Ansprechperson für Antidiskriminierung (Inhalt)
Ansprechperson für Antidiskriminierung Nach dem Landeshochschulgesetz hat die Hochschule die Aufgabe, Diskriminierungen entgegenzuwirken und Mitglieder und Angehörige "vor Diskriminierungen aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft oder der religiösen und weltanschaulichen Identität" (§4a (2)) zu schützen. Die von der Hochschule bestellte Ansprechperson für Antidiskriminierung unterstützt die Hochschule dabei. Sie agiert unabhängig…