Vorbereitungsdienst im Lehramt (Referendariat)
FAQ Vorbereitungsdienst
Der insgesamt 18-monatige Vorbereitungsdienst, das so genannte Referendariat, schließt sich in der Primarstufe an die ersten zwei Semester des Masterstudiums an und ist somit für zwei Semester in das Studium integriert. Sie absolvieren Ihr integriertes Referendariat an einer Grundschule und werden vom zuständigen Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte dabei begleitet.
Nach Ihrer Masterprüfung absolvieren Sie die zweite Phase der Lehrkräfteausbildung, ein weiteres halbes Jahr Vorbereitungsdienst, an der Ausbildungschule und am Seminar. Der Master of Education zusammen mit dem erfolgreich absolvierten Vorbereitungsdienst befähigt Sie zur Ausübung der Lehrtätigkeit an Grundschulen.
Im Anschluss an das viersemestrige Masterstudium verbringen Sie die zweite Phase der Lehrkräfteausbildung im Vorbereitungsdienst am Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte sowie an einer Ausbildungsschule.
In ständiger Verknüpfung von Auftrag und Theorie festigen Sie in dieser zweiten Ausbildungsphase Ihre berufspraktischen Kompetenzen und entwickeln diese weiter. Nach dem 1,5-jährigen Referendariat können Sie Ihre Berufstätigkeit als Lehrkraft für die Sekundarstufe 1 aufnehmen.
Für Fragen zum Vorbereitungsdienst ist ausschließlich das Regierungspräsidium zuständig. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zum Lehramt Primarstufe bzw. Sekundarstufe 1.
Auf dieser Seite finden Sie weiterführende Informationen zu diesem Thema (und insbesondere auch einen Link zum YouTube Livestream - Verbeamtung mit Erkrankung oder Behinderung?).
In Abhängigkeit davon, in welchem Semester Sie Ihr Studium abschließen, müssen Sie Ihre Bescheinigung über den Abschluss des Masterstudiengangs Lehramt Primarstufe (Bestehensbescheinigung) bzw. Lehramt Sekundarstufe 1 (Masterzeugnis) beim Regierungspräsidium vorlegen bis zum
- Abschluss im Sommersemester: 30. November
- Abschluss im Wintersemester: 15. Januar
Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite der Website des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport.
Wenn Sie Ihr Studium im Wintersemester erst nach dem 15. Januar abschließen (bspw. Prüfungsleistungen noch in der Prüfungswoche ablegen), so beginnen Sie Ihren Vorbereitungsdienst als Gasthörer*in. Die Bestehensbescheinigung (Lehramt Primarstufe) bzw. Ihr Masterzeugnis (Lehramt Sekundarstufe 1) muss dem Regierungspräsidium bis zum 31.03. zugehen, sonst müssen Sie aus dem Vorbereitungsdienst ausscheiden.
Bitte beachten Sie, dass Voraussetzungen für die Zulassung als Gasthörer*in ist, dass Sie Ihre Masterarbeit spätestens bis zum 15. 01. beim Akademischen Prüfungsamt abgegeben haben.
Sofern Ihr errechnetes Abgabedatum nach dem 15.01. ist, erhalten Sie seitens des Akademischen Prüfungsamts bei der Abgabe Ihrer Masterarbeit eine „Abgabebescheinigung“ zur Vorlage beim zuständigen Regierungspräsidium. Diese erhalten Sie auch bei Abgabe Ihrer Masterarbeit im SSC.
Ist Ihr errechnetes Abgabedatum vor dem 15.01., so dient der Zulassungsbescheid zur Masterarbeit als Nachweis beim Regierungspräsidium.
Beim Nichtbestehen von Prüfungen (Modulprüfungen, Masterarbeit), die nicht bis Mitte März wiederholt werden können, müssen Sie aus dem Vorbereitungsdienst ausscheiden. Sie legen dann die Prüfung nochmals ab und können im Bestehensfall den Vorbereitungsdienst im Folgejahr aufnehmen.
Bitte beachten Sie dazu die Hinweise auf dieser Seite des Akademischen Prüfungsamts.
Bitte beachten Sie dazu die Hinweise auf dieser Seite des Akademischen Prüfungsamts.
Falls Sie im Beamtenstatus in den Vorbereitungsdienst eintreten möchten, empfehlen wir Ihnen unter Berücksichtigung der Vorgaben der Regierungspräsidien sowie der Fristen der Pädagogischen Hochschule Ihre Masterarbeit spätestens (!) im folgenden Zeitraum anzumelden:
Mitte Mai bis Mitte Juni → spätester Abgabetermin: Mitte Oktober
Bitte denken Sie bei der Anmeldung Ihrer Masterarbeit mit, dass es bei der Erstellung der Abschlussarbeit immer zu Verzögerungen kommen kann und Sie evtl. eine Verlängerung benötigen. Daneben steht den Themensteller*innen eine Korrekturfrist von 6 Wochen zu.
Wir raten Ihnen daher dringend dazu etwas zeitlichen Spielraum einzuplanen und nicht zum letztmöglichen Zeitpunkt anzumelden.
Bitte beachten Sie dazu die Hinweise auf dieser Seite des Studierendensekretariats.
Nach Ihrem Studienabschluss müssen Sie sich selbst exmatrikulieren. Beim Antritt des Vorbereitungsdienstes im Beamtenverhältnis sollte die Exmatrikulation zum 31.01., im Gasthörerstatus spätestens zum 31.03., erfolgen. Sie können den Exmatrikulationsantrag bereits vor Vorliegen der letzten Prüfungsleistung stellen.
Im Falle des Nichtbestehens können Sie sich selbstverständlich wieder immatrikulieren. Eine Mahngebühr fällt in diesem Fall nicht an.
Informationsveranstaltung zum Vorbereitungsdienst
Die nächste Informationsveranstaltung der Staatlichen Seminare zum Vorbereitungsdienst findet am 08.05.26 ab 14:00 Uhr in der Aula statt.
Die Folien der letzten Informationsveranstaltung finden Sie hier.
Kontakt & Ansprechpersonen
Für Fragen zum Vorbereitungsdienst ist ausschließlich das Regierungspräsidium zuständig. Kontakt & Ansprechpersonen finden Sie auf dieser Seite des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport.