Ordnungsausschuss

Gegen Studierende, die einen Ordnungsverstoß nach § 62a, Absatz 1 LHG begangen haben, können Ordnungsmaßnahmen verhängt werden, die in § 62a, Absatz 2 geregelt sind. Über die Verhängung einer Ordnungsmaßnahme entscheidet der vom Senat gebildete Ordnungsausschuss. Diesem Ausschuss muss mindestens ein stimmberechtigtes Mitglied aus der Gruppe der Studierenden der Hochschule angehören. Für weitere Informationen siehe § 62a LHG sowie die Regelungen in der Ordnungssatzung.

Ordnungssatzung

Mitglieder

Stabsstelle Hochschuldidaktik - Lehrinnovation - Coaching

Marion Degenhardt

Adresse/Raum
Mensazwischendeck, Raum 012
 
Telefon +49 761 682-150
E-Mail degenhardt(at)ph-freiburg.de
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Professur für digitale Medien in der Bildung; Institutsleitung

Jun.-Prof. Dr. Maik Beege

Adresse/Raum
Heinrich-von-Stephan-Straße 5a, Hölderle-Carre,…
 
Telefon +49 761 682-933
E-Mail maik.beege(at)ph-freiburg.de
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Professur für Sport und Sportdidaktik

Prof. Dr. Anne-Christin Roth

Adresse/Raum
HSZ 02 013
 
Telefon +49 761 682-709
E-Mail anne.roth(at)ph-freiburg.de
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Studentisches Mitglied