Bewerbung Lehramt Sekundarstufe 1 Europalehramt (B.A.)

Die Bewerbungszeiträume sind wie folgt:         

01.06. (bzw. erster Werktag im Juni) bis 15.09. Wintersemester
01.12. (bzw. erster Werktag im Dezember)bis 15.03. Sommersemester

Hinweis: Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt.
In nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen erhält jede Bewerberin/ jeder Bewerber einen Studienplatz, wenn der Antrag auf Zulassung vollständig ausgefüllt ist und die erforderlichen Unterlagen fristgerecht eingegangen sind.

Zulassungsvoraussetzungen

  • Allgemeine Hochschulreife oder
  • Fachgebundene Hochschulreife oder
  • Zugang für Fachlehrer/innen (musisch-technische Fächer, weitere Informationen im Kultusportal Baden-Württemberg oder
  • Fachhochschulreife mit Deltaprüfung (wird in Mannheim abgenommen) oder
  • Anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildung (Meisterprüfung oder gleichgestellte Aufstiegsfortbildung) + nachgewiesenes Beratungsgespräch bei der Studienberatung oder
  • Fachlich entsprechende berufliche Qualifikation (Berufsausbildung plus Berufserfahrung) und Eignungsprüfung oder
  • Erfolgreich abgeschlossenes grundständiges Hochschulstudium
  • Mindestens die Note „gut“ in der Hochschulzugangsberechtigung in der gewählten Fremdsprache sowie im gewählten bilingualen Sachfach
  • Ein etwa zweiseitiges Motivationsschreiben in der gewählten Fremdsprache

Ausführliche Informationen zu den Zulassungsmöglichkeiten ohne Abitur finden Sie hier: Studieren ohne Abitur

Hinzu kommen:

Ein Kolloquium (in Präsenz oder online) in der gewählten Fremdsprache mit einer Dauer von ca. 15 Minuten gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Ziffer 4 LHG, in dem die Studierfähigkeit für das gewählte Studium und die Eignung für den angestrebten Beruf festgestellt wird.

Das Online-Kolloquium für den Studienbeginn im Wintersemester 2026/27 findet vom 17. bis 19. August 2026 statt.
Bitte melden Sie sich bis zum 13. August 2026 bei Selina Lederer (selina.lederer(at)ph-freiburg.de) an.

90% der Studienplätze werden nach dem Ergebnis des hochschuleigenen Auswahlverfahrens vergeben. Alle Bewerber/ -innen, die sich frist- und formgerecht beworben haben, nehmen an diesem Auswahlverfahren teil.
Die Auswahlentscheidung richtet sich nach dem Grad der Eignung und Motivation der/des Bewerbenden und dem angestrebten Beruf. Für die Auswahl wird eine Rangliste gebildet, für die maximal 60 Punkte nach folgenden Kriterien vergeben werden:
1. Bewertung der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (max. 45 Punkte)
2. Bewertung sonstiger Leistungen: z. B. einschlägige Berufstätigkeit, ehrenamtliche Tätigkeit, sonstige Tätigkeit (max. 15 Punkte).