Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
Maßnahmen zur Sicherheit und der Gesundheit der Beschäftigten zu treffen ist eine Kernforderung im Arbeitsschutzgesetz. Welche Maßnahmen zu ergreifen sind, ist durch eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) zu ermitteln (§ 5 des Gesetzes).
Eine „angemessene“ Gefährdungsbeurteilung bedingt eine gezielte und systematische Ermittlung der bestehenden Gefährdungen und Belastungen, die auf die Beschäftigten einwirken können. Dazu gehören neben der Ermittlung der Gefährdungen auch die Bewertung derselben und die Festlegung von Schutzmaßnahmen. In der Gefährdungsbeurteilung ist zu entscheiden, inwieweit Schutzmaßnahmen bei bestimmten Tätigkeiten oder für bestimmte Mitarbeitende erforderlich sind: Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen, Betriebsmittelprüfungen, arbeitsmedizinische Untersuchungen, Impfungen, Messungen zu Expositionen, persönliche Schutzausrüstung, schriftliche Betriebsanweisungen und Unterweisungen.
Die zentrale Forderung einer Gefährdungsbeurteilung wiederholt sich in allen Verordnungen zum Arbeitsschutzgesetz und bezieht sich dabei auf die unterschiedlichsten Einflüsse, die am Arbeitsplatz auftreten können (z. B. ausgehend von den Arbeitsmitteln, von Gefahrstoffen, von biologischen Gefährdungen oder von der Gestaltung der Arbeitsstätten).
Gefahrenbereiche und Dokumentation
Die Gefährdungsbeurteilung zur allgemeinen Arbeitsschutzorganisation ist ein systematisches Verfahren, mit dem geprüft wird, ob und wie die Organisation des Arbeitsschutzes selbst zu Gefährdungen für Beschäftigte führen kann – unabhängig von einzelnen Maschinen, Arbeitsstoffen oder Tätigkeiten. Sie richtet den Blick auf Strukturen, Prozesse und Verantwortlichkeiten.
Bei der Arbeit an Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen kann durch erhöhte körperliche, visuelle und psychische Belastung eine „gesundheitliche Gefährdung“ auftreten. Zwischen den Belastungsfaktoren bestehen vielfältige Wechselwirkungen
Grundsätzlich werden Bildschirmarbeitsplätze als belastungsarme Arbeitsplätze eingestuft. Diese Arbeit kann aber auch zu Beschwerden führen. Mögliche Ursachen sind z.B. Bewegungsmangel, hohe Konzentration bei der Arbeit, lange ermüdende Tätigkeit, Sehprobleme, schlechte Beleuchtung, Blendung, nicht ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes usw. Sie können zu Belastungssymptomen wie Müdigkeit, Augenbeschwerden, Kopfschmerzen, Verspannungen, Rückenprobleme usw. führen. Um Belastungen zu verhindern, müssen Bildschirmarbeitsplätze entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gesundheitsgerecht gestaltet werden. Um die allgemeinen Gestaltungsmöglichkeiten zu kennen und zu wissen, auf was es bei einem Büroarbeitsplatz ankommt hilft die Gefährdungsbeurteilung für Bildschirm- und Büroarbeitsplätze.
Der Umgang mit Druckgasflaschen – insbesondere der Flaschenwechsel – kann bei unsachgerechter Handhabung zu gefährlichen Situationen führen. Ein großer Anteil von festgestellten Mängeln resultiert aus einer nicht fachgerechten Handhabung an Flaschen und Anlagen.
Die Gefährdungsbeurteilung beinhaltet unter anderem den Flaschenwechsel, den Transport und die Lagerung.
Bevor Beschäftigte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen, hat der Verantwortliche die damit verbundenen Gefahren zu ermitteln, zu beurteilen und die zur Gefahrenabwehr erforderlichen Maßnahmen festzulegen.
Eine nötige Voraussetzung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist das Gefahrstoffkataster. Ein Gefahrstoffkataster gibt einen Überblick darüber, an welchen Arbeitsplätzen Tätigkeiten mit welchen Gefahrstoffen durchgeführt werden. Neben dem Gefahrstoffkataster, der sicheren Lagerung und möglichen Brandschutzanforderungen bilden Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen eine wichtige Grundlage zum sicheren und umweltverträglichen Umgang mit den eingesetzten Gefahrstoffen.
Mutterschutz
Das Team der Arbeitsgesundheit bietet Maßnahmen der betriebliche Gesundheitsförderung für Beschäftigte, koordiniert den Arbeitsschutz und informiert über das Betriebliche Eingliederungsmanagement um ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld für alle Mitarbeitenden zu schaffen. Informieren Sie sich auf unserer Website!