Arbeits-, Gesundheits- & Umweltschutz

Um die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten an ihren Arbeitsplätzen zu gewährleisten, gibt es den betrieblichen Arbeitsschutz. Eine gute Organisation von Sicherheit und Gesundheit ist die Basis, Unfälle zu verhüten und arbeitsbedingte Gefahren zu vermeiden. 

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) beraten und unterstützen dabei,

  • Gefährdungen zu erkennen und sich sicherheitsgerecht zu verhalten,
  • gesundheitsfördernde Faktoren einzubringen und
  • Arbeitssysteme sicher und gesundheitsgerecht zu gestalten.

Arbeitsschutz ist ein fortlaufender Prozess, der auf Zusammenarbeit aller basiert: Arbeitgeber, Führungs- und Leitungsebene und Personalrat. 

Als Mitarbeitende der PH ist Ihre Mitwirkung von großer Bedeutung, durch entsprechendes Verhalten und Ihre Beobachtungen und Rückmeldung. Wenn Sie unsicher sind oder Gefahrenquellen entdecken, zögern Sie bitte nicht, uns darauf aufmerksam zu machen. Gemeinsam können wir unser Arbeitssystem sicher und gesundheitsgerecht gestalten.

Kontakt

Bei Anliegen rund um den Arbeitsschutz erreichen Sie uns unter arbeitsschutz@ph-freiburg.de

Weitere Bereiche im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz

Die Verantwortung für die Umsetzung und kontinuierliche Verbesserung aller vorgeschriebenen und zumutbaren Arbeitsschutzmaßnahmen liegt bei den Arbeitgebenden.

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen das Rektorat der Pädagogischen Hochschule bei der betrieblichen Prävention und der Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Unterstützt werden sie vom Betriebsärztlichen Dienst, dem Technischen Dienst, den Sicherheitsbeauftragten, Abfallbeauftragten, Strahlenschutzbeauftragten und vielen mehr. Damit der Arbeitsschutz an der Pädagogischen Hochschule auch gelebt wird, bedarf es der Mitarbeit jedes Einzelnen. Dies kann durch die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs oder eines Brandschutzseminares sein oder einfach durch ein aufmerksames und faires Miteinander im Arbeitsalltag.

Alle Beschäftigten und Studierenden an der Pädagogischen Hochschule Freiburg sind bei der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) versichert. Die UKBW ist für Fragen rund um die gesetzliche Unfallversicherung, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Rehabilitation und Entschädigung zuständig. Informationen finden Sie auf der Hompage der UKBW und auf der Homepage des Dachverbandes der Unfallkassen (DGUV).

  Unfallkasse Baden-Württemberg    DGUV Fachbereiche

Sicherheitsbeauftragte haben die Aufgabe, in ihrem Zuständigkeitsbereich die Führungskräfte bei der Umsetzung von Arbeitssicherheitsmaßnahmen zu unterstützen und zu beraten. Sie sind Ansprechperson für Mitarbeitende ihres Arbeitsbereiches bei Fragen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz.

Die Sicherheitsbeauftragten arbeiten eng mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen, um Fragen zu klären oder Veränderungen zu besprechen.

Sicherheitsbeauftragte tragen keine (zivil- oder strafrechtliche) Verantwortung und haben grundsätzlich in ihrer Funktion als Sicherheitsbeauftragte keine Weisungsbefugnis. Die Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz liegt ausschließlich bei den Vorgesetzten.

Weitere Informationen sind in der Broschüre „Sicherheitsbeauftragte“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung nachzulesen (DGUV Information 211 042).

Delegation von Aufgaben

Um die Umsetzung der Arbeitsschutzvorgaben sicherzustellen, kann der Arbeitgeber „zuverlässige und fachkundige Personen“ z.B.  in einem bestimmten Arbeitsbereich beauftragen, Arbeitsschutzaufgaben eigenständig zu übernehmen. Wichtig ist, dass diese Delegation schriftlich erfolgt und konkret Aufgabe, Umfang, Befugnisse und Verantwortungsbereich benennt.

Beispiele für Delegation und Befugnisse im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz:

  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen inkl. Dokumentation
  • Durchführung der Unterweisungen inkl. Dokumentation
  • Arbeitsplatzbezogene Ein- und Unterweisung neuer Mitarbeitenden und Studierenden
  • Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Führen eines Gefahrstoffverzeichnisses
  • Ersatzstoffprüfung beim Umgang mit Gefahrstoffen
  • Sicherheitstechnische Überprüfung von Arbeitsmitteln und Notfalleinrichtungen
  • Organisation der Prüfung von prüfpflichtigen Arbeitsmitteln
  • Bereitstellung von geeigneter persönlicher Schutzausrüstung
  • Kontrolle der Ersthelfenden-Listen und des Erste-Hilfe-Materials
  • Veranlassung arbeitsmedizinischer Untersuchungen
  • Weisungs- und Entscheidungsbefugnisse, Verfügungsbefugnisse, Unterschriftsberechtigungen, Zugangsberechtigungen

Die Vorlage für die Delegation von Aufgaben im Arbeitsschutz ist im internen Bereich abrufbar.

Interner Bereich

Unterweisung von Mitarbeitenden

Mitarbeitende sind vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich, arbeitsplatzbezogen zu unterweisen.

Die zu behandelnden Unterweisungsthemen ergeben sich aus den betrieblichen Gegebenheiten und der Gefährdungsbeurteilung. 

Unterweisungsinhalte sind z. B.

  • Umgang mit Gefahrstoffen, Maschinen
  • Betriebsanweisungen
  • Verhalten im Brandfall, Notrufnummern, Flucht- und Rettungswege, Brandschutztüren, Notausgänge, Standorte der Feuerlöscher
  • Ersthelfende, Erste-Hilfe-Kasten, Erste-Hilfe-Aushang, Zuständigkeit für Erste-Hilfe-Material, Dokumentation von Arbeits- und Wegeunfällen
  • Verhalten bei technischen Störungen, zuständiger Hausdienst
  • richtige Verwendung von Leitern und Tritten, Heben und Tragen
  • elektrische Betriebsmittel
  • Sicherheitsbeauftragte, spezielle Beauftragte
  • Informationen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
  • Ergonomie am Arbeitsplatz

Eine zusätzliche Unterweisung kann erforderlich sein:

  • bei sicherheitsrelevanten Veränderungen im Aufgabenbereich oder im Arbeitsablauf
  • bei der Einführung neuer Arbeitsmittel
  • bei Erkennen unsicheren Verhaltens
  • aus aktuellem Anlass, z. B. nach einem Unfall

Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung sind schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen.

Dokumentation Unterweisung (interner Bereich)

Online-Unterweisungen

Die PH Freiburg stellt ihren Beschäftigten für verschiedenen Themen Online-Unterweisungen zur Verfügung. Die Unterweisung wird online am PC oder Laptop durchgeführt und der Nachweis gemäß Vorgabe erbracht. Die Unterweisungen sind für die Beschäftigten erreichbar über den ILIAS-Kurs.

ILIAS-Unterweisungen Arbeitssicherheit (interner Bereich)

Gefahrstoffe sind Stoffe oder Zubereitungen mit gefährlichen Eigenschaften. Sie können akute oder chronische gesundheitliche Schäden beim Menschen verursachen, entzündlich, explosionsgefährlich oder gesundheitsschädlich sein.  Dazu zählen nicht nur Chemikalien, sondern auch Holzstaub, Dieselmotoremissionen, Schweißrauche, Ozon, Narkosegase usw. Einen Gefahrstoff erkennt man an den Piktogrammen auf der Verpackun

Tätigkeiten mit Gefahrstoffen können zu Unfällen, Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren führen. Aber wie geht man mit Gefahrstoffen um? Wie werden sie richtig entsorgt? Was ist der richtige Handschuh? Was gehört in den Arbeitssicherheitsordner? Was gehört alles in die Gefährdungsbeurteilung? All diese Fragen sind gerade beim Umgang mit Gefahrstoffen besonders wichtig.

Bitte wenden Sie sich dazu an die Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Sie unterstützen bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, beim Aussortieren der Gefahrstoffe oder wie die Lagerung dieser am besten organisiert werden sollte.

Um den Gefährdungen durch Gefahrstoffen vorzubeugen, bieten die Unfallkassen Informationen über verschiedene Medien und im Internet sowie Beratungen im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit nach dem Sozialgesetzbuch VII an (DGUV-Infomaterialien Gefahrstoffe)

Abfallbeauftragte an der PH

Für alle Entsorgungen von Gefahrstoffen (dazu gehören neben Laborabfällen auch Farben, Lacke oder Verdünnungsmittel) wenden Sie sich bitte an die Abfallbeauftragte der PH: 

Frau Petra Bartholomé (Chemie), Tel 682 674

Informationen der DGUV zu Gefahrstoffen        Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in Hochschulen

Der Betriebsärztliche Dienst unterstützt Arbeitgeber und Beschäftigte auf Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes sowie der dazugehörigen Unfallverhütungs- und Rechtsvorschriften in allen Fragen des arbeitsplatzbezogenen Gesundheitsschutzes und der Prävention von Arbeitsunfällen sowie Berufskrankheiten.

Zu den zentralen Tätigkeitsfeldern des Betriebsärztlichen Dienstes gehören unter anderem:

  • Durchführung betriebsärztlicher Vorsorgen nach gesetzlichen Vorgaben
  • Individuelle arbeitsmedizinische Beratung von Beschäftigten, etwa bei gesundheitlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit (auch im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagement)

Damit leistet der Betriebsärztliche Dienst einen wesentlichen Beitrag zur Förderung von Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz.

Leitender Betriebsarzt

Dr. med. Daniel Steinmann
Tel.: 270-20530
arbeitsmedizin@uniklinik-freiburg.de

Verleih von ergonomischen Computermäusen

Die ergonomische Arbeitsplatzgestaltung ist ein wichtiges Element, um Beschwerden im Haltungs- und Bewegungsapparat vorzubeugen. Muskuläre Verspannungen, Kribbeln, Taubheitsgefühle und Schmerzen sind häufig die Folge von Trainings- und Bewegungsmangel und werden durch eine ungünstige Körperhaltung und einseitige Belastung begünstigt. Betroffen sind besonders der Schulter-Arm-Bereich, sowie im Bereich des Rückens die Hals- und Lendenwirbelsäule.

Neben anderen zu prüfenden Faktoren kann für Beschäftigte mit akuten oder chronischen Erkrankungen im Hand-Arm-Bereich die Umstellung auf eine spezielle ergonomische Computermaus eine hilfreiche Entlastung darstellen. Bevor anstelle der Standardmaus eine solche Spezialmaus im Einzelfall eingesetzt wird, sollte vom Beschäftigten geprüft werden, inwieweit diese bei ihm zu einer entspannteren Armhaltung führt und ob er mit deren Bedienung gut zurechtkommt.

Dazu stellen wir einen Leihkoffer mit verschiedenen Modellen von ergonomischen Computermäusen zur Verfügung, sowie eine Übersicht mit Empfehlungen.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an die Arbeitsgesundheit (arbeitsgesundheit@ph-freiburg.de). Ansprechpartnerin Gwendolyn Schmitt.

Empfehlungen ergonomische Computermaus

Zu einer guten Hautschutzorganisation gehören auch Hinweise und Empfehlungen, welche konkreten Schutzmaßnahmen am jeweiligen Arbeitsplatz zu verwenden sind. Ein wichtiges Hilfsmittel ist hierbei der Hand- und Hautschutzplan. Dieser wurde für die PH Freiburg von der Arbeitssicherheit erstellt.

Hautschutzplan PH Freiburg

Die Ansprechpersonen aus dem Bereich Betriebliches Gesundheitsmanagement unterstützen bei Fragen der Gesundheit und der Gesundheitsförderung und arbeiten eng mit der Fachkraft für Arbeitsicherheit und betriebsärztlichen Betreuung zusammen.

Weitere Informationen zum BGM

Die Sommer werden spürbar heißer – auch an der PH. Die hohen Temperaturen belasten viele im Arbeits- und Studienalltag. Wie Sie gut durch die Hitze kommen und sich selbst wie auch andere schützen können, erfahren Sie hier.

Informationen zum Hitzeschutz