Hinweise zum Erstellen einer Masterarbeit im Fach Geschichte

I. Aufgabe und Zweck der Masterarbeit

Siehe hierzu § 23 der SPO PRIM / SEK I

II. Prüfungsberechtigte Personen im Fach
Die Masterarbeit wird von zwei Prüfungsberechtigten des Faches begutachtet. Die aktuellen Prüfungsberechtigten der Abteilung Geschichte für Masterarbeiten sind der Randspalte zu entnehmen. Die erstprüfende Person ist unter den Professor*innen zu wählen und betreut die Arbeit. Die zweitprüfende Person wird in der Regel nur informiert.

III. Zeitaufwand

Die Masterarbeit hat einen Bearbeitungsumfang von 15 ECTS-Punkten, die 450 Stunden entsprechen. Sie ist innerhalb von vier Monaten zu erstellen. Themeneingrenzung und Bearbeitungszeit müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Das gilt vor allem für Arbeiten, die empirische Methoden anwenden.


IV. Themenfindung

  1. Die Entwicklung eines Themas stellt eine intellektuelle Leistung dar. Es sollte selbstständig von den Studierenden entwickelt werden.
  2. Das Thema ist mit den prüfenden Personen im Voraus abzustimmen. Die Betreuer*innen (Erstprüfer*innen) sind nach Möglichkeit themenspezifisch zu wählen. (Siehe Homepage der Abteilung.) Die zweitprüfende Person ist unter den Prüfungsberechtigten frei wählbar.
  3. Die Ausgabe des Themas der Masterarbeit erfolgt über das Akademische Prüfungsamt. Der Antrag auf Zulassung ist frühestens vier Wochen vor Beginn des vierten (zweiten PRIM) Semesters zu stellen. Das Akademische Prüfungsamt legt die Meldetermine (Ausschlussfrist) fest und gibt sie bekannt.
  4. Das Thema muss sich an den Inhalten des Studiums im Fach Geschichte orientieren: Es sollte sich um eine begrenzte wissenschaftliche, problem- und professionsorientierte Leitfrage oder -these handeln. Die Masterarbeit kann epochengeschichtliche und fachdidaktische Elemente enthalten, wobei der fachdidaktische Anteil überwiegen sollte. Sie kann auch rein fachdidaktisch ausgerichtet sein. Ein expliziter Schulbezug ist hingegen nicht obligatorisch. Die Masterarbeit kann auch interdisziplinäre Zugänge aufweisen oder nach Absprache sogar in Gruppenarbeit verfasst werden (§ 23, Abs. 2 bzw. § 25, Abs. 2).
  5. Es sollte sich um einen eigenständigen wissenschaftlichen Beitrag handeln, der nicht auf der rein reproduktiven Ebene verbleibt, sondern auf Grundlage des aktuellen Forschungsstandes und theoriegebunden ein eigenes reflektiertes Urteil beinhaltet. Im Unterschied zur Bachelorarbeit ist es in der Masterarbeit erwünscht, dass sie deutlich quellenorientiert angelegt ist oder eigene Daten erhebt.

V. Beratung

In der Beratungswoche werden vom Fach regelmäßig entsprechende Termine für höhere Semester angeboten. Die Prüfungsberechtigten stehen darüber hinaus für Fragen zur Masterarbeit in ihren Sprechstunden zur Verfügung. (Siehe Aushang bzw. Homepage der Abteilung.) Darüber hinaus wird empfohlen, eines der angebotenen Examenskolloquien zu besuchen.

Mindestens zwei Wochen vor der Anmeldung der Arbeit beim Prüfungsamt legen Sie den beiden Ihre Masterarbeit betreuenden Personen bitte ein zweiseitiges Exposé vor, in dem Sie sich zu folgenden Fragen äußern:

  1. Benennen und begründen Sie Ihre Fragestellung und gehen Sie dabei auch auf die Relevanz und Bearbeitbarkeit ein.
  2. Benennen Sie nach Möglichkeit Ihre Theorieauswahl und begründen Sie, weshalb diese für die Bearbeitung Ihres Themas passend ist.
  3. Benennen und begründen Sie die Auswahl der Materialien und insbesondere der Quellen, die Sie Ihrer Arbeit zu Grunde legen.
  4. Benennen und begründen Sie die Methode(n), die Sie anwenden wollen, um Ihr Thema zu bearbeiten.
  5. Legen sie eine Gliederung Ihrer Arbeit vor.
  6. Fügen Sie auch eine erste Literaturliste an.

Schicken Sie dieses Exposé der erstbetreuenden Person bitte zwei Tage vor deren Sprechstunde per Email zu, in der Sie es mit ihr durchgehen möchten.

VI. Kompetenzen und Bewertungsgrundlage

Die Studierenden zeigen sich dazu im Stande:

  1. eigenständig eine begrenzte wissenschaftliche, problem- und professionsorientierte Leitfrage oder -these zu entwickeln.
  2. die gefundene Fragestellung oder These selbstständig hinsichtlich ihrer fachdidaktischen Relevanz zu begründen sowie sie auf der Grundlage fachwissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse zu bearbeiten. (Studierende der Primarstufe verfügen darüber hinaus über die Kompetenz, historische Themen reduziert und altersangemessen in Konzepte des Sachunterrichts der Primarstufe einzubinden.)
  3. ihre schriftliche Arbeit dem Thema angemessen zu gliedern.
  4. den jeweiligen Forschungsstand in Bezug auf Ihr Thema wiederzugeben, eine Theorie- sowie eine Methodendiskussion durchzuführen sowie die rezipierte wissenschaftliche Fachliteratur und die erarbeiteten Ergebnisse kritisch zu reflektieren und einzuordnen.
  5. eigenständige Quelleninterpretationen und/ oder eigenständige empirische Datenanalysen durchzuführen.
  6. die fachliche Terminologie sowie weitere Standards wissenschaftlichen Arbeitens und Schreibens (v.a. auch der Zitation) angemessen anzuwenden.
  7. den eigenen Forschungsprozess unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Standards kritisch zu reflektieren sowie die praktische Relevanz ihrer Abschlussarbeit und den Ertrag für die Forschung darzustellen und mögliche Anschlussfragen zu skizzieren.
  8. die eigenen professionsorientierten Kenntnisse und Kompetenzen vor dem Hintergrund der eigenen Bildungsbiographie, gesellschaftlicher Entwicklungen und im Sinne eines lebenslangen Lernens selbständig zu reflektieren, zu erweitern und zu vertiefen.
  9. die Bearbeitung der Fragestellung innerhalb der vorgegebenen Frist abzuschließen.
  10. die Ergebnisse ihrer Arbeit kritisch zu reflektieren und ihre Aussagekraft einzuordnen.

VII. Formale Aspeke

Für die Erstellung der Masterarbeit gelten dieselben Formalkriterien wie für diejenigen von wissenschaftlichen Hausarbeiten in den Modulen 2 und höher. Der Seitenumfang beträgt (ohne Quellen- und Literaturverzeichnis) ca. 40-60 Seiten. (Weiteres Material wie Quellenausdrucke, Datensammlungen oder ausgedruckte Internetseiten können in einem Anhang angefügt werden und zählen nicht zum Seitenumfang hinzu.) Schriftgröße im Obertext ist Schriftgrad 12, im Untertext 10. Als Schriftart kann Times New Roman oder Arial gewählt werden. Bitte lassen Sie einen Korrekturrand von mindestens 5 cm.

Nach vorheriger Absprache mit den betreuenden Personen kann die Masterarbeit auch in einer Fremdsprache verfasst werden.

Die Masterarbeit ist mit einem Titelblatt, einer Gliederung sowie zum Schluss mit einer Eigenständigkeitserklärung zu versehen und angemessen zu binden. Sie verfügt über eine Einleitung, einen Hauptteil ein Fazit. Die Zitation erfolgt in der für die Geschichtswissenschaft üblichen Weise. (Hinweise dazu finden Sie im Ilias-Ordner des Fachs Geschichte) Auf die Sprache (Orthographie, Interpunktion, Stil, Grammatik, Ausdruck usw.) ist zu achten. Alle übernommenen Gedanken oder Belege müssen nachgewiesen werden. Die unzureichende Beachtung der Formalia kann dazu führen, dass die Annahme der Arbeit verweigert wird. Plagiate werden inkriminiert und als Betrugsversuch gewertet!

In formaler Hinsicht können Sie sich auch Hilfe im Schreibzentrum der PH holen:

VIII. Literaturhinweise

  • Esselborn-Krumbiegel, Helga (Hg.), Richtig wissenschaftlich schreiben. Wissenschaftssprache in Regeln und Übungen. Paderborn, 4. Aufl. 2016
  • Hug, Theo, Gerald Poscheschnik, Empirisch forschen. Wien, 2. Aufl. 2015
  • Kühmstedt, Estella, Klug recherchiert für Historiker. Göttingen 2013
  • Rüsen, Jörn, Historik. Theorie der Geschichtswissenschaft. Köln u.a. 2013

Betreuung

Erstbegutachtung (Themenstellung und Betreuung) durch:

  1. Prof. Dr. Thomas Martin Buck
  2. Prof. Dr. Felix Hinz
  3. Dr. Michael Schubert (Professurvertretung)

Zweitbegutachtung durch:

  1. Dr. Miriam Sénécheau
  2. Dr. Anabelle Thurn

Das Zweitgutachten kann bei fächerübergreifenden Arbeiten (z.B. zum bilingualen Geschichtsunterricht) auch von einem fachfremden Dozenten / einer fachfremden Dozentin übernommen werden, wenn die erstbetreuende Person zustimmt.