Brandschutz
Der Organisatorische Brandschutz ist ein wesentliches Element des vorbeugenden Brandschutzes und beinhaltet alle administrativen und organisatorischen Maßnahmen, die dazu beitragen, Brände und Explosionen zu verhindern, im Falle eines Brandes seine Ausbreitung zu begrenzen und Menschen zum brandschutzgerechten Verhalten zu bewegen.
Alle Mitarbeitende sind verpflichtet sich brandschutzgerecht zu verhalten.
Dazu gehören unter anderem:
- Fluchtwege, Notausgänge und Notausstiege sind ständig freizuhalten und dürfen nicht verschlossen oder versperrt werden.
- Treppen und Gänge müssen jederzeit passierbar sein.
- Stühle, Taschen, Jacken, Kabel stellen auf Treppen und Gängen eine erhebliche Stolpergefahr dar und sind daher dort verboten.
Kontakt
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Bei Anliegen melden Sie sich gerne per Mail an: arbeitsgesundheit@ph-freiburg.de
Weitere Bereiche
Daran müssen Sie denken, wenn Sie Räume der PH für Veranstaltungen nutzen
Ständige Anwesenheit oder nachvollziehbare Verantwortungsdelegation und Einhaltung der für den Raum maximal zugelassenen Personenzahl.
Bitte prüfen Sie vor der Veranstaltung:
- wie Sie im Gefahrfall über zwei voneinander unabhängige Fluchtwege (1. und 2. Rettungsweg) zum Sammelplatz gelangen können
- wo sich der Sammelplatz befindet
- ob die Fluchtwege im Raum / im Gebäude frei sind (z. B. wegen Bauarbeiten nicht nutzbar, Tische im Weg stehen)
- ob alle Türen im Verlauf der Fluchtwege unverschlossen sind
- wo sich der / die nächste/n Feuerlöscher befinden und ob Sie spezielle Löscher (z. B. beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten) benötigen
- wie die Feuerlöscher zu bedienen sind
Maßnahmen, die im Gefahrfall zu veranlassen sind:
- Bekanntgabe des Sammelplatzes
- Veranlassung der Räumung im Gefahrfall bzw. Räumungsaufforderung von Dritter Seite (Alarmgeber, Feuerwehr, FM / Hausverwaltung, Sicherheitsingenieur) unverzüglich befolgen
- Überwachung der Räumung (an Mobilitätseingeschränkte, z. B. Rollstuhlfahrende denken)
- Feststellung der Vollzähligkeit am Sammelplatz
- Anforderung von Rettungssanitäter*innen bzw. Ersthelfenden
- Bereithalten für Fragen von Rettungseinsatzkräften
- Meldung von Mängeln oder besonderen Vorkommnissen an den Technischen Dienst (und Rektorat)
In Versammlungsstätten muss ein Ausfall der Sicherheitsbeleuchtung (oder anderer wichtiger Sicherheitseinrichtungen) den Abbruch der Veranstaltung zur Folge haben.
Weitere Hinweise / Empfehlungen:
- eine Ausbildung zum Ersthelfenden
- eine Teilnahme an einer praktischen Löschübung
Die Brandschutzordnung der PH Freiburg gibt klare Regeln und Hinweise für den sicheren Umgang mit Feuer und Brandrisiken auf dem Campus. Sie zeigt, wie Brände vermieden, im Ernstfall richtig gehandelt und Schäden minimiert werden können.
Im Sommersemester 2025 fand erneut die Brandschutzschulung für die Mitarbeitenden der PH statt. Rund 200 Teilnehmende absolvierten die Module Theorie, Praxis und Gebäudeeinweisungen. Für viele diente die Schulung dazu, vorhandenes Wissen aus den vorherigen Brandschutzschulungen aufzufrischen und zu vertiefen, für andere war es die erste Einführung in den betrieblichen Brandschutz und damit ein wichtiger Schritt in der Ausbildung zu Brandschutzhelfenden. Erstmals fanden in diesem Jahr Gebäudeeinweisungen statt, die vom Technischen Dienst durchgeführt wurden. Mit dieser erweiterten Struktur konnte die Schulung praxisorientierter und standortbezogener gestaltet werden.
Die praktischen Übungen boten allen Teilnehmenden die Möglichkeit, das richtige Verhalten im Brandfall und den Umgang mit Feuerlöschern selbst zu erproben. So wurde ein wichtiger Beitrag geleistet, um das Bewusstsein für Arbeitssicherheit zu stärken und den betrieblichen Brandschutz nachhaltig zu fördern.
Wir danken allen Teilnehmenden für ihr Engagement sowie Herrn Schätzle, seinem Team und dem Technischen Dienst für die fachkundige Durchführung. Gemeinsam tragen wir dazu bei, die Sicherheit an der PH weiter zu erhöhen.
Nach Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung ist der Arbeitgeber verpflichtet, seinen Mitarbeitenden sichere Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Für bestimmte Arbeitsmittel wie z.B. elektrische Geräte bedeutet das, dass sie in regelmäßigen Abständen geprüft werden müssen. Diese sog. Elektroprüfung ist auch für private Geräte notwendig, die an der PH genutzt werden.
Ansprechpartner
Zähringer, Niklas
Technischer Dienst (KG2, 203)
+49 761 682-427
niklas.zaehringer(at)ph-freiburg.de
Zentraler Brandschutzbeauftragter
Mehr Informationen folgen bald.