Finanzierung & Rechtliches
Bis Sie Ihre Promotionsurkunde in Händen halten können, sind einige Schritte erforderlich. Nachfolgend finden Sie die formalen Abläufe sowie Informationen zu rechtlichen Grundlagen, die für Ihre Promotion relevant sind.
Projektfinanzierung
Das Projekt selbst und damit zusammenhängende Kosten, wie z.B. Aufwendungen für Reisen zu Erhebungen, Mittel für eine studentische HIlfskraft etc. können durch z.B. die interne Forschungsförderung der Pädagogischen Hochschule bezuschusst werden. Im Rahmen von strukturierten Promotionsprogrammen stehen in der Regel zudem Sachmittel für die Projektkosten zur Verfügung.
Finanzierung des Lebensunterhalts
Die Aufwendungen für den Lebensunterhalt können ebenfalls auf verschiedenen Wegen finanziert werden:
- durch die Mitarbeit an der Hochschule z.B. in einem Drittmittelprojekt, im Bereich Forschung & Lehre mit einer Qualifizierungsstelle, im Wissenschaftsmanagement (siehe Stellenangebote)
- durch ein Promotionsstipendium z.B. der Landesgraduiertenförderung oder eines Begabtenförderwerkes
- durch eine Abordnung als Lehrkraft i.d.R. im Rahmen eines Forschungs- und Nachwuchskollegs
- durch eine Beschäftigung außerhalb der Hochschule
- durch einen Studienkredit
- durch eigenes Vermögen, die Familie, Partner/-in etc.
Neben einer Individualpromotion kann ein Promotionsvorhaben auch im Rahmen eines strukturierten Promotionsprogrammes durchgeführt werden.
Diese Promotionsprogramme (z.B. Forschungs- und Nachwuchskollegs, Nachwuchsforschergruppen) umfassen i.d.R. mehrere Teilprojekte zu einem übergreifenden Thema. Die Bewerbung erfolgt auf eines oder mehrere der ausgeschriebenen Teilprojekte, deren Teilprojektleitung zugleich als Betreuungsteam (Promotionskomitee) fungiert. Je nach Art und Ausstattung des Promotionsprogramm ist die Finanzierung der Promotion durch ein Stipendium, eine Lehrkraftabordnung oder ein Beschäftigungsverhältnis vorgesehen. Unter Umständen ist auch eine Assoziierung einer Individualpromotion an ein bestehendes Promotionsprogramm möglich.
Eine Übersicht über neue, laufende und abgeschlossene Promotionsprogramme sowie Ausschreibungen im Rahmen neuer Programme finden Sie auch auf der Webseite des Kompetenzverbunds empirische Bildungs- und Unterrichtsforschung (KeBU) und unter Projekte.
Die Pädagogische Hochschule Freiburg vergibt - vorbehaltlich der Mittelzuweisung durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg - Promotionsstipendien nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG) an überdurchschnittlich qualifizierte Promovierende. Die Vollzeitstipendien sind Individualstipendien, die an keine bestimmte Fachrichtung gebunden sind. Bei fachlicher Passung ist jedoch eine Assoziierung an ein bestehendes Promotionskolleg der Pädagogischen Hochschule Freiburg möglich.
Die rechtliche Grundlage findet sich in:
- der Satzung der Pädagogischen Hochschule Freiburg zur Durchführung des Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG Satzung)
- dem Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses (Landesgraduiertenförderungsgesetz) - LGFG
Die Ausschreibung
Die Ausschreibungen zur Vergabe von Stipendien werden u.a. hier und über die Maillingliste Wissenschaftlicher Nachwuchs veröffentlicht. Ausschreibungen von Stipendien im Rahmen von Forschungs- und Nachwuchskollegs finden Sie hier.
Die Vergabe
Über die Vergabe und die Höhe des Stipendiums entscheidet der Vergabeausschuss, der dem Senatsausschuss für Forschung und Nachwuchsförderung unter Leitung des Prorektors für Forschung entspricht.
Die Förderung
Die wichtigsten Eckpunkte der Satzung der Pädagogischen Hochschule Freiburg zur Durchführung des Landesgraduiertenförderungsgesetzes (LGFG) vom 11.01.2013 sind:
- Grundbetrag von 1000,- EUR/Monat
- Regelförderdauer zwei Jahre + Option auf zwei weitere Halbjahre
- Kurzzeitstipendien sind möglich
- Verlängerung der Regelförderzeit auf vier Jahre bei Pflege / Erziehung mind. eines Kindes unter 14 Jahren
- Kinderzuschlag von 160,- EUR/Monat für ein Kind (bzw. 210,- EUR/Monat für zwei und mehr Kinder)
- Vollzeitstipendium, Nebentätigkeit in geringem Umfang (max. 10 h/Woche) auf Antrag möglich
- Voraussetzung ist die bereits erfolgte Annahme als Doktorand/-in an einer Fakultät der Pädagogischen Hochschule Freiburg
Der Beginn der Förderung ist von der Mittelverfügbarkeit abhängig .
Das Promotionsvorhaben kann in allen für die Pädagogische Hochschule Freiburg relevanten Forschungsgebieten durchgeführt werden.
Die Bewerbung
Einzelheiten zur Bewerbung und den erforderlichen Antragsunterlagen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Ausschreibung sowie dem Dokument Information zur Antragsstellung.
Das Formblatt und die Bewerbungsunterlagen (inkl. Exposé, Gutachten,..) sind zur jeweils genannten Ausschreibungsfrist ausschließlich in elektronischer Form (PDF) an das Prorektorat Forschung, forschung(atnospam)ph-freiburg.de zu richten. Die Größe der PDF-Dokumente darf insgesamt 15 MB nicht überschreiten. Bei Nichteinhaltung der Antragsfrist bzw. Antragsform kann die Bearbeitung des Antrag abgelehnt werden.
Im Bewerbungsschreiben bzw. dem Exposé sollte das Promotionsthema so dargestellt werden, dass sich die Innovativität, die methodische Adäquatheit und die Machbarkeit in der zeitlichen Planung des Arbeitsvorhabens sowie der Erkenntnisgewinn bzw. die Erwartungen an das zu behandelnde Thema erkennen lassen können.
Beratung
Bei Fragen rund um die Antragsstellung wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Prorektorat Forschung. Ansprechpartnerin für LGFG-Stipendien ist Heike Ehrhardt, forschung(at)ph-freiburg.de.
Neben den Stipendien der Landesgraduiertenförderung, die hochschulintern vergeben werden, existieren zahlreiche externe Stipendiengeber.
Begabtenförderungswerke
Zu diesen zählen die dreizehn Begabtenförderungswerke, bei denen die Rahmenbedingungen durch die Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vorgegeben sind. Auf Stipendium plus finden Sie gesammelte Informationen zu den Begabtenförderungswerken des BMBF:
- Avicenna Studienwerk
- Cusanuswerk Bischöfliche Studienförderung
- Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk
- Evangelisches Studienwerk Villigst
- Friedrich Ebert Stiftung
- Friedrich Naumann Stiftung
- Hanns Seidel Stiftung
- Hans Böckler Stiftung
- Heinrich Böll Stiftung
- Konrad Adenauer Stiftung
- Rosa Luxemburg Stiftung
- Stiftung der Deutschen Wirtschaft
- Studienstiftung des deutschen Volkes
Stipendiendatenbanken
Zur Erleichterung der Suche nach einem passenden Stipendium werden diverse Stipendiendatenbanken im Web angeboten:
- Stipendienlotse - die Stipendien-Datenbank des BMBF. Eine umfassende Stipendiendatenbank für bundesweite und internationale Stipendien im privaten und öffentlichen Bereich.
- Stipendiendatenbank des DAAD (Deutscher Akademischer Austausch Dienst). Für einen Studien-, Forschungs- oder Lehraufenthalt im Ausland.
- Deutsches Stiftungszentrum - Datenbank mit Programm- und Projektförderung, Preisen, Stipendien oder Publikationszuschüssen von Privatpersonen, Körperschaften und Unternehmen.
- mystipendium.de - zum Abgleich des eigenen Profils mit rund 3.200 Stipendienprogrammen
- e-fellows.net - mit über 1.000 Einträgen von rund 450 Stiftungen, Hochschulen, Universitäten und anderen Institutionen
Wiederkehrende Ausschreibungen und Doktorandenprogramme
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Eine Abordnung als Lehrkraft zum Zwecke der Promotion ist i.d.R. nur im Rahmen eines Forschungs- und Nachwuchskollegs (strukturiertes Promotionsprogramm) möglich. Aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie auf der Webseite des Kompetenzverbunds empirische Bildungs- und Unterrichtsforschung (KeBU) sowie im Amtsblatt Kultus und Unterricht (K.u.U.) des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.
Hochschulinterne Satzungen, Ordnungen, Richtlinien...
Promotionsordnung der Pädagogischen Hochschule Freiburg - PromO
Satzung der Pädagogischen Hochschule Freiburg zu guter wissenschaftlicher Praxis und wissenschaftlichem Fehlverhalten - GWP Satzung
Satzung der Pädagogischen Hochschule Freiburg zur Durchführung des Landesgraduiertenförderungsgesetztes - LGFG Satzung
Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Pädagogischen Hochschule Freiburg - ZIO
- 1. Ordnung zur Änderung der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung - ZIO_1
Hochschulübergreifende Gesetze
Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft - WissZeitVG
Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses (Landesgraduiertenförderungsgesetz) - LGFG
Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz) - LHG