Exmatrikulation

Wenn Sie Ihr Studium an der Pädagogischen Hochschule Freiburg beenden, müssen Sie sich mit einem Antrag auf Exmatrikulation exmatrikulieren. Nur so erhalten Sie die Exmatrikulationsbescheinigung und den Nachweis für die Rentenversicherung. Diese Bescheinigungen benötigen sie unter anderem für die Immatrikulation an einer anderen Hochschule, für die Krankenkasse, das Arbeitsamt und die Rentenversicherung.

Auch Studierende, die den hochschulseitigen Teil im Master Lehramt Primarstufe abgeschlossen haben, müssen sich vor Beginn des Referendariats exmatrikulieren.

Wenn Sie im direkten Anschluss an Ihr Bachelorstudium in einen Masterstudiengang wechseln möchten, müssen Sie sich nicht exmatrikulieren. Sie melden sich ganz normal zurück und die Rückmeldung wird auf den neuen Master-Studiengang übertragen. Sie können sich in diesem Fall auch mit ihrem Studierendenaccount bewerben.

Zeitpunkt der Exmatrikulation

Die Exmatrikulation wird im Regelfall nach dem Ende des Studiums (= letzte bestandene Prüfung) zum Semesterende vorgenommen (31. März bzw. 30. September). Entscheidend ist hierbei das Datum, an dem die letzte Prüfung erbracht wird. Legen Sie also die letzte Prüfungsleistung vor dem 31. März (Wintersemester) bzw. 30. September (Sommersemester) ab, können Sie Ihren Exmatrikulationsantrag zunächst bei der Bibliothek einreichen, die den Antrag an das Studierendensekretariat weiterleitet.

 Sollten Sie nicht bestanden haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Studierendensekretariat in Verbindung, damit Ihre Rückmeldung vorgenommen werden kann. 

Vorzeitige Exmatrikulationen kommen aufgrund von Hochschulwechsel oder auch wegen Aufgabe oder Unterbrechung des Studiums vor. Eine Exmatrikulation zu einem Datum in der Vergangenheit ist nicht möglich.

Die Studierenden sollen sich zum Studienabschluss unbedingt selbstständig exmatrikulieren. Sofern Sie dies nicht tun, müssen wir Sie zum nächsten Semesterende von Amts wegen exmatrikulieren. Dann erhalten Sie aber keine Exmatrikulations- und Rentenbescheinigung, die Sie bspw. für die Immatrikulation an einer anderen Hochschule oder später für die Rente benötigen. Diese beiden Bescheinigungen können Sie bis zu 28 Tage nach dem Exmatrikulationsdatum  im Portal herunterladen und für Ihre Unterlagen archivieren.

Vorgehensweise

Um Sie ordnungsgemäß exmatrikulieren zu können, benötigt das Studierendensekretariat von Ihnen den ausgefüllten und unterschriebenen Exmatrikulationsantrag mit dem Entlastungsvermerk der PH-Bibliothek. Mit dem Entlastungsvermerk weisen Sie nach, dass Sie bei der PH-Bibliothek keine Außenstände (mehr) haben. Sie können Ihren Exmatrikulationsantrag während der Öffnungszeiten des Studierendensekretariats abgeben und in aller Regel den Exmatrikulationsbescheid gleich mitnehmen.

Falls Sie nicht selbst in die PH-Bibliothek kommen können, um den Entlastungsvermerk zu erhalten, können Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an die Bibliothek der Pädagogischen Hochschule, Kunzenweg 21, 79117 Freiburg-Littenweiler schicken. Die Bibliothek versieht den Antrag dann -wenn möglich- mit dem Entlastungsvermerk und leitet die Unterlagen an das Studierendensekretariat weiter. Sie können die Exmatrikulations- und die Rentenbescheinigung nach der Bearbeitung im Portal herunterladen und ausdrucken bzw. abspeichern. Der Account gilt noch 28 Tage nach dem Exmatrikulationsdatum.

Rückerstattung der Semestergebühr

Bei einer Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung bis spätestens zum Vorlesungsbeginn werden der Verwaltungskostenbeitrag und der Beitrag für die Verfasste Studierendenschaft auf Antrag von der PH Freiburg erstattet. Der Studierendenwerksbeitrag kann nur bis spätestens zwei Wochen nach Semesterbeginn zurückerstattet werden.

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Die Kolleginnen und Kollegen des Studierendensekretariats helfen Ihnen gerne weiter!
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