Verantwortung im Arbeitsschutz
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen das Rektorat der Pädagogischen Hochschule bei der betrieblichen Prävention und der Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Damit der Arbeitsschutz an der Pädagogischen Hochschule auch gelebt wird, bedarf es der Mitarbeit jedes einzelnen. Dies kann durch die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs oder eines Brandschutzseminares sein, oder einfach durch ein aufmerksames und fäires miteinander im Arbeitsalltag.
Unterstützt werden Sie vom Betriebsärztlichen Dienst, dem Technischen Dienst, den Sicherheitsbeauftragten, den Abfallbeauftragten, den Strahlenschutzbeauftragten und vielen mehr.
Die Verantwortung, dass alles, was im Arbeitsschutz vorgeschrieben, möglich und zumutbar ist, auch umgesetzt und ständig weiter verbessert wird, verbleibt jedoch bei den Arbeitgebenden.
Alle Beschäftigten und Studierenden an der Pädagogischen Hochschule Freiburg sind bei der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) versichert.
Die UKBW ist für Fragen rund um die gesetzliche Unfallversicherung, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Rehabilitation und Entschädigung zuständig.
Informationen finden Sie auf der Hompage der UKBW und auf der Homepage des Dachverbandes der Unfallkassen (DGUV).
Ihnen wurde die Verantwortung im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz übertragen.
Sie haben die Möglichkeit, durch Delegation Aufgaben auf einen oder mehrere geeignete Mitarbeitende zu übertragen, die z.B. mit der Leitung eines bestimmten Arbeitsbereiches wie Werkstatt, Labor o.ä. betraut sind.
Diese Delegation muss schriftlich erfolgen und die übertragenen Aufgaben - aber auch die Befugnisse - klar und eindeutig benennen.
Die Delegation entbindet Sie nicht von Ihrer Leitungsverantwortung. Überprüfen und kontrollieren Sie zu Ihrer Rechtssicherheit regelmäßig die Umsetzung der von Ihnen delegierten Aufgaben.
Beispiele für Aufgaben im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
- Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen inkl. Dokumentation
- Durchführung der Unterweisungen inkl. Dokumentation
- Arbeitsplatzbezogene Ein- und Unterweisung neuer Mitarbeitenden und Studierenden
- Erstellung von Betriebsanweisungen
- Führen eines Gefahrstoffverzeichnisses
- Ersatzstoffprüfung beim Umgang mit Gefahrstoffen
- Sicherheitstechnische Überprüfung von Arbeitsmitteln und Notfalleinrichtungen
- Organisation der Prüfung von prüfpflichtigen Arbeitsmitteln
- Bereitstellung von geeigneter persönlicher Schutzausrüstung
- Kontrolle der Ersthelfenden-Listen und des Erste-Hilfe-Materials
- Veranlassung arbeitsmedizinischer Untersuchungen
Beispiele für Befugnisse
- Weisungs- und Entscheidungsbefugnisse, Verfügungsbefugnisse, Unterschriftsberechtigungen, Zugangsberechtigungen
Unterweisung von Mitarbeitenden
Mitarbeitende sind vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich arbeitsplatzbezogen zu unterweisen.
Eine zusätzliche Unterweisung kann erforderlich sein:
- bei sicherheitsrelevanten Veränderungen im Aufgabenbereich oder im Arbeitsablauf
- bei der Einführung neuer Arbeitsmittel
- bei Erkennen unsicheren Verhaltens
- aus aktuellem Anlass, z. B. nach einem Unfall
Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung sind schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen.
Die zu behandelnden Unterweisungsthemen ergeben sich aus den betrieblichen Gegebenheiten und der Gefährdungsbeurteilung.
Unterweisungsinhalte sind z. B.
- Umgang mit Gefahrstoffen, Maschinen
- Betriebsanweisungen
- Verhalten im Brandfall, Notrufnummern, Flucht- und Rettungswege, Brandschutztüren, Notausgänge, Standorte der Feuerlöscher
- Ersthelfende, Erste-Hilfe-Kasten, Erste-Hilfe-Aushang, Zuständigkeit für Erste-Hilfe-Material, Dokumentation von Arbeits- und Wegeunfällen
- Verhalten bei technischen Störungen, zuständiger Hausdienst
- richtige Verwendung von Leitern und Tritten, Heben und Tragen
- elektrische Betriebsmittel
- Sicherheitsbeauftragte, spezielle Beauftragte
- Informationen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
- Ergonomie am Arbeitsplatz