Nachteilsausgleich

Studierende, die durch eine Behinderung, chronische Krankheit oder nicht nur vorübergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigung eingeschränkt sind, können gemäß den Regelungen der Studien- und Prüfungsordnungen bei der Geschäftsführung des Akademischen Prüfungsamts einen Nachteilsausgleich beantragen.

Ziel des Nachteilsausgleichs ist die Gewährung der Chancengleichheit bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen. Nachteile, die Studierende mit den genannten Beeinträchtigungen haben, sollen so weit wie möglich ausgeglichen werden. Der durch die Prüfungen abgebildete Kompetenzerwerb darf dabei nicht geschmälert werden. 

Als Nachteilsausgleich kommen beispielsweise in Betracht:

  • Schreibzeitverlängerungen für Klausuren
  • Verlängerung oder zusätzliche Pausenzeiten in Klausuren
  • Fristverlängerungen für die Abgabe von Bachelor- und Masterarbeiten
  • Zulassung technischer Hilfsmittel

Zur Planungssicherheit sollte der Nachteilsausgleich rechtzeitig vor dem Prüfungstermin beantragt werden. Für einen Antrag auf Nachteilsausgleich im Sommersemester reichen Sie Ihren Antrag bitte spätestens bis zum 31.05., für einen Nachteilsausgleich im Wintersemester bis zum 30.11. ein. Bitte verwenden Sie zur Antragstellung das bereitgestellte Formular. Der Antrag ist per E-Mail über apa-gefue(at)ph-freiburg.de zu stellen.

Dem Antrag ist ein aussagekräftiges, ärztliches Attest beizufügen, aus welchem die gesundheitliche Beeinträchtigung und die sich daraus ergebenden Einschränkungen ersichtlich sind. Daneben sollte das Attest eine medizinische Einschätzung enthalten, welche Art des Nachteilsausgleichs empfohlen wird. Die genaue Angabe der Diagnose ist nicht erforderlich, kann ggf. aber zweckmäßig sein. Daneben kann, sofern vorhanden, eine Kopie des Schwerbehindertenausweises beigefügt werden. Die Angaben müssen dem Prüfungsamt erlauben über die Gewährung eines Nachteilsausgleichs ordnungsgemäß zu entscheiden. 

Weiterführende Links:

Bei allgemeinen Anliegen und Fragen können Sie sich auch an die Verfasste Studierendenschaft, Inklusionsreferat, wenden.

Kontaktadresse zum Nachteilsausgleich

Geschäftsführung Akademisches Prüfungsamt 
E-Mail: apa-gefue(at)ph-freiburg.de

Wichtige Informationen zum Nachteilsausgleich

Die Beantragung eines Nachteilsausgleichs ersetzt nicht die ordnungsgemäße Anmeldung zur Modulprüfung!

Fristen für Antragstellung des Nachteilsausgleichs:

  • WiSe bis 30.11.
  • SoSe bis 31.05.

Abschlussarbeiten: Bitte beantragen Sie den Nachteilsausgleich zeitgleich mit Ihrer Anmeldung zur Bachelor-/Masterarbeit.

Zum Antrag (PDF)