Studiengangsguide- Anrechnung
Im Bachelorstudiengang Kindheitspädagogik haben Sie die Möglichkeit, (außer-) hochschulisch erworbene Kompetenzen anrechnen bzw. anerkennen zu lassen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie eine abgeschlossene Ausbildung als Erzieher*in mitbringen oder bereits an einer anderen Hochschule oder in einem verwandten Studiengang studiert haben. Im Video erfahren Sie weitere Details zu allen Anrechnungs- und Anerkennungsmöglichkeiten im Studiengang.
FAQ
Unterschieden wird zwischen individueller und pauschaler Anerkennung/Anrechnung. Welche Möglichkeit auf Sie zutrifft können Sie in diesem Quiz erfahren:
In der folgenden Grafik können Sie ebenso erkennen, welche Anerkennungs- oder Anrechnungsmöglichkeit auf Sie zutrifft.

Wenn Sie bereits staatlich anerkannte*r Erzieher*in sind und Ihren Abschluss in Baden-Württemberg erworben haben, ist eine pauschale Anrechnung möglich. Insgesamt können bis zu 60 ECTS aus 6 Modulen angerechnet werden. Dadurch kann die reguläre Studienzeit von 7 auf 5 Semester verkürzt werden (siehe Abbildung), sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtig: Sie haben keinen Anspruch auf eine Verkürzung der Studienzeit. Die untenstehende Modultabelle ist als Beispiel zu verstehen und dient der Orientierung.



