
Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte gem. § 58 Abs. 2 Ziff. 6 LHG
Die Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte besteht aus drei schriftlichen Prüfungsteilen und einem mündlichen Prüfungsteil.
Die Prüfungen werden im Wechsel an jeweils einer Pädagogischen Hochschule stellvertretend durchgeführt. Das Zeugnis berechtigt zum Studium an allen Pädagogischen Hochschulen des Landes.
Bitte beachten Sie, dass während des Studiums ein Studiengangswechsel nicht möglich ist, da lediglich ein studiengangsbezogene Studienberechtigung erworben wird.
Eingungsprüfung Frühjahr 2026 an der Pädagogischen Hochschule Freiburg
Anmeldezeitraum: 01.02.2025 - 31.01.2026 (Ausschlussfrist)
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an:
Akademisches Prüfungsamt Pädagogische Hochschule Freiburg
Kunzenweg 21
79117 Freiburg
Fragen zur Bewerbung können Sie an bw-pruefungen(at)ph-freiburg.de wenden.
! Bitte beachten Sie die Hinweise unter „Bewerbung“ !
Zulassungsvoraussetzungen
- eine mindestens zweijährige dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechende erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung und
- eine an die Berufsausbildung anschließende Berufserfahrung von in der Regel zwei Jahren in einem dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechenden Bereich sowie
- ein verpflichtendes Beratungsgespräch an einer Hochschule
! Hinweis für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife: bitte informieren Sie sich auf den Seiten der Universität Mannheim über die Delta-Prüfung.
Fachliche Entsprechung
Die fachliche Entsprechung der Berufsausbildung und -tätigkeit bezieht sich auf folgende Bereiche:
- Lehramtsbezogener Bachelorstudiengang Primarstufe
- Lehramtsbezogener Bachelorstudiengang Sekundarstufe I
- Lehramtsbezogener Bachelorstudiengang Sonderpädagogik
- Bachelorstudiengang im Bereich Frühe Bildung, Kindheitspädagogik
- Bachelorstudiengang im Bereich Gesundheitsförderung, Gesundheitspädagogik
Eine studiengangsbezogene Auflistung entsprechender Berufsausbildungen finden Sie hier.
Die fachliche Entsprechung weiterer Studiengänge wird im Einzelfall geprüft.
Bewerbung
Die Zulassung ist bei der jeweils zuständigen Pädagogischen Hochschule zu beantragen.Bitte fügen Sie die erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form bei (bitte keine Originalzeugnisse).Bewerbungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn die Unterlagen fristgerecht und vollständig bei der zuständigen Hochschule eingehen. Fehlende Unterlagen bzw. fehlender Geldeingang (Prüfungsgebühr) sind ein Grund für dieNichtzulassung.
Beratungsgespräch
Das verpflichtende Beratungsgespräch (nach § 58, Abs. 2, Ziff. 6 LHG) kann von jeder der Pädagogischen Hochschulen Baden-Württembergs durchgeführt werden.
Wenn Sie einen Beratungstermin an der Pädagogischen Hochschule Freiburg vereinbaren möchten, vereinbaren Sie bitte beim Studien-Service-Center einen Termin bei der Zentralen Studienberatung.
Erforderliche Dokumente
Kosten
Für die Ablegung der Prüfung wird eine Prüfungsgebühr in Höhe von 200 Euro erhoben.
Ablauf der Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte besteht aus drei schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil (§ 58 Abs. 2 Ziff. 6 LHG):
Schriftliche Prüfung
Die schriftlichen Prüfungen umfassen:
- eine Aufsichtsarbeit im Fach Deutsch (Aufsatz), 120 Min.
- eine Aufsichtsarbeit im Fach Englisch (Textverständnisaufgaben und Textproduktion in englischer Sprache), 120 Min.
- als fachspezifische Prüfung eine Aufsichtsarbeit aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Bereich, zwischen 120 – 180 Min.
Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf allgemeine Kenntnisse zu kulturellen, politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Themen. Die Dauer beträgt 30 Minuten. Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer in den schriftlichen Prüfungen einen Durchschnitt von mindestens 4,0 erreicht. Dabei ist in mindestens zwei Fächern die Note 4,0 oder besser zu erreichen und es darf in höchstens einem Fach eine Note zwischen 4,0 und 4,5 erreicht werden.
Zuständig für die nächsten Eignungsprüfungen
Weitere Informationen, Auskünfte und Termine erhalten Sie bei der jeweils zuständigen Hochschule. Diese sind:
Frühjahr 2026 Pädagogische Hochschule Freiburg
Frühjahr 2027 Pädagogische Hochschule Heidelberg
Frühjahr 2028 Pädagogische Hochschule Karlsruhe
Frühjahr 2029 Pädagogische Hochschule Ludwigsburg
Frühjahr 2030 Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd
Frühjahr 2031 Pädagogische Hochschule Weingarten
Dokumente