Bewerbung Lehramt Sekundarstufe 1 (B.A.)
Bewerbungszeiträume
Die Bewerbungszeiträume sind wie folgt:
01.06. (bzw. erster Werktag im Juni) bis 15.07. | Wintersemester |
01.12. (bzw. erster Werktag im Dezember) bis 15.01. | Sommersemester |
Hinweis: Dieser Studiengang ist zulassungsbeschränkt.
Zulassungsvoraussetzungen
- Allgemeine Hochschulreife oder
- Fachgebundene Hochschulreife oder
- Zugang für Fachlehrer/innen (musisch-technische Fächer, weitere Informationen im Kultusportal Baden-Württemberg oder
- Fachhochschulreife mit Deltaprüfung (wird in Mannheim abgenommen) oder
- Anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildung (Meisterprüfung oder gleichgestellte Aufstiegsfortbildung) + nachgewiesenes Beratungsgespräch bei der Studienberatung oder
- Fachlich entsprechende berufliche Qualifikation (Berufsausbildung plus Berufserfahrung) und Eignungsprüfung oder
- Erfolgreich abgeschlossenes grundständiges Hochschulstudium
- Bei ausländischem Hochschulzugang und ausländischer Staatsangehörigkeit Sprachkenntnisse auf Sprachniveau DSH 2, C1, Test DAF 4x4
Ausführliche Informationen zu den Zulassungsmöglichkeiten ohne Abitur finden Sie hier: Studieren ohne Abitur
Hinzu kommen:
- Die Teilnahme an dem Orientierungstest für Lehramtstudiengänge (www.bw-cct.de) ist Zulassungsvoraussetzung.
- Aufnahmeprüfung für das Fach Kunst und Motivationsschreiben für das Fach Musik
- Eignungsprüfung für das Fach Sport
- Lebenslauf
- Falls Sie evangelische oder katholische Religionslehre studieren möchten, Erklärung über die entsprechende Konfession;
Optional:
- Bescheinigung ehrenamtliche und/oder praktische Tätigkeiten; entweder durch Nachweisformular oder formlose Bestätigung durch die Einrichtung.
- Bescheinigung Freiwilligendienst; entweder durch Nachweisformular oder formlose Bestätigung durch Zeugnis der Einrichtung/des Trägers.
Reichen Sie bitte nur Bescheinigungen ein, welche im Auswahlverfahren anerkannt werden können.
Infos hierzu erhalten Sie im Wegweiser Ehrenamt und Praktika.
Wenn Sie die Unterlagen nicht selbst ausfüllen können (z.B. weil Sie im Ausland sind) und eine andere Person das für Sie übernimmt, benötigen Sie eine Vollmacht für die Übertragung der Erledigung Ihrer Angelegenheiten der PH Freiburg. Ausweiskopien von Vollmachtgeber und -nehmer sind zwingend erforderlich. Die Vollmacht laden Sie nicht digital hoch, sondern senden diese an:
Pädagogische Hochschule Freiburg
Abteilung für Studienangelegenheiten
Kunzenweg 21
79117 Freiburg
Sport
Für das Studium des Faches Sport ist in allen Studiengängen ein Eignungsfeststellungsverfahren erforderlich (dies gilt auch für ein Erweiterungsstudium). Die speziellen Merkblätter und der Antrag auf Teilnahme an der Sporteingangsprüfung finden Sie auf der jeweiligen Seite des Fachs Sport in Ihrem Lehramtsstudiengang.
Musik
Informationen zur Eignungsprüfung Musik finden Sie auf der Seite der Musik.
Kunst
Für das Studium des Faches Kunst wird eine bestandene Eignungsprüfung vorausgesetzt.
Informationen zur Eignungsprüfung Kunst finden Sie auf der Seite der Kunst.
90% der Studienplätze werden nach dem Ergebnis des hochschuleigenen Auswahlverfahrens vergeben. Alle Bewerber/ -innen, die sich frist- und formgerecht beworben haben, nehmen an diesem Auswahlverfahren teil.
Die Auswahlentscheidung richtet sich nach dem Grad der Eignung und Motivation der/des Bewerbenden und dem angestrebten Beruf. Für die Auswahl wird eine Rangliste gebildet, für die maximal 60 Punkte nach folgenden Kriterien vergeben werden:
1. Bewertung der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (max. 45 Punkte)
2. Bewertung sonstiger Leistungen: z. B. einschlägige Berufstätigkeit, ehrenamtliche Tätigkeit, sonstige Tätigkeit (max. 15 Punkte).
Von den Studienplätzen werden zunächst 5 % an Härtefälle, 8 % an ausländische Bewerber, 2 % an Zweitstudienbewerber und 1 % an Bewerber mit Ortsbindung vergeben.
Die weitere Vergabe der Studienplätze erfolgt dann nach folgender Gewichtung: 90 % nach einem Auswahlverfahren und 10 % nach der Wartezeit.
Weitere Informationen zum Vergabeverfahren und zum Auswahlverfahren sind den Bewerbungsunterlagen beigefügt.
Für folgende Fächer bestehen Studienvoraussetzungen hinsichtlich bestimmter
Fremdsprachenkenntnisse:
1. Deutsch: Kenntnis des Englischen und einer weiteren Fremdsprache;
2. Englisch: Englisch Sprachniveau B2 (nach dem Gemeinsamen europäischen
Referenzrahmen für Sprachen) sowie Latinum oder Kenntnis einer weiteren mo-
dernen Fremdsprache.
Werden die sprachlichen Studienvoraussetzungen durch Reifezeugnis nachgewie-
sen, so müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Kenntnis einer Sprache vier Jahre Unterricht der Sekundarstufe oder gesamte
Sekundarstufe II mit Abiturprüfung oder B2 (Endnote mindestens „ausreichend“),
- bei Latein-/Griechisch-Kenntnisse bzw. Grundkenntnisse zwei Jahre Unterricht
in der Sekundarstufe oder A2 (Endnote mindestens „ausreichend“).
Erfolgt kein Nachweis durch das Reifezeugnis, muss das Sprachniveau dem in
Satz 1 genannten entsprechen.
Die Sprachkenntnisse sollen spätestens bis zum Ende des vierten Semesters nach-
gewiesen werden. Sie sind gemäß § 1 Abs. 4 Satz 3 RahmenVO-KM Zulassungsvoraussetzung zum Vorbereitungsdienst.