid darüber, ob Sie zur Abschlussarbeit zugelassen wurden oder nicht.

*Vorliegende Texte dienen der vereinfachten Beschreibung der Vorgänge und zeitlichen Abläufe; rechtsverbindlich gelten die jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen.

Wenn Sie zugelassen wurden, beginnen Sie zu dem im Zulassungsbescheid mitgeteilten Datum mit der Bearbeitung der Abschlussarbeit. Dabei beachten Sie neben den inhaltlichen Aspekten natürlich auch die formalen Ansprüche wissenschaftlicher Arbeiten. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in Ihrem Studiengang.

In manchen Fällen können Verlängerungen beantragt werden – genauere Informationen dazu finden Sieunter dem Punkt "Verlängerung Abschlussarbeit".

Tipp: Bei Problemen mit dem wissenschaftlichen Schreiben hilft Ihnen das Schreibzentrum weiter.

Sie haben die Arbeit fertig geschrieben? Wunderbar, dann geht es jetzt so weiter:

  • Auf der letzten Seite der Arbeit fügen Sie die Eigenständigkeitserklärung ein. Eine Vorlage finden Sie hier.
  • Drucken und binden:
    • 2 gedruckte Exemplare
    • Transparentes Deckblatt
    • Binden lassen (Klebebindung, keine Spiralbindung)
    • Bei sehr umfangreichen Arbeiten mit Anhang kann der Anhang auch jeweils separat gebunden werden. Eine rein digitale Einreichung des Anhangs ist hingegen nicht möglich!
  • Elektronische Ausfertigungen: Speichern Sie die Arbeit im PDF-Format auf zwei Datenträgern (CD, USB-Stick oder vergleichbares) und befestigen Sie je einen Datenträger hinten in jedem der ausgedruckten Exemplare.
  • Zu guter Letzt unterschreiben Sie noch dieEigenständigkeitserklärung in beiden Exemplaren. Falls Sie eine eingescannte Unterschrift mit ausgedruckt haben, müssen Sie trotzdem noch einmal im Original unterschreiben.

Jetzt ist es fast geschafft - zum Ende der Bearbeitungsfrist geben Sie die Abschlussarbeit im Prüfungsamt ab, und zwar spätestens bis 0 Uhr nachts am Abgabetermin.

Eine Eingangsbestätigung wird nicht ausgestellt.

Sie können die Arbeit persönlich zu den Sprechzeiten abgeben oder per Post oder über einen der Briefkästen.

Postanschrift:

Pädagogische Hochschule Freiburg
Akademisches Prüfungsamt
Kunzenweg 21
79117 Freiburg
 

Briefkästen im 2. OG des KG 2:

Briefkasten außen am KG 2:

  • Wenn Sie außerhalb der Gebäudeöffnungszeiten abgeben, nutzen Sie bitte den Briefkasten am Eingang zum KG 2 (vom Kunzenweg aus). Dann unbedingt „Prüfungsamt“ auf den Umschlag schreiben, damit die Arbeiten zugeordnet werden können.

Vom Prüfungsamt werden die Arbeiten jetzt an die Prüfer/-innen weitergeleitet. Diese haben eine bestimmte Korrekturzeit (die genauen Angaben finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung), danach reichen sie ihre Gutachten im Prüfungsamt ein. Wenn die Gutachten vorliegen, wird die Note im Hochschulportal LSF verbucht.

In manchen Studiengängen findet außerdem eine mündliche Abschlussprüfung statt. Sie bekommen per Post einen Bescheid darüber, ob Sie zur mündlichen Prüfung zugelassen wurden.

Die Termine werden vom Prüfungsamt in Absprache mit den Prüfer/-innen festgelegt und Ihnen vom Prüfungsamt mitgeteilt

  • BA DaZ/DaF und BA Kindheitspädagogik: Die Bekanntgabe der Termine erfolgt einen Monat vor Anfang des Prüfungszeitraumes per Aushang vor dem Prüfungsamt.
  • Masterstudiengänge (DaZ/DaF, E-Lingo, Erziehungswissenschaft, Gesundheitspädagogik, Pflege bzw. Gesundheit/Wirtschafts- u. Sozialmanagement, Psychologie des Lernens u. Lehrens, Textiltechnik u. Bekleidung): Die Termine werden postalisch mitgeteilt.

Notenansicht (Wie kommen die Noten ins LSF?)

Über das LSF können Sie Ihre Leistungsübersicht einsehen. In der Leistungsübersicht werden alle Prüfungsleistungen gemäß Modultabelle erfasst – d.h. Sie sehen hier nicht die Titel der Lehrveranstaltungen, sondern die Bestandteile des Moduls. Es werden nur vollständige Module gebucht, Teilleistungen tauchen also noch nicht auf.

Idealerweise zum Ende des Semesters, in dem die Leistung erbracht wurde. Dazu müssen insbesondere schriftliche Arbeiten rechtzeitig abgegeben werden – die Dozent/-innen sollen die Abgabefristen so setzen, dass sie die Noten aus dem Wintersemester bis Mitte März und die Noten aus dem Sommersemester bis Mitte August (Lehramt) bzw. Mitte September (übrige Studiengänge) dem Prüfungsamt mitteilen können. Die Korrekturzeit soll i.d.R. nicht länger als 6 Wochen sein.

Wenn Sie also z.B. Ende Januar eine Hausarbeit abgeben, kann sie üblicherweise bis Mitte März korrigiert werden, dann geht die Note ans Prüfungsamt und wird dort vor Semesterende verbucht. Wenn Arbeiten in Absprache mit den Dozent/-innen später abgegeben werden oder die Korrektur länger dauert, kann die Verbuchung sich entsprechend verzögern.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass insbesondere zum Semesterende durch das hohe Arbeitsaufkommen die Eintragung der Noten etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. Noten von Studierenden im Abschlusssemester (insbesondere unmittelbar vor dem Übergang in den Master/den Vorbereitungsdienst) werden vorrangig berücksichtigt.

Wenn Sie den Eindruck haben, dass mit einem Eintrag etwas nicht stimmt, wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiter/-innen im Prüfungsamt.

Folgende Angaben helfen uns dabei sehr:

  • Matrikelnummer
  • Bezeichnung des Moduls, in dem die betreffende Prüfungsleistung erbracht wurde (bitte die Bezeichnungen aus der Modultabelle verwenden, nicht Veranstaltungstitel)
  • ggf. das Fach
  • ggf. im Wahlpflichtbereich belegte Veranstaltungen (wiederum gemäß Bezeichnung in der Modultabelle)

Zeugnis/Bestehensbescheinigung (MA PRIM)

Wenn Sie die letzte Prüfungsleistung bestanden haben und die Note im Prüfungsamt eingegangen ist, ist Ihr Studium abgeschlossen. Im LSF erkennen Sie dies daran, dass Sie die volle in Ihrem Studiengang zu erbringende Anzahl an ECTS-Punkten erreicht haben. Sie können sich jetzt exmatrikulieren.

Die Zeugnisse werden Ihnen per Einschreiben zugesandt.

Ausstellung der Zeugnisse:

  • Bachelor Lehramt: Mitte April / Mitte Oktober
  • Master Lehramt: innerhalb von 4 Wochen ab Abschluss
  • Übrige Bachelor- und Masterstudiengänge (inkl. Höheres Lehramt): innerhalb von 4 Wochen ab Abschluss

Bestehensbescheinigung im Master Primarstufe:

Da für Studierende des Masterstudiengangs Primarstufe der Vorbereitungsdienst zum Bachelorabschluss zählt und dessen Absolvierung Voraussetzung für ein Zeugnis ist, wird den Studierenden nach Erreichen von 60 ECTS eine Bestehensbescheinigung ausgestellt. Diese ist zusammen mit der beigefügten Leistungsübersicht beim jeweiligen Regierungspräsidium einzureichen, um den Vorbereitungsdienst anzutreten.

OSP (Orientierungspraktikum) und ISP (Integriertes Semesterpraktikum)

Das Praktikum muss inklusive aller zugehörigen Bestandteile absolviert sein. Die Noten werden vom Zentrum für Schulpraktische Studien in regelmäßigen Abständen an das Prüfungsamt weitergegeben; bei Fragen wenden Sie sich daher bitte zunächst an die Ansprechpartner/-innen im Zentrum für Schulpraktische Studien.