Nachteilsausgleich
Sie möchten einen Nachteilsausgleich für Studien- und Prüfungsleistungen beantragen? Dann können Sie sich bei Bedarf zunächst bei den Ansprechpersonen für Studierende mit Behinderung und chronischen Krankheiten beraten lassen oder sich gerne auch direkt an das Akademische Prüfungsamt wenden.
Zu allen relevanten Informationen zur Beantragung des Nachteilsausgleichs