Vermietung von Räumen an hochschulexterne Nutzende
Die Überlassung von Räumen an Dritte erfolgt gemäß der unten verlinkten Verwaltungsvorschrift der Pädagogischen Hochschule Freiburg über die Überlassung von Hochschulräumen an Dritte (VwV Hochschulräume). Mit der Antragstellung erkennen Sie die Bedingungen dieser Verwaltungsvorschrift sowie die Hausordnung und die Schlüsselordnung der Pädagogischen Hochschule Freiburg an.
Angemietet werden können die Aula oder Räume bis zu einer Gesamtfläche von 100 qm pro Mieter/in und Veranstaltung zur ausschließlichen Durchführung von Unterrichtsveranstaltungen.
Ihre Anträge auf Überlassung von Räumen richten Sie bitte mit dem unten verlinkten Antragsformular an das Prorektorat Lehre, zu Händen von Herrn Link:
Der Antrag soll spätestens zwei Wochen vor dem gewünschten Termin bei uns eingegangen sein. Aufgrund der teilweise großen Nachfrage empfehlen wir jedoch eine frühzeitige Antragstellung.