PO 2011

Schulpraktische Studien nach der Prüfungsordnung 2011

Der Ausgestaltung der schulpraktischen Studien liegen die Grundschullehramtsprüfungsordnung (GPO I 2011) und die Werkreal-, Haupt- und Realschullehramtsprüfungsordnung (WHRPO I 2011) zugrunde. Eine weitere Konkretisierung der schulpraktischen Studien findet sich in den Akademischen Prüfungsordnungen und den Studienordnungen für die Lehramtsstudiengänge 2011 der Pädagogischen Hochschule Freiburg:

  • Orientierungs- und Einführungspraktikum (OEP)
    Entsprechend des §9(2) der Grundschullehramtsprüfungsordnung I (GPO 2011) bzw. der Werkreal-, Haupt- und Realschullehramtsprüfungsordnung I (WHRSPO 2011) dient das OEP der Orientierung im Berufsfeld einer Lehrkraft sowie der Reflexion von Berufswunsch und -eignung. Neben einem dreiwöchigen Praktikum an einer Schule ist auch der Besuch einer Begleitveranstaltungen vorgesehen.
     
  • Integriertes Semesterpraktikum (ISP)
    Der Ausgestaltung des ISP liegt der §12 (9) der GPO 2011 und der WHRSPO 2011 zugrunde. Eine weitere Konkretisierung des ISP findet sich in der Akademischen Studienordnung 2011 der PH Freiburg (Modulhandbuch). Im Rahmen des Integrierten Semesterpraktikums werden diese ersten orientierenden Praxiserfahrungen intensiviert. Das ISP ermöglicht es, das gesamte Tätigkeitsfeld Schule kennenzulernen und legt den Fokus auf die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schüler. Darüber hinaus bietet das ISP auch Gelegenheit die notwendigen didaktisch-methodischen und erzieherischen Kompetenzen sowie die eigene Lehrpersönlichkeit bezogen auf die Anforderungen der späteren Berufstätigkeit zu überprüfen. Das ISP umfasst mehrere Praktika (darunter zwei von der Hochschule betreute Tagespraktika) und mehrere begleitende Veranstaltungen. Insgesamt hat das ISP eine Dauer von 15-bis 16 Wochen und wird an den Ausbildungsschulen der PH und in der jeweiligen Schulstufe absolviert.
     
  • Professionalisierungspraktikum (PP)
    Nach  §9 (9) der GPO 2011 und der WHRSPO 2011 dient das Professionalisierungspraktikum der Entwicklung des forschenden Lernens und der Umsetzung entsprechender Projekte an Schulen oder anderen Bildungseinrichtungen. Es besteht die Möglichkeit, die Thematik, die im Rahmen des PP bearbeitet wird, auch in der wissenschaftlichen Arbeit weiterzuführen.
  • Lehramt an Grundschulen (inkl. Europalehramt)
    Im Rahmen des Studiengangs "Lehramt an Grundschulen" und "Europalehramt an Grundschulen" absolvieren die Studierenden ein dreiwöchiges Orientierungs- und Einführungspraktikum (OEP) nach dem ersten Semester, ein 15- bis 16-wöchiges Integriertes Semesterpraktikum (ISP) im 4. oder 5. Semester sowie ein Professionalisierungspraktikum (PP) im 7. oder 8. Semester.


     
  • Lehramt an Werkrealschulen, Hauptschulen sowie Realschulen (inkl. Europalehramt)
    Neben einem dreiwöchigen Orientierungs- und Einführungspraktikum (OEP) nach dem ersten Semester absolvieren die Studierenden des "Lehramt an Werkrealschulen, Hauptschulen sowie Realschulen" und des entsprechenden Profilstudiengangs im "Europalehramt" ein 15- bis 16-wöchiges Integriertes Semesterpraktikum (ISP)  im 4. oder 5. Semester. Im 7. oder 8. Semester ist zudem ein Professionalisierungspraktikum (PP) angesiedelt.