Bachelor- und Masterarbeiten: Informationen & Dokumente

Haben Sie Fragen?

Bei allgemeinen Fragen hilft Ihnen das Studien-Service-Center (SSC) weiter.

Bei spezifischen Fragen zu Prüfungen oder Abschlussarbeiten können Sie sich an das Prüfungsamt wenden. Vielleicht hilft Ihnen bei Ihrer Frage auch unser FAQ weiter.

Abschlussarbeit (Ablauf): Von der Anmeldung bis zur Note - die Abschlussarbeit in 8 Schritten

Bevor Sie sich zur Abschlussarbeit anmelden können, müssen Sie eine bestimmte Anzahl an ECTS-Punkten erreicht haben. Die konkrete Anzahl finden Sie u.a. auf den Anmeldeformularen oder in den für Sie geltenden Prüfungsordnungen.

Zudem müssen Sie einige Vorbereitungen treffen: Sie brauchen insbesondere ein Thema und müssen Prüfer*innen finden, sowie ggf. an bestimmten Veranstaltungen teilnehmen. Dafür wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die Ansprechpartner*innen in Ihrem Studiengang und informieren Sie sich auf den Seiten Ihres Studiengangs/Fachs.

Außerdem müssen Sie den Zeitrahmen im Blick behalten:

Für einige Studiengänge gibt es Terminpläne mit vorgegebenen Fristen, diese finden Sie auf den Seiten der Studiengänge und hier unter dem unteren Abschnitt “Formulare & Dokumente”.

In anderen Studiengängen können Sie sich jederzeit zur Abschlussarbeit anmelden. Dann müssen Sie selbst errechnen, wann Sie sich spätestens anmelden müssen, um zum angestrebten Zeitpunkt z.B. in den Vorbereitungsdienst gehen zu können.

Hier finden Sie Informationen zum Übergang vom Bachelor zum Master (Lehramt), bzw. zum Übergang in den Vorbereitungsdienst.

Als nächstes stellen Sie die Dokumente für die Anmeldung der Arbeit zusammen. Unter Dokumente finden Sie für Ihren Studiengang das Formular zur Stellung des Antrags auf Zulassung.

Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, holen Sie die Unterschriften Ihrer Prüfer*innen für das Thema ein. Die Unterschrift kann durch die Prüfer*innen auf dem PDF-Dokument digital geleistet werden.

Je nach Studiengang sind noch verschiedene weitere Nachweise für die Anmeldung erforderlich; diese ergeben sich aus dem jeweiligen Zulassungsantrag.

Die Dokumente aus Schritt 2 geben Sie im Prüfungsamt ab:

1. Entweder können Sie die Dokumente als Anhang per E-Mail von Ihrer PH-Mailadresse an eine der folgenden Mailadressen versenden:

2. Alternativ können Sie die Dokumente persönlich zu den Sprechzeiten im Prüfungsamt abgeben, per Post schicken oder in die Briefkästen beim Prüfungsamt einlegen.

Die Zulassung zur Abschlussarbeit erfolgt durch das Akademische Prüfungsamt und nicht durch die Themensteller*innen. Die Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit beginnt mit der Ausgabe des Themas durch das Akademische Prüfungsamt.

Sollten Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten Sie Ihren Zulassungsbescheid vom Akademischen Prüfungsamt an Ihre PH-Mailadresse (bei Terminplänen festes Datum, sonst spätestens vier Wochen nach Zulassungsantrag*).

*Vorliegende Texte dienen der vereinfachten Beschreibung der Vorgänge und zeitlichen Abläufe; rechtsverbindlich gelten die jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen.

Wenn Sie zugelassen wurden, beginnen Sie zu dem im Zulassungsbescheid mitgeteilten Datum mit der Bearbeitung der Abschlussarbeit. Dabei beachten Sie neben den inhaltlichen Aspekten natürlich auch die formalen Ansprüche wissenschaftlicher Arbeiten. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in Ihrem Studiengang.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Verlängerungen beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie hier auf der Website unter diesem Abschnitt.

Tipp: Bei Problemen mit dem wissenschaftlichen Schreiben hilft Ihnen das Schreibzentrum weiter.

Sie haben die Arbeit fertig geschrieben? Wunderbar, dann geht es jetzt so weiter:
 

Für das Titelblatt gibt es in einigen Fällen einen Mustervordruck.

Auf der letzten Seite der Arbeit fügen Sie die Eigenständigkeitserklärung ein.

  • Drucken und binden:
    • 2 gedruckte Exemplare
    • Transparentes Deckblatt
    • Binden lassen (Klebebindung, keine Spiralbindung)
    • Bei sehr umfangreichen Arbeiten mit Anhang kann der Anhang auch jeweils separat gebunden werden. Eine rein digitale Einreichung des Anhangs ist hingegen nicht möglich!
  • Elektronische Ausfertigungen: Speichern Sie die Arbeit im PDF-Format auf zwei Datenträgern (CD, USB-Stick oder vergleichbares) und befestigen Sie je einen Datenträger hinten in jedem der ausgedruckten Exemplare.
  • Zu guter Letzt unterschreiben Sie noch dieEigenständigkeitserklärung in beiden Exemplaren. Falls Sie eine eingescannte Unterschrift mit ausgedruckt haben, müssen Sie trotzdem noch einmal im Original unterschreiben.

Jetzt ist es fast geschafft - zum Ende der Bearbeitungsfrist ist die Abschlussarbeit im Prüfungsamt abzugeben. Die Abschlussarbeit muss bis 24 Uhr am Tag der Abgabe eingegangen sein.

Eine Eingangsbestätigung wird nicht ausgestellt.

Sie haben mehrere Möglichkeiten die Abschlussarbeit abzugeben:

  1. Sie können die Abschlussarbeit persönlich zu den Sprechzeiten im Prüfungsamt abgeben.
  2. Sie können die Abschlussarbeit persönlich zu den Öffnungszeiten im SSC abgeben.
  3. Sie können die Abschlussarbeit per Post senden oder in einen der folgenden Briefkästen einschmeißen:
  • Postanschrift:  Pädagogische Hochschule Freiburg, Akademisches Prüfungsamt, Kunzenweg 21, 79117 Freiburg
  • Briefkästen im 2. OG des KG 2:
    • Lehramtsstudierende: Briefkasten des Landeslehrerprüfungsamts (gleich neben der Glastür)
    • Studierende der übrigen Studiengänge: Briefkasten des Akademischen Prüfungsamts (vor Zimmer 212 b)
  • Briefkasten außen am KG 2:
    • Wenn Sie die Abschlussarbeit außerhalb der Gebäudeöffnungszeiten abgeben, nutzen Sie bitte den Briefkasten am Eingang zum KG 2 (vom Kunzenweg aus). Bitte adressieren Sie zur schnelleren Zuordnung den Umschlag an das Akademische Prüfungsamt.

Vom Prüfungsamt werden die Arbeiten jetzt an die Prüfer*innen weitergeleitet. Diese haben mehrere Wochen Korrekturzeit (die genauen Angaben finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung), danach reichen sie ihre Gutachten im Prüfungsamt ein. Wenn die Gutachten aller Prüfer*innen vorliegen, wird die Note in der Leistungsübersicht verbucht.

Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Studienplanung die Korrekturzeit der Prüfer*innen sowie die Bearbeitungzeit des Akademischen Prüfungsamts.

In manchen Studiengängen findet außerdem eine mündliche Abschlussprüfung statt. Sie bekommen per Post einen Bescheid darüber, ob Sie zur mündlichen Prüfung zugelassen wurden.

Die Termine werden vom Prüfungsamt in Absprache mit den Prüfer/-innen festgelegt und Ihnen vom Prüfungsamt mitgeteilt

  • BA DaZ/DaF und BA Kindheitspädagogik: Die Bekanntgabe der Termine erfolgt einen Monat vor Anfang des Prüfungszeitraumes per Aushang vor dem Prüfungsamt.
  • Masterstudiengänge (DaZ/DaF, E-Lingo, Erziehungswissenschaft, Gesundheitspädagogik, Pflege bzw. Gesundheit/Wirtschafts- u. Sozialmanagement, Psychologie des Lernens u. Lehrens, Textiltechnik u. Bekleidung): Die Termine werden per E-Mail mitgeteilt.

Verlängerung Abschlussarbeit

Bei einer Verlängerung wegen einer Behinderung, chronischen Krankheit oder nicht nur vorübergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigung können Sie einen Nachteilsausgleich beantragen. Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie auf dieser Seite.

Im Übrigen ist die Verlängerung der Bearbeitungszeit ausschließlich aus den folgenden Gründen möglich:

  • Begründeter Einzelfall (z.B. längere Dauer der Datenerhebung): Verlängerungsantrag mit Schilderung des Grundes und Angabe der beantragten Verlängerungsdauer
    • Nur einmalige Verlängerung möglich (Je nach SPO 2-4 Wochen)
  • Akute Krankheit (z.B. Erkältung, Grippe): Verlängerungsantrag + ärztliches Attest (Angaben: Dauer der Krankheit, unverschlüsselte Diagnose oder Befundtatsachen; eine Arbeits-/Studierunfähigkeitsbescheinigung ist nicht ausreichend)
    • Bearbeitungszeit wird für die Zeit der Krankmeldung unterbrochen
  • Betreuung eines Kindes unter 14 Jahren, das in demselben Haushalt lebt und überwiegend von Ihnen alleine versorgt wird: Verlängerungsantrag + Kopie Geburtsurkunde des Kindes + erweiterte Meldebescheinigung
    • Verlängerungszeitraum max. Hälfte der Bearbeitungszeit
  • Betreuung eines/einer pflegebedürftigen Angehörigen, der/die in demselben Haushalt lebt und überwiegend von Ihnen alleine versorgt wird: Verlängerungsantrag +  Bescheid der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes über den Pflegegrad
    • Verlängerungszeitraum max. Hälfte der Bearbeitungszeit

Wenn Sie dies beantragen wollen, senden Sie den Verlängerungsantrag nebst den entsprechenden Nachweisen rechtzeitig vor dem Abgabetermin von Ihrer PH-Mailadresse an la-pruefungen(at)ph-freiburg.de (Lehramt Bachelor & Master) bzw. bw-pruefungen(at)ph-freiburg.de (Alle bildungswissenschaftlichen Bachelor- und Masterstudiengänge (außer Lehramt), Masterstudiengänge Berufspädagogik/Höheren Lehramt an beruflichen Schulen).

Dokumente (Anmeldeformulare, Terminpläne etc.)

Alle wichtigen Formulare & Dokumente zu Abschlussarbeiten der jeweiligen Studiengänge finden Sie auf dieser Seite. Klappen Sie dazu das Akkordeonfeld für den gesuchten Studiengang auf, um auf die entsprechenden Dokumente zuzugreifen.

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