Erziehungswissenschaft

Bachelor Lehramt Sekundarstufe I (auch Europalehramt)

Die Erziehungswissenschaft beschäftigt sich mit den Theorien und der Praxis von Bildung und Erziehung.

In den Lehramtsstudiengängen werden in diesem Fach u.a. die Themenbereiche Bildung, Erziehung, Sozialisation, Lehr-Lern-Prozesse, Diagnostik, Inklusion, Beurteilung und Beratung sowie Schulentwicklung und Organisation behandelt. Darüber hinaus lernen Sie verschiedene Bereiche der erziehungswissenschaftlichen Forschung und ihrer Methoden kennen.

Studienmodule

Zum Modul 1 BW gehört der Besuch von zwei Vorlesungen und sowie die erfolgreiche Absolvierung des Orientierungspraktikums (OSP, siehe unten) inklusive eines Begleitseminars.

Die beiden Vorlesungen Einführung in die historische Erziehungswissenschaft sowie Einführung in die Pädagogik und Didaktik der Sekundarstufe sind im ersten Semester zu besuchen und werden mit einer 60-minütigen Klausur als Prüfungsleistung abgeschlossen, die sich auf beide Vorlesungen bezieht.

Modulbeauftragte:

  • Dr. Patrick Blumschein (Klausur Sekundarstufe)

Von den Verantwortlichen für die Vorlesungen erhalten Sie Informationen zur Anmeldung und Durchführung der Klausur.

Zum Modul 1 gehört neben den oben genannten Vorlesungen auch das Orientierungspraktikum mit der dazugehörigen vor- und nachbereitenden Veranstaltung (siehe Modul 1: Orientierungspraktikum). Wenn alle Prüfungsteile erfolgreich absolviert sind, gilt die „Orientierungsprüfung“ als bestanden.

Das Orientierungspraktikum besteht aus drei Teilen:

  1. Dem vorbereitenden Seminar (Forschungsorientierte Begleitung des Orientierungspraktikums - Einstieg, Kompaktveranstaltung)
  2. Einer eigenständigen Praktikumsphase von drei Wochen in der vorlesungsfreien Zeit
  3. Dem nachbereitenden Seminar (Forschungsorientierte Begleitung des Orientierungspraktikums - Fortführung, Kompaktveranstaltung)

Das begleitende Seminar Forschungsorientierte Begleitung des Orientierungspraktikums beginnt also mit einer Vorbereitungsphase im ersten Semester und wird nach dem dreiwöchigen Schulpraktikum durch eine Reflexionsphase abgeschlossen. Insofern erstreckt sich das Modul 1 über das erste und zweite Semester.

Zu erfolgreichen Teilnahme gehört u.a. die Erstellung eines begleitenden Portfolios.

Die gesamte Orientierungsprüfung muss spätestens am Ende des vierten Semesters vorliegen. Melden Sie sich daher rechtzeitig für die OSP-Begleitseminare an!

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Zentrums für Schulpraxis.

Zu diesem Modul gehört neben einer Ausbildung in Sprechpraxis die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung aus den folgenden fünf Wahlpflichtbereichen:

  • Einführung in die Medienbildung
  • Bildung, Erziehung, Sozialisation
  • Lehr-Lernprozesse
  • Diagnostik, Beurteilung und Beratung
  • Schulentwicklung und Organisation

In dem erziehungswissenschaftlichen Seminar ist eine Prüfungsleistung abzulegen. In der Sprechpraxis ist eine Studienleistung zu erbringen. Weitere Informationen zur Sprechpraxis finden sie hier.

Studierende, die eine Studien- oder Prüfungsleistung erbracht haben, legen den Lehrenden einen Sammelschein zur Unterschrift vor. Der Sammelschein kann hier heruntergeladen werden.

Die Reihenfolge, in der die beiden Leistungen vermerkt werden, spielt keine Rolle. Sind Studienleistung und Prüfungsleistung auf dem Sammelschein eingetragen und unterschrieben, kann er von den Studierenden im Sekretariat des Institutes für Erziehungswissenschaft (KG V Zimmer 204) abgegeben werden. Die Ergebnisse werden zum Ende des Semesters gesammelt an das Prüfungsamt weitergeleitet.

Die Prüfungsleistung bleibt in diesem Modul unbenotet. Es gibt nur „bestanden“ oder „nicht bestanden“. Studierende, die nicht bestehen, haben zwei Wiederholungsversuche. Fehlversuche werden von den Lehrenden dem Sekretariat des Institutes für Erziehungswissenschaft gemeldet und an das Prüfungsamt weitergeleitet.

Im erziehungswissenschaftlichen Seminar sind prinzipiell alle Prüfungsleistungen, die in der Modulbeschreibung vorgesehen sind, möglich. Das sind neben „Präsentation“ auch „Bericht“, „Portfolio“ oder „Hausarbeit“. Die Entscheidung über das Prüfungsformat liegt beim Lehrenden. Der Umfang der Prüfungsleistung soll (zusätzlich zum Besuch des Seminars und der erbrachten Selbststudienzeit) einem durchschnittlichen Workload von 20 Stunden entsprechen.

Der Modultitel weist den Zusatz „unter besonderer Berücksichtigung von Inklusion“ auf. In den Seminaren sollten daher auch Themen behandelt werden, die einen Bezug dazu haben. Beispiele hierfür sind Themen wie Heterogenität von Schülerinnen und Schülern, Differenzlinien, Individualisierung, Differenzierung oder Teilhabe.

Modulbeauftragte: Dr. Miriam Hahn

Dieses Modul besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen:

  • Seminar oder Vorlesung zu Forschungsmethoden in der Erziehungswissenschaft (1 SWS)
  • Wahlpflichtbereich Erziehungswissenschaftliche Vertiefung mit Inklusion (2 SWS): Eine Veranstaltung (Seminar) aus den Bereichen
    • Bildung, Erziehung, Sozialisation professionsorientiert
    • Lehr-Lern-Prozesse professionsorientiert
    • Diagnostik, Beurteilung und Beratung professionsorientiert
    • Schulentwicklung und Organisation professionsorientiert

Die Modulprüfungsleistung besteht aus einem Bericht, der im Rahmen des Seminars Erziehungswissenschaftliche Vertiefung mit Inklusion zu schreiben ist. Der Zeitrahmen umfasst 25h.

Weitere Informationen zum Modul finden Sie hier.

Modulverantwortliche: Nadine Comes

Die Studierenden müssen zwei Lehrveranstaltungen besuchen.

Die einzelnen Fächer bieten hierzu entsprechende interdisziplinäre Veranstaltungen an. Weiterhin kann (muss aber nicht) im Sekundarbereich eine der beiden Veranstaltungen durch InViSta vollständig ersetzt werden (die Anerkennung erfolgt dann über das Prüfungsamt).

Da es keine Modulprüfung im ÜSB-M2 gibt (nur die BA-Arbeit wird bewertet), aber die zu erbringende Studienleistung der interdisziplinären Veranstaltung bestanden sein muss, benötigt das Prüfungsamt Sammellisten. Diese werden am Ende der jeweiligen Veranstaltung von den Dozierenden an das Prüfungsamt weitergeleitet.

Modulverantwortliche für die Veranstaltungen im Fach Erziehungswissenschaft: N.N.

Hier finden Sie eine Übersicht über die erworbenen Abschlusskompetenzen (bzw. Teile) der Rahmen-Verordnung des Kultusministeriums für den Bachelorstudiengang und den konsekutiven Masterstudiengang Sekundarstufe 1 für die Bildungswissenschaften (Erziehungswissenschaften, Psychologie, Soziologie, Inklusion).

Abschlusskompetenzen SEK 1 Bildungswissenschaften

Kontakt

Anschrift:

Pädagogische Hochschule Freiburg
Institut für Erziehungswissenschaft
Kunzenweg 21
79117 Freiburg

Leitung und Sekretariat

Fachspezifische Beratung für Erziehungswissenschaften im Lehramt

Anerkennung von Studienleistungen im Fach Erziehungswissenschaft in den Lehramtsstudiengängen

Bachelorarbeit im Fach Erziehungswissenschaft

Die Bachelorarbeit schließt das erste berufsqualifizierende Studium ab und soll zeigen, dass Sie in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine wissenschaftliche Problemstellung selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Bachelorarbeit im Bereich der Bildungswissenschaften anzufertigen. Bitte beachten Sie die Regelungen, die in §26 der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung* dargelegt sind.

In Ihrer Bachelorarbeit müssen Sie:

  • eine eingegrenzte wissenschaftliche und professionsorientierte oder disziplinorientierte Fragestellung entwickeln,
  • diese Fragestellung selbständig auf der Grundlage wissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse bearbeiten,
  • wissenschaftliche Fachliteratur und die erarbeiteten Ergebnisse kritisch reflektieren,
  • die erarbeiteten Ergebnisse sachgerecht und strukturiert darstellen,
  • Standards wissenschaftlichen Arbeitens einhalten.

Wählen Sie für Ihre Bachelorarbeit ein Thema, zu dem Sie während Ihres Studiums bereits fundiertes Wissen erworben haben, an das Sie in Ihrer Abschlussarbeit anknüpfen können und besprechen Sie Ihre weiterführende Fragestellung mit einer Dozentin/einem Dozenten (die Bachelorarbeit wird von einer Person betreut).

Beachten Sie bei der Themenwahl die o.a. Anforderungen und formulieren Sie Ihre Fragestellung so, dass Sie sie in der vorgegebenen Zeit bearbeiten können. Die Bachelorarbeit hat einen Bearbeitungsumfang von 6 ECTS-Punkten (das entspricht 180 Stunden) und ist innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten zu erstellen.

Prüfen Sie vor einer Anfrage an eine Dozentin oder einen Dozenten unbedingt deren/dessen Schwerpunkte in Forschung und Lehre. Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Institutes für Erziehungswissenschaft, den Homepages der Abteilungen sowie ggf. der persönlichen Internetseite der/des jeweiligen Dozentin bzw. Dozenten. Auch das Vorlesungsverzeichnis gibt Auskunft darüber, welche thematischen Schwerpunkte die Lehrenden des Institutes vertreten

Bereiten Sie für eine Anfrage ein Exposé im Umfang von ca. 2-3 Seiten vor, in dem Sie

  • Ihre Fragestellung formulieren und Ihr Vorhaben skizzieren,
  • den Forschungs- und Diskussionsstand, soweit Sie ihn bereits recherchiert haben, kurz darstellen,
  • Ihre forschungsmethodische Perspektive darlegen,
  • einen voraussichtlichen Zeitplan aufstellen und
  • Literatur auflisten, die Sie bereits recherchiert haben.

Bachelorarbeiten sollten einen Umfang von etwa 30-40 Seiten haben (exklusive Deckblatt und Inhaltsverzeichnis) und in einer gut lesbaren Schrifttype (z.B. Times New Roman oder Arial) in Schriftgröße 12 verfasst sein. Der Zeilenabstand sollte 1,5-fach sein, die Seitenränder links, oben und unten mindestens 2,5 cm betragen, rechts ist ein Rand von 4 cm einzuhalten. Die Zitate und Literaturbelege werden nach den Vorgaben der American Psychological Association (APA) gestaltet.

In der Beratungswoche findet eine Informationsveranstaltung statt, der Termin wird vorher bekannt gegeben. Die Formulare zur Anmeldung zu BA Arbeiten finden Sie hier.

Die im ersten Abschnitt genannten inhaltlichen Kriterien sowie die Einhaltung der formalen Vorgaben sind für die Begutachtung und Bewertung Ihrer Masterarbeit maßgeblich.

Folgende Notenstufen, Abstufungen und Erläuterungen werden bei der Bewertung zugrunde gelegt:

  •  sehr gut (1,0/1,3) =
    eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt;
  •  gut (1,7/2,0/2,3) =
    eine Leistung, die über den durchschnittlichen Anforderungen liegt;
  •  befriedigend (2,7/3,0/3,3) =
    eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen genügt;
  •  ausreichend (3,7/4,0) =
    eine Leistung, die trotz ihrer Mängel den Anforderungen noch genügt;
  • nicht ausreichend (5,0) =
    eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt.

Weitere Informationen zur Prüfungsbewertung finden Sie in der nichtamtlichen Lesefassung der Studien- und Prüfungsordnung* Ihres Studienganges.