Exmatrikulation
Wenn Sie Ihr Studium an der Pädagogischen Hochschule Freiburg beenden, müssen Sie sich mit einem Antrag auf Exmatrikulation exmatrikulieren. Nur so erhalten Sie die Exmatrikulationsbescheinigung und den Nachweis für die Rentenversicherung. Diese Bescheinigungen benötigen sie unter anderem für die Immatrikulation an einer anderen Hochschule, für die Krankenkasse, das Arbeitsamt und die Rentenversicherung.
Auch Studierende, die den hochschulseitigen Teil im Master Lehramt Primarstufe abgeschlossen haben, müssen sich vor Beginn des Referendariats exmatrikulieren.
Wenn Sie im direkten Anschluss an Ihr Bachelorstudium in einen Masterstudiengang wechseln möchten, müssen Sie sich nicht exmatrikulieren. Sie melden sich ganz normal zurück und die Rückmeldung wird auf den neuen Master-Studiengang übertragen. Sie können sich in diesem Fall auch mit ihrem Studierendenaccount bewerben.
Zeitpunkt der Exmatrikulation
Die Exmatrikulation wird im Regelfall nach dem Ende des Studiums (= letzte bestandene Prüfung) zum Semesterende vorgenommen (31. März bzw. 30. September). Entscheidend ist hierbei das Datum, an dem die letzte Prüfung erbracht wird. Legen Sie also die letzte Prüfungsleistung vor dem 31. März (Wintersemester) bzw. 30. September (Sommersemester) ab, können Sie Ihren Exmatrikulationsantrag zunächst bei der Bibliothek einreichen, die den Antrag an das Studierendensekretariat weiterleitet.
Sollten Sie nicht bestanden haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Studierendensekretariat in Verbindung, damit Ihre Rückmeldung vorgenommen werden kann.
Vorzeitige Exmatrikulationen kommen aufgrund von Hochschulwechsel oder auch wegen Aufgabe oder Unterbrechung des Studiums vor. Eine Exmatrikulation zu einem Datum in der Vergangenheit ist nicht möglich.
Die Studierenden sollen sich zum Studienabschluss unbedingt selbstständig exmatrikulieren. Sofern Sie dies nicht tun, müssen wir Sie zum nächsten Semesterende von Amts wegen exmatrikulieren. Dann erhalten Sie aber keine Exmatrikulations- und Rentenbescheinigung, die Sie bspw. für die Immatrikulation an einer anderen Hochschule oder später für die Rente benötigen. Diese beiden Bescheinigungen können Sie bis zu 28 Tage nach dem Exmatrikulationsdatum im Portal herunterladen und für Ihre Unterlagen archivieren.
Exmatrikulation – Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Füllen Sie den Exmatrikulationsantrag aus.
- Unterschreiben Sie den Antrag.
Sie benötigen einen Entlastungsvermerk der PH-Bibliothek.
Damit weisen Sie nach, dass:
- keine offenen Gebühren
- keine ausgeliehenen Medien
- keine sonstigen Verpflichtungen
gegenüber der Bibliothek bestehen.
Möglichkeit A: Persönlich vor Ort
- Lassen Sie sich den Entlastungsvermerk bei der PH-Bibliothek eintragen.
- Geben Sie den Antrag während der Öffnungszeiten im Studierendensekretariat ab.
- In der Regel erhalten Sie den Exmatrikulationsbescheid direkt vor Ort.
Möglichkeit B: Wenn Sie nicht persönlich kommen können
- Füllen Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie ihn.
- Senden Sie ihn per Post an:
Bibliothek der Pädagogischen Hochschule
Kunzenweg 21
79117 Freiburg-Littenweiler - Die Bibliothek prüft Ihre Daten.
- Wenn möglich, wird der Antrag mit dem Entlastungsvermerk versehen.
- Die Unterlagen werden automatisch an das Studierendensekretariat weitergeleitet.
Rückerstattung der Semestergebühr
Bei einer Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung bis spätestens zum Vorlesungsbeginn werden der Verwaltungskostenbeitrag und der Beitrag für die Verfasste Studierendenschaft auf Antrag von der PH Freiburg erstattet. Der Studierendenwerksbeitrag kann nur bis spätestens zwei Wochen nach Semesterbeginn zurückerstattet werden.
Haben Sie eine Frage?
Die Kolleginnen und Kollegen des Studierendensekretariats helfen Ihnen gerne weiter!
Zum Studierendensekretariat