Interne Forschungsförderung

Forschungsförderung aus hochschuleigenen Finanzmitteln

Die Pädagogische Hochschule Freiburg unterstützt Forschende finanziell bei der Realisierung kleinerer Forschungsvorhaben und beim Ergebnisdiskurs. Die geschieht insbesondere über:

  1. Projektförderung für Pilotstudien, Promotionsprojekte und kleine Vorhaben mit hoher thematischer Relevanz
  2. Zuschuss zu Kongress- und Tagungsreisen
  3. Anschubfinanzierung neuer Forschungsaktivitäten der Wissenschaftler/-innen, die mit einem Overhead versehene Drittmittel eingeworben haben
  4. forschungsbezogene Aktivitäten mit strategischer Relevanz und Außenwirkung

Anträge auf Projektförderung werden vom Senatsausschuss für Forschung und Nachwuchsförderung beraten, der Förderempfehlungen an das Rektorat ausspricht. Der Kongressreisezuschuss und die Anschubfinanzierung können direkt beim Prorektorat Forschung beantragt werden. Über Anträge auf forschungsbezogene Aktivitäten mit strategischer Relevanz und Außenwirkung entscheidet das Rektorat. Alle Anträge sind beim Prorektorat Forschung mit den zur Verfügung gestellten Vorlagen einzureichen.

Nachwuchswissenschaftler/-innen finden bei der Graduiertenakademie weitere Angebote, wie beispielsweise eine Förderung der Teilnahme an ausgewählten Qualifizierungsmaßnahmen.

Projektförderung

Durch die Förderung von Forschungsvorhaben mit internen Finanzmitteln möchte die Pädagogische Hochschule Freiburg über eine Anschubfinanzierung der Projektvorphase (z.B. Pilotstudie) mittelbar das Drittmittelvolumen steigern. Sie unterstützt damit auch Projekte die thematisch hoch relevant sind, aber zum jetzten Zeitpunkt oder wegen geringem Umfang (noch) keine Chance auf externe Förderung haben. Hierzu gehören auch Promotions- und Habilitationsvorhaben.

Formale Rahmung einer Antragsstellung

Anträge auf interne Forschungsförderung können jeweils zum 15.01., 15.04., 15.06. und 15.10. eines Jahres eingereicht werden. Wir empfehlen, vorab Kontakt mit dem Prorektorat Forschung aufzunehmen.

Die Hochschule stellt Mittel für die Anschubfinanzierung und die Finanzierung kleinerer Projekte zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um Sachmittel (einschließlich studentische Hilfskräfte); Personalmittel können nicht finanziert werden.

Es sind drei Förderlinien vorgesehen:

  1. Anschubfinanzierung für vorbereitende Pilotstudien oder anderweitige Vorarbeiten zur Formulierung von  Drittmittelforschungsprojektanträgen mit Laufzeit von weniger als einem Jahr
  2. Kleinere Forschungsprojekte, die sich mit Problemstellungen befassen, die nur in den genuinen Aufgabenbereich der PH fallen und wenig Aussichten auf Förderung von dritter Seite haben.
  3. Promotionsprojekte von Doktorandinnen und Doktoranden, die keine Sachmittelausstattung haben (Voraussetzung: bereits erfolgte Annahme durch die Fakultät nach Vorlage des Exposé).

Die Anträge werden vom Senatsausschuss für Forschung und Nachwuchsförderung geprüft. Ihr Antrag wird dabei intensiv beraten und ggf. auch kommentiert zur Überarbeitung zurückgegeben. In diesem Fall steht Ihnen ein fachlich zuständiges Mitglied des Ausschusses für Ihre Fragen zur Verfügung, um Ihre Chancen auf eine Bewilligung zu erhöhen. Der Ausschuss möchte damit die Qualität der Forschung an der Hochschule verbessern und die Drittmitteleinwerbung fördern. Über die Vergabe der Forschungsmittel entscheidet abschließend das Rektorat auf der Grundlage der Empfehlungen des Senatsausschusses für Forschung und Nachwuchsförderung. Über die Mittel kann unmittelbar nach Freigabe verfügt werden. Ergänzungsanträge zu laufenden Drittmittelprojekten werden nicht gefördert.

Der Antragsumfang ist auf maximal 15 Seiten inkl. Deckblatt und Literaturverzeichnis festgelegt (Schriftgröße Arial 11, Zeilenabstand 1,5). Bitte verwenden Sie die Antragsvorlage.

Über abgeschlossene Projekte ist dem Ausschuss innerhalb von sechs Monaten Bericht zu erstatten. Antragstellerinnen und Antragsteller verpflichten sich neben dem Abschlussbericht als Qualitätsnachweis auch die Publikationen sowie Qualifikationsarbeiten (ggf. in Form eines Zwischenberichts) sowie ggf. den Text eines externen Drittmittelantrags vorzulegen. Weiterhin ist die Verwendung der Mittel nachzuweisen.

Bitte reichen Sie den Antrag sowie auch Berichte für die weitere Bearbeitung und Verteilung an den Senatsausschuss für Forschung und Nachwuchsförderung per E-Mail als PDF-Dokument beim Prorektorat Forschung ein (forschung(at)ph-freiburg.de).

Berechtigte Antragstellende sind alle Professorinnen und Professoren sowie Mitglieder des Mittelbaus und angenommene Doktorandinnen und Doktoranden der Pädagogischen Hochschule Freiburg. Bei mehreren Antragstellenden ist eine Person als Kontaktperson anzugeben. Fördermittel für Promotionsprojekte können nur von angenommenen Doktorandinnen und Doktoranden selbst beantragt werden. Die Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand ist bei der Antragstellung nachzuweisen.

Eine Zusammenfassung mit Informationen zur Antragstellung und den Kriterien für die Beurteilung der Anträge bieten die Vorgaben zur Antragstellung & Kriterien der Antragsqualität.

Nach oben

Anschubfinanzierung und Förderung von Aktivitäten mit strategischer Relevanz bzw. Außenwirkung

Für forschungsbezogene Aktivitäten mit strategischer Relevanz und Außenwirkung für die Pädagogische Hochschule können von allen Hochschulmitgliedern Mittel beantragt werden. Dazu gehören unter bestimmten Voraussetzungen auch Tagungen.

Forscherinnen und Forscher, die erfolgreich bei DFG oder BMBF Drittmittel mit einer Gemeinkostenpauschale (Overhead) eingeworben haben, können zudem die Anschubfinanzierung Forschung nutzen. Diese vergibt die Hochschule für die Förderung neuer Forschungsaktivitäten wie zum Beispiel der Vorbereitung neuer Forschungsprojekte, der Publikation von Forschungsergebnissen oder Disseminationsmaßnahmen.

Weitere Informationen und Antragsvorlagen zu beiden Förderformaten finden Sie hier.

Zuschuss zu Kongress-/Tagungsreisen

Zur Förderung von Forschungsaktivitäten, insbesondere für die Dissemination von Forschungsergebnissen, werden vom Rektorat Mittel für die Unterstützung von Tagungs- und Kongressreisen (Kongressreisezuschuss) bereit gestellt.

Ziel ist es, Forscherinnen und Forscher finanziell zu unterstützen, die aktiv an Tagungen und Kongressen teilnehmen. Voraussetzung ist daher, dass ein eigenständiger Beitrag (Vortrag, Poster, Podiumsdiskussion oder Leitung eines Symposiums) bei der jeweiligen Tagung geleistet wird. Bei mehreren Autor/-innen kann nur eine präsentierende Person gefördert werden. Die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen (z.B. Workshops) zählt nicht zu den in dieser Förderlinie förderfähigen Formaten.  Eine passive Teilnahme an einer Tagung, im Sinne einer Fortbildung oder zum kollegialen Austausch, wird aus diesen Mitteln ebenfalls nicht unterstützt.

Jede Person kann zweimal pro Jahr bis zu einem Maximalbetrag von insgesamt 1000 EUR pro Kalenderjahr gefördert werden. Der Zuschuss bemisst sich an den tatsächlich entstandenen, nachweisbaren Kosten für Fahrt/Flug, Übernachtungen, Kongress-/Tagungsgebühren und Tagegeld (gilt nicht für Externe), wobei die Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes der bewilligten Reisekostenvergütung zugrunde gelegt werden.

Es gelten gestaffelte Fördersätze:

Beschäftigungsumfang <= 50%: Zuschuss 100%
Beschäftigungsumfang >50% und <= 75%: Zuschuss 85%
Beschäftigungsumfang >75%: Zuschuss 70% 

Ausschlaggebend ist jeweils der Beschäftigungsumfang zum Zeitpunkt der Kongressteilnahme. 

Entscheidend für die Berechnung der Gesamtförderung pro Kalenderjahr ist ebenfalls der Zeitpunkt der Kongress-/Tagungsreise. Der Zeitpunkt der Auszahlung bleibt unberücksichtigt.

Berechtigte Antragsteller/-innen sind alle Professorinnen und Professoren der Pädagogischen Hochschule sowie Mitglieder des Mittelbaus und angenommene Doktorandinnen und Doktoranden. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Reise. Mitglieder der Hochschule nutzen das kombinierte Formular Dienstreiseantrag mit Kongressreisezuschuss (verfügbar im interner Bereich "Verwaltungsformulare", Login erforderlich).

Externe Doktorand/-innen (ohne Mitarbeiter/-innenstatus) nutzen bitte das BiwAk-Antragsformular für Kongressreisezuschuss.

Eine Affiliation zur Pädagogischen Hochschule Freiburg wird erwartet. 

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Das Prorektorat Forschung prüft die eingegangenen Anträge auf Einhaltung der Förderkriterien, die der Senatsausschuss für Forschung und Nachwuchsförderung definiert.

Die Förderkriterien sind:

  • 1000 EUR Maximalförderung pro Kalenderjahr
  • max. 2 geförderte Kongress-/Tagungsreisen pro Kalenderjahr
  • eigener Beitrag in Form einer Präsentation, Vortrag oder eine offizielle Funktion wie z.B. Leitung einer Arbeitsgrupppe / eines Symposiums, Diskutant/-in bei einer Podiumsdiskussion, Moderation eines Keynote-Votrags / einer Podiumsdiskussion)
  • je Beitrag kann nur eine Person gefördert werden.

Der eigene Beitrag ist bei der Antragstellung durch entsprechende Nachweise zu belegen. 

  1. Der Dienstreiseantrag mit Kongressreisezuschuss ist auszufüllen und die Unterschriften von Projekt-/Institutsleitung und Dekan einzuholen.
  2. Danach, spätestens 30 Tage vor Reiseantritt, ist der unterschriebene Antragmit den Nachweisen für den eigenen Beitrag (Abstract, Annahme des Beitrags oder Einladung für offizielle Funktion) beim Prorektorat Forschung via Hauspost z.H. Jutta Meihofer-Hügle vorzulegen. 
  3. Bei Erfüllung der Förderkriterien wird der Dienstreiseantrag vom Prorektorat Forschung gemäß den Richtlinien der Verwaltung entweder an Sie zurückgesendet oder über die Personalabteilung dem Rektor zur Bewilligung vorgelegt. .

Externe Doktorand/-innen ohne Mitarbeiter/-innenstatus finden Hinweise zur Antragstellung unter BiwAk-Fördermaßnahmen.

Die Abrechnung der Dienstreise erfolgt für Mitglieder der Hochschule mit Mitarbeiter/-innenstatus bzw. Professor/-innen der PH Freiburg bei der Personalverwaltung mit dem entsprechenden Vordruck "Abrechnung der Dienstreise mit Kongressreisezuschuss" und den Originalbelegen. Externe Doktorand/-innen ohne Mitarbeiterstatus rechnen den BiwAk-Kongressreisezuschuss über die Haushaltsabteilung mit dem Vordruck Antragsformulare und Informationen für Externe.

Es ist zu beachten, dass die Ausschlussfrist zur Abrechnung von Reisekosten gemäß LRKG sechs Monate nach erfolgter Reise beträgt.

Insbesondere für Nachwuchswissenschaftler/-innen besteht auch die Möglichkeit, bei der jeweiligen Fakultät ein Reisekostenzuschuss als Ko-Finanzierung zu beantragen. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an Ihren Dekan. Darüber hinaus können Mittel für forschungsbezogene Aktivitäten (z.B. des Instituts, eines Projekts) mit dem Reisekostenzuschuss kombiniert werden.

Senatsausschuss für Forschung und Nachwuchsförderung

Die Aufgaben des Senatsausschusses für Forschung und Nachwuchsförderung beinhalten die (Weiter-)Entwicklung von Fördermaßnahmen der internen Forschungs- und Nachwuchsförderung, sowie die Beratung und Begutachtung von Anträgen z.B. der internen Forschungsprojektförderung oder von Stipendienanträgen im Rahmen der Landesgraduiertenförderung (LGFG). Der Forschungsausschuss wird von der Prorektorin bzw. dem Prorektor Forschung geleitet. Mitglieder sind kraft ihres Amtes ein Mitglied der Dekanate der Fakultäten, der oder die Gleichstellungsbeauftragte sowie die Vorsitzenden des Doktorand/-innenkonvent. Der Senat wählt zudem eine nichtwissenschaftlichen Vertretung sowie Vertreter/innen der Fakultäten in den Ausschuss, wobei von jeder Fakultät zwei Professor/innen und ein/e Mittelbauvertreter/in bestimmt werden.

Für die aktuelle Amtsperiode sind dies namentlich:

Vorsitzender

Prof. Dr. Timo Leuders, Prorektor für Forschung und Nachwuchsförderung

Amtsmitglieder

Prof. Dr. Josef Nerb (Dekanat der Fakultät für Bildungswissenschaften)
Prof. Dr. Anne Steiner (Dekanat der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften)
Prof. Dr. Jens Friedrich (Dekanat der Fakultät für Mathematik, Naturwissenschaften und Technik)
Prof. Dr. Jennifer Stemmann (Gleichstellungsbeauftragte)
Karina Demmler (Doktorand/-innenkonvent)
Antonia Appel (Doktorand/-innenkonvent)

Gewählte Mitglieder

Professor/-innen
Prof. Dr. Eva-Maria Bitzer
Prof. Dr. Jan M. Boelmann
Prof. Dr. Felix Hinz
Prof. Dr. Andreas Köpfer
Prof. Dr. Martin Schwichow

Akademischer Mittelbau
Dr. Maud Hietzge
Sabine Peucker
Dr. Carina Wolf

Nichtwissenschaftliche Vertretung
Karin Melloni

Eine Übersicht aller Senatsausschüsse finden Sie unter https://www.ph-freiburg.de/hochschule/gremien-und-interessensvertretungen/senat.html