Zukunftsprogramm Hochschule 2030 - Transformationsmittel

Was sind Transformationsmittel?

Im Rahmen des Hochschulfinanzierungsvertrags BaWü (HoFV III, Laufzeit 2026-30) können die Hochschulen Transformationsmittel vergeben. Dieses Geld soll die Hochschulen im Land in die Lage versetzen, schnell und flexibel auf neue Entwicklungen zu reagieren, ihre Angebote weiterzuentwickeln und Transformationsprozesse mitzugestalten. 

Ein Schwerpunkt des Zukunftsprogramms liegt an unserer Hochschule in den kommenden Jahren auf der Stärkung der Studienqualität (Prorektorat für Studium, Lehre und Qualitätsentwicklung). Dabei stehen folgende Aspekte im Fokus:

  • Stärkung der fachlichen Orientierung und Studierfähigkeit der Studienanfänger (z. B. über Brückenkurse, Vorkurse, Grundlagenangebote, Vernetzungskonzepte zwischen den Fächern)
  • Unterstützung der Studienorganisation und Selbststeuerung  (z. B. über Academic Mentoring, Tutoring-Angebote, Workshop-Angebote, Konzepte zur besseren Studierbarkeit, Vereinbarkeit von Studium und Familie/Job/etc.)
  • Beratung: Verbesserung der Transparenz von Anforderungen bzw. Erwartungen an die bzw. bezüglich der Studienwahl (z. B. akademische Beratungsangebote, Informationsveranstaltungen, „Frühwarnsysteme“ für die Studierenden und Dozenten/Dozentinnen, Erwartungsmanagement) 
  • Förderung von sozialer Eingebundenheit und Vernetzung (z. B. „Onboarding“, Peer-Mentoring-Programme, Beratungsangebote; Betreuungsverhältnisse)

(nach: Studienqualitätsmonitor; Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung)
 

Mittelvergabe an die Fächer und zentralen Einrichtungen

Neben zentralen Maßnahmen wird ein Teil der Gelder für Projekte der Fächer und zentralen Einrichtungen vergeben. Ziel ist die nachhaltige Förderung innovativer Konzepte zur Weiterentwicklung der Studienqualität entlang des Student Life Cycle, zur Studierendenbindung und einer Verringerung von Abbruchquoten. Der Fokus der Mittelvergabe im Mai 2026 liegt zunächst auf der Studieneingangsphase.

Maßnahmen können sich beziehen auf die oben genannten Kategorien, z. B.  Fachliche Orientierung und Studierfähigkeit (z. B. über Brückenkurse, Vorkurse, Grundlagenangebote), Studienorganisation und Selbststeuerung  (z. B. Tutoring-Angebote, Workshop-Angebote), Beratung (Verbesserung der Transparenz von Anforderungen bzw. Erwartungen bezüglich der Studienwahlz. B. innovative Formate zum Erwartungsmanagement) und Soziale Eingebundenheit und Vernetzung (z. B. „Onboarding“, Peer-Mentoring-Programme).

   

Förderzeitpunkt, Förderumfang und förderfähige Formate

Für eine erste Vergaberunde im Mai 2026 stehen zunächst 24.000 Euro zur Verfügung. Beantragt werden können Mittel im mittleren vierstelligen Bereich, welche bis zum 31.12. 2026 verausgabt sein müssen.

Förderfähig im Rahmen der Ausschreibung sind Sachmittel und Personalmittel für fachliche bzw. kollegiale Austausch- und Vernetzungsformate zur (Weiter-)Entwicklung der Studieneingangsphase (in den o. g. Bereichen „Fachliche Orientierung“, „Organisation und Selbststeuerung“, „Beratung“, „Soziale Eingebundenheit und Vernetzung“), wie z.B.: 

  • Dienstreisen und fachbereichsinterne oder -übergreifende Retreats (inkl. der Übernahme von Fahrtkosten, ggf. einer Übernachtung und Verpflegung)
  • Workshops für Lehrpersonen und Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen; ggf. inkl. externer Referenten/Referentinnen / ausgewiesener Experten/Expertinnen zu Themen der Studienqualität (inkl. Honorar, Übernahme der Fahrtkosten, Verpflegung)
  • Workshops mit Studierenden (z. B. zum Erwartungsmanagement)
  • Tutorate (z. B. für Lehrveranstaltung oder Peer-Tutoring Konzepte im Semesterverlauf)
  • Studentische/Wissenschaftliche Hilfskräfte (z. B. zur Unterstützung von Beratungsangeboten, Lehrveranstaltungen)

Nicht förderfähig sind…

  • Grundausstattung
  • dauerhafte Stellen
  • Regelangebote

   

Alles Wichtige zur Antragsstellung

Die Antragsstellung erfolgt über das HIER verfügbare Eingabeformular.

Fristende: Die Antragsstellung kann bis Freitag, den 29.05.2026 um 12 Uhr, erfolgen.

Auswahl: Alle eingereichten Anträge werden von einer fakultätsübergreifenden Kommission (inkl. der Studiendekane/Studiendekanninen der drei Fakultäten) geprüft und anschließend erste Maßnahmen ausgewählt. 

Auswahlkriterien: Die Auswahl erfolgt anhand von Einbezug von Kriterien wie Beitrag zur Studienqualität, Innovationsgrad, Nachhaltigkeit und Transferpotenzial.

Berichtspflicht: Nach Ende der Maßnahme ist ein kurzer Bericht vorzulegen (Template folgt), der die Ergebnisse der umgesetzten Maßnahme festhält und einen Ausblick auf das weitere Vorgehen im Fachbereich / in der zentralen Einrichtung gibt. Das Transferpotential des eigenen Ansatzes sollte für die Kollegen/Kolleginnen deutlich gemacht werden und wird auf der Website des Prorektorats für Studium, Lehre und Qualitätsentwicklung allen Mitgliedern der Hochschule zur Verfügung gestellt werden.

     

Wir freuen uns auf Ihre Ideen und Einreichungen!

Falls Sie Fragen oder Anmerkungen haben, wenden Sie sich gerne an Dr. Katharina Schwichow, katharina.schwichow(at)ph-freiburg.de (Durchwahl -195).