Versicherungsschutz

Aktuelles

Bitte informieren Sie sich unter der Rubrik "Aktuelles" zu Terminänderungen oder Sonderregelungen, die aus aktuellen Anlass festgelegt werden.

Verpflichtungen

Zu Beginn ihres Studiums werden Studierende bezüglich des Infektionsschutzgesetzes (IfSG §35) sowie über ihre Verpflichtung zur Verschwiegenheit aufgeklärt und bestätigen ihre Kenntnis davon. 

Zusätzlich geben Studierende zum Antritt des OSP zwei entsprechende Formularen unterschrieben in der Schule ab (gilt für Studierende, die das OSP nach dem WiSe22/23 und nach dem SoSe 23 absolvieren!!)

Gesundheitsbelehrung, Maserninformation und Schwangerschaft:

Verschwiegenheitserklärung

Weitere Informationen zur Verschwiegenheitspflicht sowie zum Datenschutz allgemein können über folgende Links abgerufen werden:

Bei Fragen können Sie sich zudem an ihre Schule wenden.

Masernimpfschutzgesetz

Mit Wirkung vom 1. März 2020 trat das Gesetz "für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)" in Kraft. Dies hat zur Folge, dass alle Personen (auch Praktikant_innen), die ihre Tätigkeit an einer Schule nach dem 1. März 2020 aufnehmen, ihren Impfstatus der Schulleitung nachweisen müssen. Studierende müssen also davon ausgehen, dass sie zum Vorlegen eines Nachweises aufgefordert werden. Weitereführend Informationen können über folgende Links abgerufen werden:

Weiterführende Informationen

Die zentrale Grundlage für das OSP bildet das Begleitheft zum Orientierungspraktikum. Dieses richtet sich an die Studierenden, an die betreuenden Lehrkräfte an den Schulen sowie an die Dozierenden der OSP-Begleitveranstaltung. Das Begleitheft enthält die Ziele des Praktikums, die Aufgaben der Beteiligten sowie Arbeitsanregungen.