Sicherheitsbeauftragte
Sicherheitsbeauftragte haben die Aufgabe, in ihrem Zuständigkeitsbereich die Führungskräfte / Vorgesetzten bei der Umsetzung von Arbeitssicherheitsmaßnahmen zu unterstützen und zu beraten. Sie sind Ansprechpartner für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihres Arbeitsbereiches bei Fragen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz.
Die Sicherheitsbeauftragten arbeiten eng mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen, um Fragen zu klären oder Veränderungen zu besprechen.
Sicherheitsbeauftragte tragen keine (zivil- oder strafrechtliche) Verantwortung und haben grundsätzlich in ihrer Funktion als Sicherheitsbeauftragte keine Weisungsbefugnis. Die Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz liegt ausschließlich bei den Vorgesetzten.
Weitere Informationen sind in der Broschüre „Sicherheitsbeauftragte“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung nachzulesen (DGUV Information 211 042).