Betriebliches Eingliederungsmanagement
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) unterstützt Mitarbeitende nach einer längeren Krankheit dabei, wieder erfolgreich in den Arbeitsalltag einzusteigen. Gemeinsam suchen wir nach Wegen, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und nach Unterstützungsmöglichkeiten, um den Wiedereinstieg an den Arbeitsplatz zu ermöglichen.
Die Teilnahme am BEM ist freiwillig und unterliegt besonderen Standards im Datenschutz.
Ziel ist es, mit einem auf Sie abgestimmten Plan und dem nötigen Rückhalt eine reibungslose und gesunde Rückkehr an die Pädagogische Hochschule zu gestalten.
Wir nehmen uns die Zeit, um Ihre Bedürfnisse zu verstehen. Wenn Sie Fragen zum BEM haben oder Unterstützung benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns unverbindlich zu kontaktieren.
Kontakt
Mail: arbeitsgesundheit@ph-freiburg.de
Telefonnummern inkl. Erreichbarkeiten finden Sie hier.
FAQ
Das BEM dient dem Erhalt der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit. Es handelt sich dabei um ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Arbeitgeber sind demnach verpflichtet, länger erkrankten Beschäftigten ein BEM zum Erhalt der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit anzubieten.
Für Sie als Mitarbeitende ist das BEM freiwillig. Sie stehen im Mittelpunkt des Verfahrens und Ihre Selbstbestimmung und Mitwirkung ist von entscheidender Bedeutung.
In dem ganzheitlich orientierten Prozess gilt es gemeinsam zu klären,
- wie eine bestehende Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann,
- wie und mit welchen Leistungen oder Hilfen einer erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann und
- wie die Arbeitsfähigkeit langfristig erhalten bleibt.
Zum BEM gehört alles, was geeignet ist, Ihre Arbeitsfähigkeit langfristig zu sichern. Dabei spielt es keine Rolle, ob die gesundheitliche Gefährdung arbeitsbedingt ist oder nicht. Ein Ziel des BEM kann es sein, den Arbeitsplatz oder die Arbeitsbedingungen so anzupassen, dass eine Rückkehr an den Arbeitsplatz bestmöglich unterstützt wird.
Denkbare Maßnahmen könnten Anpassungen an den Arbeitsort (ergonomische Gestaltung, Rollstuhlgerechter Umbau, Telearbeit), an die Arbeitstätigkeit (Wechsel der Tätigkeit, Umschulung, Reduzierung der Arbeitslast) oder die Arbeitsabläufe (Gleitzeitmodell) sein.
Alle Mitarbeitenden, die länger erkrankt sind, sind anspruchsberechtigt.
Ein längere Erkrankung liegt vor, wenn Sie innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Der Zeitraum ist dabei nicht auf das Kalenderjahr begrenzt.
Die Teilnahme ist für Sie nicht verpflichtend sondern erfolgt freiwillig nur mit Ihrer vorherigen Einwilligung.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement läuft systematisch in mehreren Prozessschritten ab, die aufeinander aufbauen und ineinander greifen. Dabei verstehen wir das BEM als ein individuell angepasstes Angebot - aber auch der Aspekt der Team- und Organisationsentwicklung wird, wenn nötig, in den Blick genommen.
1) Nach Feststellung der Arbeitsunfähigkeit über 6 Wochen erhalten Sie von der Personalabteilung eine Einladung zu einem unverbindlichen Erstgespräch.
2) Wenn Sie das Gesprächsangebot annehmen möchten, klären wir in einem vertraulichen Beratungsgespräch Ihre individuellen Bedürfnisse, Wünsche und Möglichkeiten. Sie entscheiden, welche Informationen Sie teilen möchten. Die Schweigepflicht wird dabei gewahrt. Ihre erste Ansprechperson ist häufig auch der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin.
3) Bei der darauffolgenden Maßnahmenplanung werden in einem vorher festgelegten Teilnehmerkreis gemeinsam mit Ihnen mögliche Maßnahmen entwickelt, wie z. B. Anpassungen am Arbeitsplatz oder eine stufenweise Wiedereingliederung.
4) Nach der Umsetzung der Maßnahmen treffen wir uns zu einem Abschlussgespräch und Reflexion.
Das BEM wird individuell geplant und daher ist auch die Zusammensetzung des Teilnehmerkreises bei der Maßnahmenentwicklung und -umsetzung unterschiedlich. In der Regel nimmt ein/e BEM-Beauftragte/r und ein Mitglieder der Personalabteilung an den Gesprächen teil.
Weitere mögliche Beteiligte können (je nach Bedarf) sein - auf Ihren Wunsch und mit Ihrer Zustimmung:
- Ihre direkte Führungskraft
- ein Mitglied des Personalrats
- der Betriebsarzt
- Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung
- externe Experten wie Reha-Träger oder Integrationsämter
- Vertrauensperson wie z.B. Angehörige