Hinweise zur Erstellung einer Bachelorarbeit im Fach Geschichte

I. Aufgabe und Zweck der Bachelorarbeit

Siehe hierzu § 26 der SPO PRIM / SEK I

II. Prüfungsberechtigte Personen im Fach
Als Betreuer*innen kommen alle promovierten Mitglieder der Abteilung Geschichte in Betracht. Eine Auflistung finden Sie in der Randspalte.

III. Zeitaufwand

Die Bachelorarbeit hat einen Bearbeitungsumfang von 6 ECTS-Punkten, die 180 Stunden entsprechen. Sie ist innerhalb von drei Monaten zu erstellen. Themeneingrenzung und Bearbeitungszeit müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Das gilt vor allem für Arbeiten, die empirische Methoden anwenden.


IV. Themenfindung

  1. Die Entwicklung eines Themas stellt eine intellektuelle Leistung dar. Sie sollte selbstständig von den Studierenden erbracht werden.
  2. Das Thema ist mit der  prüfenden Person des Faches im Voraus abzustimmen. Der/Die Betreuer*inn ist nach Möglichkeit themenspezifisch zu wählen. (Siehe Homepage der Abteilung.)
  3. Die Ausgabe des Themas der Bachelorarbeit erfolgt über das Akademische Prüfungsamt.
  4. Das Thema muss sich an den Inhalten des Studiums im Fach Geschichte orientieren: Es sollte sich um eine begrenzte wissenschaftliche, problem- und professionsorientierte Leitfrage oder –these handeln. Die Bachelorarbeit kann epochengeschichtliche und fachdidaktische Elemente enthalten, wobei der epochengeschichtliche Anteil überwiegen sollte. Die Bachelorarbeit kann auch interdisziplinär angelegt sein.
  5. Es sollte sich um einen eigenständigen wissenschaftlichen Beitrag handeln, der nicht auf der rein reproduktiven Ebene verbleibt, sondern zumindest auf Grundlage des aktuellen Forschungsstandes, theoriegebunden und quellenbasiert ein eigenes reflektiertes Urteil beinhaltet.

V. Beratung

In der Beratungswoche werden vom Fach regelmäßig entsprechende Termine für höhere Semester angeboten. Die Prüfungsberechtigten stehen darüber hinaus für Fragen zur Bachelorarbeit in ihren Sprechstunden zur Verfügung.

Mindestens zwei Wochen vor der Anmeldung der Arbeit beim Prüfungsamt legen Sie der Ihre Bachelorarbeit betreuenden Person bitte ein mindestens einseitiges, maximal zweiseitiges Exposé vor, in dem Sie sich zu folgenden Fragen äußern:

  1. Benennen und begründen Sie Ihre Fragestellung und gehen Sie dabei auch auf die Relevanz und Bearbeitbarkeit ein.
  2. Benennen Sie nach Möglichkeit Ihre Theorieauswahl und begründen Sie, weshalb diese für die Bearbeitung Ihres Themas passend ist.
  3. Benennen und begründen Sie die Auswahl der Materialien und insbesondere der Quellen, die Sie Ihrer Arbeit zu Grunde legen.
  4. Benennen und begründen Sie die Methode(n), die Sie anwenden wollen, um Ihr Thema zu bearbeiten.
  5. Legen sie eine Gliederung Ihrer Arbeit vor.
  6. Fügen Sie auch eine erste Literaturliste an.

Schicken Sie dieses Exposé der betreuenden Person bitte zwei Tage vor der Sprechstunde per Email zu, in der Sie es mit dieser durchgehen möchten.

VI. Kompetenzen und Bewertungsgrundlage
Die Studierenden zeigen sich dazu im Stande:

  1. eigenständig eine begrenzte wissenschaftliche, problem- und professionsorientierte Leitfrage oder –these zu entwickeln.
  2. die gefundene Fragestellung oder These selbstständig hinsichtlich ihrer fachdidaktischen Relevanz begründen sowie sie auf der Grundlage fachwissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse zu bearbeiten. (Studierende der Primarstufe verfügen darüber hinaus über die Kompetenz, historische Themen reduziert und altersangemessen in Konzepte des  Sachunterrichts der Primarstufe einzubinden.)
  3. ihre schriftliche Arbeit dem Thema angemessen zu gliedern.
  4. den jeweiligen Forschungsstand in Bezug auf Ihr Thema wiederzugeben, eine Methodendiskussion durchzuführen sowie die rezipierte wissenschaftliche Fachliteratur und die erarbeiteten Ergebnisse kritisch zu reflektieren und einzuordnen.
  5. die fachliche Terminologie sowie weitere Standards wissenschaftlichen Arbeitens und Schreibens (v.a. auch der Zitation) angemessen anzuwenden.
  6. die Bearbeitung der Fragestellung innerhalb der vorgegebenen Frist abzuschließen.
  7. die Ergebnisse ihrer Arbeit kritisch zu reflektieren und ihre Aussagekraft einzuordnen.
  8. Vgl. darüber hinaus § 27 der SPO PRIM/SEK I.

VII. Formale Aspeke

Für die Erstellung der Bachelorarbeit gelten dieselben Formalkriterien wie für diejenigen von wissenschaftlichen Hausarbeiten in den Modulen 2 und höher. Der Seitenumfang beträgt (ohne Quellen- und Literaturverzeichnis) ca. 30 Seiten. Schriftgröße im Obertext ist Schriftgrad 12, im Untertext 10. Als Schriftart kann Times New Roman oder Arial gewählt werden. Bitte lassen Sie einen Korrekturrand von mindestens 5 cm.

Nach vorheriger Absprache mit der betreuenden Person kann die Bachelorarbeit auch in einer Fremdsprache verfasst werden.

Die Bachelorarbeit ist mit einem Titelblatt, einer Gliederung sowie zum Schluss mit einer Eigenständigkeitserklärung zu versehen und angemessen zu binden. Sie verfügt über eine Einleitung, einen Hauptteil ein Fazit. Die Zitation erfolgt in der für die Geschichtswissenschaft üblichen Weise. (Hinweise dazu finden Sie im Ilias-Ordner des Fachs Geschichte) Auf die Sprache (Orthographie, Interpunktion, Stil, Grammatik, Ausdruck usw.) ist zu achten. Alle übernommenen Gedanken oder Belege müssen nachgewiesen werden. Plagiate werden inkriminiert und als Betrugsversuch gewertet!

In formaler Hinsicht können Sie sich auch Hilfe im Schreibzentrum der PH holen:

VIII. Literaturhinweise

  • Esselborn-Krumbiegel, Helga (Hg.), Richtig wissenschaftlich schreiben. Wissenschaftssprache in Regeln und Übungen. Paderborn: Schöningh 4. Aufl. 2016
  • Kühmstedt, Estella, Klug recherchiert für Historiker. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 2013

Betreuung

Ur- und Frühgeschichte Dr. Miriam Sénécheau
Antike Dr. Anabelle Thurn
Mittelalter Prof. Dr. Thomas Martin Buck
Mittelalter, Sek. 1 Julian Happes
Frühe Neuzeit u. Neuere Zeit Prof. Dr. Felix Hinz