Urheber- und lizenzrechtliche Informationen

Erstveröffentlichung auf OPUS-PHFR

Autoren/-innen als geistige Schöpfer der Dokumente besitzen nach dem Urheberrechtsgesetz alle Verwertungsrechte. Wenn ein Dokument zuerst in OPUS veröffentlicht wird, so tritt der Autor/-in ein nicht ausschließliches Verwertungsrecht (einfaches Nutzungsrecht) an die Pädagogische Hochschule Freiburg ab. Bei einer  Veröffentlichung auf OPUS-PHFR steht einer weiteren Veröffentlichung der Dokumente in Fachzeitschriften oder Monografien sowie auf anderen Servern nichts entgegen.
Allerdings müssten Sie beachten, dass Sie dann keine ausschließlichen oder alleinigen Rechte z.B. an einen Verlag mehr abtreten können.

Creative Commons Lizenzen - CC Lizenzen

Mit den Creative-Commons-, kurz CC-Lizenzen, verfügen Autoren/-innen über eine einfache Möglichkeit festzulegen, unter welchen Bedingungen ihre Werke genutzt werden können. Keine Lizenz zu vergeben bedeutet, den freien Austausch von Informationen zu erschweren, da dadurch die Nutzung der Werke rechtlich eingeschränkt wird.
Eine CC-Lizenz kann nur vergeben werden, wenn die Publikation keinen anderen Nutzungsrechten (die z.B. in den Verlagsverträgen festgeschrieben wurden) unterliegt.

Beim Veröffentlichen auf OPUS-PHFR werden Sie zur Vergabe einer CC-Lizenz aufgefordert. Es stehen insgesamt sechs Lizenzen zur Verfügung, aus denen Sie auswählen können.

Weitere Informationen zu CC-Lizenzen finden Sie auf der  Informationsplattform von Open Access Network.

Zweitveröffentlichung auf OPUS-PHFR

Ob Sie ein Dokument, das bereits an anderer Stelle veröffentlicht wurde, zusätzlich über OPUS elektronisch veröffentlichen können, hängt von den Vereinbarungen ab, die Sie mit dem Verlag getroffen haben.
Verlage beanspruchen in der Regel das ausschließliche Nutzungsrecht und halten dies entsprechend im Vertrag fest; im Falle eines solchen Vertrages haben Sie Ihr einfaches Nutzungsrecht verloren.
Allerdings zeigen sich viele Verlage zunehmend offener gegenüber der Zweitveröffentlichung wissenschaftlicher Publikationen auf institutionellen Repositorien, allerdings oft verbunden mit Auflagen wie zeitlichen Sperrfristen. Schauen Sie sich bitte die Verlagsbedingungen in Bezug auf eine elektronische Zweitveröffentlichung bzw. Selbstarchivierung genau an und prüfen Sie, ob eine solche gestattet ist.
Die SHERPA/RoMEO-Liste gibt Auskunft darüber, welche Verlage unter welchen Bedingungen eine Zweitveröffentlichung auf Repositorien bzw. eine Selbstarchivierung gestatten. Sie ist allerdings nicht rechtsverbindlich, es gilt im Zweifel immer der Verlagsvertrag.