FAQ & Formulare zu Bachelor- und Masterarbeiten

FAQ

Alle wichtigen FAQ zu Abschlussarbeiten finden Sie auf dieser Seite. Klappen Sie dazu das Akkordeonfeld für den gesuchten Studiengang auf, um auf die entsprechenden Dokumente zuzugreifen.

Verlängerung Abschlussarbeit

  • Krankheit: Verlängerungsantrag + ärztliches Attest (Angaben: Dauer, unverschlüsselte Diagnose/Befundtatsachen); Abgabe im Prüfungsamt, vor Abgabetermin
  • Kinder unter 14 Jahre: Verlängerungsantrag (Dauer angeben) + Kopie Geburtsurkunde + erweiterte Meldebescheinigung; Abgabe im Prüfungsamt, vor Abgabetermin
  • „begründeter Einzelfall“: Verlängerungsantrag mit Schilderung des Grundes und Angabe der beantragten Verlängerungsdauer (max. 1 Monat, einmalig); Abgabe im Prüfungsamt, spätestens 3 Wochen vor Abgabetermin
  • Betreuung naher Angehöriger im gleichen Haushalt: Verlängerungsantrag + geeignete Nachweise; Abgabe im Prüfungsamt, vor Abgabetermin

Formular Verlängerungsantrag

Abschlussarbeit (Ablauf): Von der Anmeldung bis zur Note - die Abschlussarbeit in 8 Schritten

Bevor Sie sich zur Abschlussarbeit anmelden können, müssen Sie eine bestimmte Anzahl an ECTS-Punkten erreicht haben. Die konkrete Anzahl finden Sie u.a. auf den Anmeldeformularen oder in den für Sie geltenden Prüfungsordnungen.

Zudem müssen Sie einige Vorbereitungen treffen: Sie brauchen insbesondere ein Thema und müssen Prüfer/-innen finden, sowie ggf. an bestimmten Veranstaltungen teilnehmen. Dafür wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die Ansprechpartner/-innen in Ihrem Studiengang und informieren Sie sich auf den Seiten Ihres Studiengangs/Fachs.

Außerdem müssen Sie den Zeitrahmen im Blick behalten:

Für einige Studiengänge gibt es Terminpläne mit vorgegebenen Fristen, diese finden Sie auf den Seiten der Studiengänge und hier unter dem unteren Abschnitt “Formulare & Dokumente”.

In anderen Studiengängen können Sie sich jederzeit zur Abschlussarbeit anmelden. Dann müssen Sie selbst errechnen, wann Sie sich spätestens anmelden müssen, um zum angestrebten Zeitpunkt z.B. in den Vorbereitungsdienst gehen zu können.

Hier finden Sie Informationen zum Übergang vom Bachelor zum Master (Lehramt), bzw. zum Übergang in den Vorbereitungsdienst.

Als nächstes stellen Sie die Dokumente für die Anmeldung der Arbeit zusammen. Unter “Formulare & Dokumente” finden Sie für Ihren Studiengang das Formular zur Stellung des Antrags auf Zulassung.

Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, holen Sie die Unterschriften Ihrer Prüfer/-innen für das Thema ein.

Je nach Studiengang sind noch verschiedene weitere Nachweise für die Anmeldung erforderlich; welche genau, steht auf dem jeweiligen Zulassungsantrag.

Die Dokumente aus Schritt 2 geben Sie im Prüfungsamt ab:

1. Entweder können Sie die Dokumente als Anhang per E-Mail von Ihrer PH-Mailadresse an eine der folgenden Mailadressen versenden:

2. Alternativ können Sie die Dokumente persönlich zu den Sprechzeiten im Prüfungsamt abgeben, per Post schicken oder in die Briefkästen beim Prüfungsamt einlegen.

Nach Prüfung Ihres Antrags und einer entsprechenden Bearbeitungszeit  bekommen Sie vom Prüfungsamt an Ihre PH-Mailadresse einen Bescheid darüber, ob Sie zur Abschlussarbeit zugelassen wurden oder nicht (bei Terminplänen festes Datum, sonst spätestens vier Wochen nach Zulassungsantrag*).

*Vorliegende Texte dienen der vereinfachten Beschreibung der Vorgänge und zeitlichen Abläufe; rechtsverbindlich gelten die jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen.

Wenn Sie zugelassen wurden, beginnen Sie zu dem im Zulassungsbescheid mitgeteilten Datum mit der Bearbeitung der Abschlussarbeit. Dabei beachten Sie neben den inhaltlichen Aspekten natürlich auch die formalen Ansprüche wissenschaftlicher Arbeiten. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in Ihrem Studiengang.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Verlängerungen beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie hier auf der Website unter dem Abschnitt “Verlängerung Abschlussarbeiten”.

Tipp: Bei Problemen mit dem wissenschaftlichen Schreiben hilft Ihnen das Schreibzentrum weiter.

Sie haben die Arbeit fertig geschrieben? Wunderbar, dann geht es jetzt so weiter:

  • Auf der letzten Seite der Arbeit fügen Sie die Eigenständigkeitserklärung ein. Eine Vorlage finden Sie hier auf der Website unter “Formulare & Dokumente”.
  • Drucken und binden:
    • 2 gedruckte Exemplare
    • Transparentes Deckblatt
    • Binden lassen (Klebebindung, keine Spiralbindung)
    • Bei sehr umfangreichen Arbeiten mit Anhang kann der Anhang auch jeweils separat gebunden werden. Eine rein digitale Einreichung des Anhangs ist hingegen nicht möglich!
  • Elektronische Ausfertigungen: Speichern Sie die Arbeit im PDF-Format auf zwei Datenträgern (CD, USB-Stick oder vergleichbares) und befestigen Sie je einen Datenträger hinten in jedem der ausgedruckten Exemplare.
  • Zu guter Letzt unterschreiben Sie noch dieEigenständigkeitserklärung in beiden Exemplaren. Falls Sie eine eingescannte Unterschrift mit ausgedruckt haben, müssen Sie trotzdem noch einmal im Original unterschreiben.

Jetzt ist es fast geschafft - zum Ende der Bearbeitungsfrist ist die Abschlussarbeit im Prüfungsamt abzugeben. Die Abschlussarbeit muss bis 24 Uhr am Tag der Abgabe eingegangen sein.

Eine Eingangsbestätigung wird nicht ausgestellt.

Sie haben mehrere Möglichkeiten die Abschlussarbeit abzugeben:

  1. Sie können die Abschlussarbeit persönlich zu den Sprechzeiten im Prüfungsamt abgeben.
  2. Sie können die Abschlussarbeit persönlich zu den Öffnungszeiten im SSC abgeben.
  3. Sie können die Abschlussarbeit per Post senden oder in einen der folgenden Briefkästen einschmeißen:
  • Postanschrift:  Pädagogische Hochschule Freiburg, Akademisches Prüfungsamt, Kunzenweg 21, 79117 Freiburg
  • Briefkästen im 2. OG des KG 2:
    • Lehramtsstudierende: Briefkasten des Landeslehrerprüfungsamts (gleich neben der Glastür)
    • Studierende der übrigen Studiengänge: Briefkasten des Akademischen Prüfungsamts (vor Zimmer 212 b)
  • Briefkasten außen am KG 2:
    • Wenn Sie die Abschlussarbeit außerhalb der Gebäudeöffnungszeiten abgeben, nutzen Sie bitte den Briefkasten am Eingang zum KG 2 (vom Kunzenweg aus). Bitte adressieren Sie zur schnelleren Zuordnung den Umschlag an das Akademische Prüfungsamt.

Vom Prüfungsamt werden die Arbeiten jetzt an die Prüfer/-innen weitergeleitet. Diese haben eine bestimmte Korrekturzeit (die genauen Angaben finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung), danach reichen sie ihre Gutachten im Prüfungsamt ein. Wenn die Gutachten vorliegen, wird die Note in der Leistungsübersicht verbucht.

In manchen Studiengängen findet außerdem eine mündliche Abschlussprüfung statt. Sie bekommen per Post einen Bescheid darüber, ob Sie zur mündlichen Prüfung zugelassen wurden.

Die Termine werden vom Prüfungsamt in Absprache mit den Prüfer/-innen festgelegt und Ihnen vom Prüfungsamt mitgeteilt

  • BA DaZ/DaF und BA Kindheitspädagogik: Die Bekanntgabe der Termine erfolgt einen Monat vor Anfang des Prüfungszeitraumes per Aushang vor dem Prüfungsamt.
  • Masterstudiengänge (DaZ/DaF, E-Lingo, Erziehungswissenschaft, Gesundheitspädagogik, Pflege bzw. Gesundheit/Wirtschafts- u. Sozialmanagement, Psychologie des Lernens u. Lehrens, Textiltechnik u. Bekleidung): Die Termine werden per E-Mail mitgeteilt.

Formulare & Dokumente

Alle wichtigen Formulare & Dokumente zu Abschlussarbeiten der jeweiligen Studiengänge finden Sie auf dieser Seite. Klappen Sie dazu das Akkordeonfeld für den gesuchten Studiengang auf, um auf die entsprechenden Dokumente zuzugreifen.

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