Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie bildet die Grundlage für ein systematisches und wirksames Sicherheits- und Gesundheitsmanagement. 

Durch sie können potenzielle Gefährdungen frühzeitig erkannt und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen geplant und umgesetzt werden. Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung wird ermittelt, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind, um Risiken zu vermeiden, zu minimieren oder zu beseitigen und somit sichere sowie gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.

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Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit erreichen Sie unter arbeitsschutz@ph-freiburg.de

Gefährdungsbeurteilungen Arbeitsschutz

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Unternehmer zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen und zur Ermittlung möglicher Gefährdungen der Beschäftigten. Diese gesetzliche Verantwortung umfasst sowohl physische als auch psychische Belastungen sowie organisatorische, technische und soziale Faktoren. 

An der Pädagogischen Hochschule Freiburg wurde diese Verantwortung an die jeweiligen (Instituts-) Leitungen delegiert (sog. “Pflichtenübertragung”). Sie sind damit beauftragt, die Gefährdungsbeurteilungen in ihren Verantwortungsbereichen regelmäßig durchzuführen.

Beschäftigte sind eingeladen, ihre Erfahrungen und Hinweise einzubringen und die festgelegten Schutzmaßnahmen im Arbeitsalltag zu beachten. So tragen alle gemeinsam zu einem sicheren und gesunden Arbeitsumfeld bei.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt bei der Erstellung und Prüfung der Gefährdungsbeurteilungen.

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Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz

Im Rahmen des Mutterschutzgesetzes soll der bestmögliche Gesundheitsschutz für schwangere und stillende Frauen und deren Kinder am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz gewährleistet werden.

Die mutterschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung sieht ein zweistufiges Verfahren vor, bei dem a) eine anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung regelmäßig im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes erfolgt und b) eine anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung unmittelbar bei Bekanntwerden der Schwangerschaft bzw. Stillzeit beim Arbeitgeber.

Eine anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung nach §10 Absatz 1 MuSchG erfolgt regelmäßig im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes. Dabei gilt es zu untersuchen, welche Gefährdungen es nach Art, Ausmaß und Dauer für schwangere oder stillende Frauen oder deren Kind geben könnte. 

Es geht also um die Festlegung, 

  • ob hinsichtlich einer unverantwortbaren Gefährdung für bestimmte Tätigkeiten oder Arbeitsbereiche voraussichtlich keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen erforderlich sind, 
  • ob eine Umgestaltung der Arbeitsbedingungen notwendig ist oder 
  • ob eine Weiterbeschäftigung nicht möglich sein wird. 

Im Rahmen dieser Gefährdungsbeurteilung werden konkrete Maßnahmen ermittelt, um eine unverantwortbare Gefährdung von Schwangeren und Stillenden zu vermeiden und eine Weiterbeschäftigung zu ermöglichen.

Die anlassunabhängige mutterschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung (Stufe 1) ist auch dann verpflichtend durchzuführen, wenn keine Schwangeren, Stillenden (oder überhaupt keine Frauen) beschäftigt werden.

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Diese Gefährdungsbeurteilung nach §10 Absatz 2 MuSchG ist unmittelbar bei Bekanntwerden der Schwangerschaft bzw. Stillzeit beim Arbeitgeber durchzuführen. 

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen Fristen zur Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen festgelegt werden. Ergeben sich dabei Hinweise, dass die Schutzmaßnahmen nicht ausreichend sind, muss die Gefährdungsbeurteilung überarbeitet werden. Dies ist ebenfalls erforderlich, wenn sich die Arbeitsbedingungen oder die betrieblichen Gegebenheiten ändern.

Zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung unterstützt bei Bedarf und/oder eine fachkundige Beratung die Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie der Betriebsärztliche Dienst.

Informationen zum Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung bei Bekanntwerden einer Schwangerschaft finden Sie hier:

Mutterschutz