Interne Forschungsförderung (Inhalt)
Interne Forschungsförderung 0 FörderhöheJede Person kann zweimal pro Jahr bis zu einem Maximalbetrag von insgesamt 1000 EUR pro Kalenderjahr gefördert werden. Der Zuschuss bemisst sich an den tatsächlich entstandenen, nachweisbaren Kosten für Fahrt/Flug, Übernachtungen, Kongress-/Tagungsgebühren und Tagegeld (gilt nicht für Externe), wobei die Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes der bewilligten Reisekostenvergütung zugrunde…