FAQ Akademisches Prüfungsamt
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Das Studien-Service-Center (SSC) hilft! Tel.: 0761 / 682 – 333
Mail: service(at)ph-freiburg.de
Prüfungsanmeldung
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die fach- bzw. studiengangsspezifischen Regelungen zur Anmeldung von Prüfungen und Wiederholungsprüfungen. Die dezentrale Anmeldung über LSF oder ILIAS folgt derzeit noch anderen Regelungen bzw. sieht andere Anmeldezeiträume vor als die zentrale Anmeldung über HisinOne.
Krankmeldung
Studienbegleitende Modulprüfungen
Dezentrale Prüfungsanmeldung (LSF, ILIAS)
- Hausarbeiten, Portfolios etc.:
Erstversuch: Mit Prüfenden ggf. Verlängerung vereinbaren.
Wiederholungsversuch: Attest holen und vor Fristende/Semesterende beim Prüfungsamt Verlängerung beantragen.
- Klausur/mündliche Prüfung:
Erstversuch: Bei den Prüfenden abmelden.
Wiederholungsversuch: Attest holen und vor der Prüfung beim Prüfungsamt melden, Prüfung muss beim nächsten Termin wiederholt werden
! Bitte beachten Sie die besonderen Regelungen des BA Erziehungswissenschaft unter der Rubrik "Prüfungen" auf der Seite des Studiengangs.
Zentrale Prüfungsanmeldung über HISinOne (BA Kindheitspädagogik, BA Lehramt Sonderpädagogik):
Im Falle einer angemeldeten Modulprüfungsleistung (Erstversuch oder Wiederholungsversuch): Attest holen und spätestens am Tag der Prüfung bzw. vor Fristende beim Prüfungsamt Verlängerung bzw. Rücktritt von der Prüfung beantragen.
Abschlussarbeiten, mündliche Abschlussprüfungen: Siehe Punkt "Verlängerung Abschlussarbeit"
Notenansicht (Wie kommen die Noten in die Leistungsübersicht?)
Je nach Studiengang und PO-Version können Sie Ihre Leistungsübersicht über HISinOne oder noch über LSF einsehen. In der Leistungsübersicht werden alle Prüfungsleistungen gemäß Modultabelle erfasst – d.h. Sie sehen hier nicht die Titel der Lehrveranstaltungen, sondern die Bestandteile des Moduls. Es werden nur vollständige Module gebucht, Teilleistungen tauchen also noch nicht auf.
Idealerweise zum Ende des Semesters, in dem die Leistung erbracht wurde. Dazu müssen insbesondere schriftliche Arbeiten rechtzeitig abgegeben werden – die Dozent*innen sollen die Abgabefristen so setzen, dass sie die Noten aus dem Wintersemester bis Mitte März und die Noten aus dem Sommersemester bis Mitte August (Lehramt) bzw. Mitte September (übrige Studiengänge) dem Prüfungsamt mitteilen können. Die Korrekturzeit soll i.d.R. nicht länger als 6 Wochen sein.
Wenn Sie also z.B. Ende Januar eine Hausarbeit abgeben, kann sie üblicherweise bis Mitte März korrigiert werden, dann geht die Note ans Prüfungsamt und wird dort vor Semesterende verbucht. Wenn Arbeiten in Absprache mit den Dozent*innen später abgegeben werden oder die Korrektur länger dauert, kann die Verbuchung sich entsprechend verzögern.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass insbesondere zum Semesterende durch das hohe Arbeitsaufkommen die Eintragung der Noten etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. Noten von Studierenden im Abschlusssemester (insbesondere unmittelbar vor dem Übergang in den Master/den Vorbereitungsdienst) werden vorrangig berücksichtigt.
Wenn Sie den Eindruck haben, dass mit einem Eintrag etwas nicht stimmt, wenden Sie sich bitte per E-Mail unter den Folgenden Mailadressen an das Prüfungsamt.
Lehramt Bachelor und Master: la-pruefungen(at)ph-freiburg.de
Alle bildungswissenschaftlichen Bachelor- und Masterstudiengänge (außer Lehramt); Masterstudiengänge Berufspädagogik/Höheres Lehramt an beruflichen Schulen: bw-pruefungen(at)ph-freiburg.de
Bitte geben Sie bei Ihre Anfrage folgende Angaben an:
- Matrikelnummer
- Bezeichnung des Moduls, in dem die betreffende Prüfungsleistung erbracht wurde (bitte die Bezeichnungen aus der Modultabelle verwenden, nicht den Veranstaltungstitel)
- ggf. das Fach
- ggf. im Wahlpflichtbereich belegte Veranstaltungen (wiederum gemäß Bezeichnung in der Modultabelle)
- ggf. Telefonnummer für Rückfragen
Bei "Gesamtkonto" (i.d.R. oben) finden Sie die Gesamtsumme der bisher erreichten ECTS-Punkte, also für alle erfolgreich absolvierten Module.
Zusätzlich wird ggf. eine Moduldurchschnittsnote angezeigt (i.d.R. unten). Für diese zählen nur die ECTS-Punkte der benoteten studienbegleitenden Modulprüfungsleistungen. D.h. ECTS-Punkte für unbenotete Module, aber auch für das Abschlussmodul (Abschlussarbeit und ggf. Begleitveranstaltungen, ggf. mündliche Abschlussprüfung) gehen hier nicht in die Rechnung ein.
Zeugnis/Bestehensbescheinigung
Wenn Sie die letzte Prüfungsleistung bestanden haben und die Note im Prüfungsamt eingegangen ist, ist Ihr Studium abgeschlossen. In der Leistungsübersicht erkennen Sie dies daran, dass Sie die volle in Ihrem Studiengang zu erbringende Anzahl an ECTS-Punkten erreicht haben. Sie können sich jetzt exmatrikulieren.
Das Akademische Prüfungsamt bemüht sich, die Abschlussdokumente so schnell wie möglich auszustellen. Aus organisatorischen Gründen bedarf die Bearbeitung jedoch eine gewisse Zeit. Dafür bitten wir um Verständnis.
Die Zeugnisse werden Ihnen per Post zugesandt. Ein persönliches Abholen ist aus Kapazitätsgründen nicht möglich.
Hinweis für Studierende des Masterstudiengangs Lehramt Primarstufe: Bitte senden Sie uns die Bestätigung des Seminars unter Angabe Ihrer aktuellen Postanschrift per E-Mail an: la-pruefungen(at)ph-freiburg.de.
Ausstellung der Zeugnisse:
- Bachelor Lehramt: innerhalb von 4 Wochen ab Abschluss
- Master Lehramt: innerhalb von 4 Wochen ab Abschluss (Versanddaten: 27.01.26, 10.02.26, 24.02.26, 10.03.26, 24.03.26, 07.04.26, 21.04.26)
- Übrige Bachelor- und Masterstudiengänge (inkl. Höheres Lehramt): innerhalb von 4 Wochen ab Abschluss
Betrifft nur den Studiengang Lehramt Master Primarstufe:
Da für Studierende des Masterstudiengangs Primarstufe der Vorbereitungsdienst zum Masterabschluss zählt und dessen Absolvierung Voraussetzung für ein Zeugnis ist, wird den Studierenden nach Erreichen von 60 ECTS eine Bestehensbescheinigung ausgestellt. Diese ist zusammen mit der beigefügten Leistungsübersicht beim jeweiligen Regierungspräsidium einzureichen, um den Vorbereitungsdienst anzutreten. Die Bestehensbescheinigung wird in der Regel innerhalb von vier Wochen nach der letzten Prüfungsleistung ausgestellt.
Das Akademische Prüfungsamt bemüht sich, die Bestehensbescheinigung so schnell wie möglich auszustellen. Aus organisatorischen Gründen bedarf die Bearbeitung jedoch eine gewissen Zeit. Dafür bitten wir um Verständnis.
Ein persönliches Abholen ist aus Kapazitätsgründen nicht möglich. Die Bestehensbescheinigung wird ausschließlich per Post zu den nachfolgend festgelegten Daten versand: 27.01.26, 10.02.26, 24.02.26, 10.03.26, 24.03.26, 07.04.26, 21.04.26.
OSP (Orientierungspraktikum) und ISP (Integriertes Semesterpraktikum)
Das Praktikum muss inklusive aller zugehörigen Bestandteile absolviert sein. Die Noten werden vom Zentrum für Schulpraktische Studien in regelmäßigen Abständen an das Prüfungsamt weitergegeben; bei Fragen wenden Sie sich daher bitte zunächst an die Ansprechpartner*innen im Zentrum für Schulpraktische Studien.