Finanzierung & Rechtliches
Bis Sie Ihre Promotionsurkunde in Händen halten können, sind einige Schritte erforderlich. Nachfolgend finden Sie die formalen Abläufe sowie Informationen zu rechtlichen Grundlagen, die für Ihre Promotion relevant sind.
Projektfinanzierung
Das Projekt selbst und damit zusammenhängende Kosten, wie z.B. Aufwendungen für Reisen zu Erhebungen, Mittel für eine studentische HIlfskraft etc. können durch z.B. die interne Forschungsförderung der Pädagogischen Hochschule bezuschusst werden. Im Rahmen von strukturierten Promotionsprogrammen stehen in der Regel zudem Sachmittel für die Projektkosten zur Verfügung.
Finanzierung des Lebensunterhalts
Die Aufwendungen für den Lebensunterhalt können ebenfalls auf verschiedenen Wegen finanziert werden:
- durch die Mitarbeit an der Hochschule z.B. in einem Drittmittelprojekt, im Bereich Forschung & Lehre mit einer Qualifizierungsstelle, im Wissenschaftsmanagement (siehe Stellenangebote)
- durch ein Promotionsstipendium z.B. der Landesgraduiertenförderung oder eines Begabtenförderwerkes
- durch eine Abordnung als Lehrkraft i.d.R. im Rahmen eines Forschungs- und Nachwuchskollegs
- durch eine Beschäftigung außerhalb der Hochschule
- durch einen Studienkredit
- durch eigenes Vermögen, die Familie, Partner/-in etc.
Finanzierung der Veröffentlichung der Dissertation
Die Dissertation kann entweder als Monographie oder publikationsbasiert (kumulativ) veröffentlicht werden. Über den Hochschulschriftenserver der Pädagogischen Hochschule Freiburg können Monografien kostenlos publiziert werden. Wenn die Veröffentlichung durch einen Verlag erfolgen soll, sind in der Regel die Druckkosten selbst zu tragen. Es gibt allerdings in bestimmten Fällen Fördermöglichkeiten der VG Wort oder einzelnen Stiftungen. In der Datenbank ELFI können Sie sich diese unter "Förderart" - "Zuschüsse" - "Druckkostenzuschuss" anzeigen lassen. Gegebenenfalls müssen Sie sich zunächst registrieren, während Sie sich im PH-Netz befinden, um vollen Zugriff auf die Datenbank zu erhalten, zum Beispiel um einen Filter nach Ihrem Fachgebiet setzen zu können.
Neben einer Individualpromotion kann ein Promotionsvorhaben auch im Rahmen eines strukturierten Promotionsprogrammes durchgeführt werden.
Diese Promotionsprogramme (z.B. Forschungs- und Nachwuchskollegs, Nachwuchsforschergruppen) umfassen i.d.R. mehrere Teilprojekte zu einem übergreifenden Thema. Die Bewerbung erfolgt auf eines oder mehrere der ausgeschriebenen Teilprojekte, deren Teilprojektleitung zugleich als Betreuungsteam (Promotionskomitee) fungiert. Je nach Art und Ausstattung des Promotionsprogramm ist die Finanzierung der Promotion durch ein Stipendium, eine Lehrkraftabordnung oder ein Beschäftigungsverhältnis vorgesehen. Unter Umständen ist auch eine Assoziierung einer Individualpromotion an ein bestehendes Promotionsprogramm möglich.
Eine Übersicht über neue, laufende und abgeschlossene Promotionsprogramme sowie Ausschreibungen im Rahmen neuer Programme finden Sie auch auf der Webseite des Kompetenzverbunds empirische Bildungs- und Unterrichtsforschung (KeBU) und unter Projekte.
Die Pädagogische Hochschule Freiburg vergibt - vorbehaltlich der Mittelzuweisung durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg - Promotionsstipendien nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG) an überdurchschnittlich qualifizierte Promovierende. Die Vollzeitstipendien sind Individualstipendien, die an keine bestimmte Fachrichtung gebunden sind. Bei fachlicher Passung ist jedoch eine Assoziierung an ein bestehendes Promotionskolleg der Pädagogischen Hochschule Freiburg möglich. Ebenso möglich sind - bei ausreichender Mittelverfügbarkeit - ist die Vergabe von Abschlussstipendien an besonders qualifizierte Doktorandinnen und Doktoranden in der Abschlussphase der Promotion. Abschlussstipendien sind Kurzzeitstipendien mit einer maximalen Laufzeit von sechs Monaten.
Die rechtliche Grundlage findet sich in:
- der Satzung der Pädagogischen Hochschule Freiburg zur Durchführung des Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG Satzung)
- der 1. Änderungssatzung der LGFG-Satzung der Pädagogischen Hochschule Freiburg
- dem Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses (Landesgraduiertenförderungsgesetz) - LGFG
Allgemeine Informationen zu einem Stipendium nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetzt (LGFG-Stipendium) finden Sie im Dokument Hinweise zum LGFG-Stipendium.
Die Ausschreibung
Die Ausschreibungen zur Vergabe von Stipendien werden im Folgenden, über die Maillingliste Wissenschaftlicher Nachwuchs und unter Ausschreibungen und Stellenmarkt für den wissenschaftlichen Nachwuchs veröffentlicht.
Aktuelle Ausschreibung
+++ Ein LGFG-Stipendium im Rahmen des kooperativen Promotionskollegs Health-Equity zu vergeben. +++
Stipendienbeginn: so schnell wie möglich.
Nähere Informationen zum Kolleg und zur Bewerbung.
+++ Ein LGFG-Stipendium als Individualstipendium zu vergeben. +++
Einreichungsfrist: 30.11.2024. Stipendienbeginn: 01.01.2025.
Nähere Informationen zum Stipendium.
Die Vergabe
Über die Vergabe und die Höhe des Stipendiums entscheidet der Vergabeausschuss, der dem Senatsausschuss für Forschung und Nachwuchsförderung unter Leitung des Prorektors für Forschung und Nachwuchsförderung, entspricht.
Die Förderung
Die wichtigsten Eckpunkte der Satzung der Pädagogischen Hochschule Freiburg zur Durchführung des Landesgraduiertenförderungsgesetzes (LGFG) vom 11.01.2013 sind:
- Grundbetrag von 1000,- EUR/Monat
- Regelförderdauer zwei Jahre + Option auf zwei weitere Halbjahre
- Kurzzeitstipendien sind möglich
- Verlängerung der Regelförderzeit auf vier Jahre bei Pflege / Erziehung mind. eines Kindes unter 14 Jahren
- Kinderzuschlag von 160,- EUR/Monat für ein Kind (bzw. 210,- EUR/Monat für zwei und mehr Kinder)
- Vollzeitstipendium, Nebentätigkeit in geringem Umfang (max. 10 h/Woche) unter bestimmten Bedingungen möglich
- Voraussetzung ist die bereits erfolgte Annahme als Doktorand/-in an einer Fakultät der Pädagogischen Hochschule Freiburg
- Individualpromovierende können bei fachlicher Passung an laufende Promotionskollegs assoziiert werden
- Stipendiat/-innen mit Individualpromotion werden durch die Graduiertenakademie und weitere überfachliche Angebote unterstützt
Der Beginn der Förderung ist von der Mittelverfügbarkeit abhängig.
Das Promotionsvorhaben kann in allen für die Pädagogische Hochschule Freiburg relevanten Forschungsgebieten durchgeführt werden.
Die Bewerbung
Einzelheiten zur Bewerbung und den erforderlichen Antragsunterlagen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Ausschreibung sowie dem Dokument Hinweise zum LGFG-Stipendium.
Das Formblatt LGFG-Erstantragsformular und die weiteren Bewerbungsunterlagen (inkl. Exposé, Gutachten,..) sind zur jeweils genannten Ausschreibungsfrist ausschließlich in elektronischer Form (PDF) an das Prorektorat Forschung, forschung(at)ph-freiburg.de zu richten. Die Größe der PDF-Dokumente darf insgesamt 15 MB nicht überschreiten. Bei Nichteinhaltung der Antragsfrist bzw. Antragsform kann die Bearbeitung des Antrags abgelehnt werden.
Im Bewerbungsschreiben bzw. dem Exposé sollte das Promotionsthema so dargestellt werden, dass sich die Innovativität, die methodische Adäquatheit und die Machbarkeit in der zeitlichen Planung des Arbeitsvorhabens sowie der Erkenntnisgewinn bzw. die Erwartungen an das zu behandelnde Thema erkennen lassen können.
Förderzeiträume
Spätestens sechs Wochen vor Ablauf der jeweiligen Förderphase (1.-12. Fördermonat, 13.-24. Fördermonat, 25.-30. Fördermonat, 31.-36. Fördermonat, ggf. 37.-48. Fördermonat) kann ein Antrag auf Fortsetzung des Stipendiums an die Vergabekommission (forschung(at)ph-freiburg.de) gestellt werden.
Dazu erforderlich ist ein Arbeitsbericht (siehe Hinweise zum Arbeitsbericht für eine Weiterbewilligung) sowie eine Stellungnahme einer Betreuungsperson, in der die bisher erbrachten Leistungen der Stipendiatin bzw. des Stipendiaten bewertet werden.
Abschlussbericht
Spätestens sechs Monate nach Beendigung der Förderung legt die Stipendiatin bzw. der Stipendiat eine Bestätigung der Fakultät über die Einreichung der Dissertation (forschung(at)ph-freiburg.de) vor.
Kann die Dissertation bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingereicht werden, sind die Gründe hierfür sowie der beabsichtigte Fortgang der Arbeit darzulegen. Zudem ist der Hochschule ein Bericht über die Arbeit während des letzten Bewilligungszeitraums, der Stand des Arbeitsvorhabens sowie der Zeitplan bis zur Einreichung der Dissertation vorzulegen (siehe Hinweise zum Arbeitsbericht nach Förderende). Der Arbeitsbericht ist durch eine Stellungnahme einer Betreuungsperson zu ergänzen.
Beratung
Bei Fragen rund um die Antragsstellung oder bei Fragen zu Unterbrechung, Mutterschutz, Nebentätigkeit etc. wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Prorektorat Forschung. Ansprechpartnerin für LGFG-Stipendien ist Heike Ehrhardt, forschung(at)ph-freiburg.de.
Neben den Stipendien der Landesgraduiertenförderung, die hochschulintern vergeben werden, existieren zahlreiche externe Stipendiengeber.
Begabtenförderungswerke
Zu diesen zählen die dreizehn Begabtenförderungswerke, bei denen die Rahmenbedingungen durch die Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vorgegeben sind. Auf Stipendium plus finden Sie gesammelte Informationen zu den Begabtenförderungswerken des BMBF:
- Avicenna Studienwerk
- Cusanuswerk Bischöfliche Studienförderung
- Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk
- Evangelisches Studienwerk Villigst
- Friedrich Ebert Stiftung
- Friedrich Naumann Stiftung
- Hanns Seidel Stiftung
- Hans Böckler Stiftung
- Heinrich Böll Stiftung
- Konrad Adenauer Stiftung
- Rosa Luxemburg Stiftung
- Stiftung der Deutschen Wirtschaft
- Studienstiftung des deutschen Volkes
Stipendiendatenbanken
Zur Erleichterung der Suche nach einem passenden Stipendium werden diverse Stipendiendatenbanken im Web angeboten:
- Stipendiendatenbank des DAAD (Deutscher Akademischer Austausch Dienst). Für einen Studien-, Forschungs- oder Lehraufenthalt im Ausland.
- Deutsches Stiftungszentrum - Datenbank mit Programm- und Projektförderung, Preisen, Stipendien oder Publikationszuschüssen von Privatpersonen, Körperschaften und Unternehmen.
- mystipendium.de - zum Abgleich des eigenen Profils mit rund 3.200 Stipendienprogrammen
- e-fellows.net - mit über 1.000 Einträgen von rund 450 Stiftungen, Hochschulen, Universitäten und anderen Institutionen
Wiederkehrende Ausschreibungen und Doktorandenprogramme
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Eine Abordnung als Lehrkraft zum Zwecke der Promotion ist i.d.R. nur im Rahmen eines Forschungs- und Nachwuchskollegs (strukturiertes Promotionsprogramm) möglich. Aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie auf der Webseite des Kompetenzverbunds empirische Bildungs- und Unterrichtsforschung (KeBU) sowie im Amtsblatt Kultus und Unterricht (K.u.U.) des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.
Hochschulinterne Satzungen, Ordnungen, Richtlinien...
Die aktuellen Satzungen und Ordnungen der Pädagogischen Hochschule Freiburg finden Sie in den Amtlichen Bekanntmachungen
Promotionsordnung der Pädagogischen Hochschule Freiburg - PromO
- 1. Änderungsordnung der Promotionsordnung der Pädagogischen Hochschule Freiburg
Satzung der Pädagogischen Hochschule Freiburg über die Assoziierung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern der Hochschulen für angewandte Wissenschaften - Assoziierungssatzung
- 1. Änderungssatzung der Assoziierungssatzung der Pädagogischen Hochschule Freiburg
Satzung der Pädagogischen Hochschule Freiburg zu guter wissenschaftlicher Praxis und wissenschaftlichem Fehlverhalten - GWP Satzung (Lesefassung)
Satzung der Pädagogischen Hochschule Freiburg zur Durchführung des Landesgraduiertenförderungsgesetztes - LGFG Satzung
- 1. Änderungssatzung der LGFG-Satzung der Pädagogischen Hochschule Freiburg
Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Pädagogischen Hochschule Freiburg - ZIO
- 1. Ordnung zur Änderung der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung - ZIO_1
Hochschulübergreifende Gesetze
Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft - WissZeitVG
Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses (Landesgraduiertenförderungsgesetz) - LGFG
Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz) - LHG