Erziehungswissenschaft

Master Lehramt Primarstufe (auch Europalehramt)

Die Erziehungswissenschaft beschäftigt sich mit den Theorien und der Praxis von Bildung und Erziehung.

In den Lehramtsstudiengängen werden in diesem Fach u.a. die Themenbereiche Bildung, Erziehung, Sozialisation, Lehr-Lern-Prozesse, Diagnostik, Inklusion, Beurteilung und Beratung sowie Schulentwicklung und Organisation behandelt. Darüber hinaus lernen Sie verschiedene Bereiche der erziehungswissenschaftlichen Forschung und ihrer Methoden kennen.

Studienmodule

Modulveranstaltungen:

  • Vorlesung Inklusion aus bildungswissenschaftlicher Perspektive (2 SWS)
  • Ringvorlesung Inklusionspädagogische Vertiefungen (1 SWS)

Modulprüfung: Klausur

Modulbeauftrage: Prof. Dr. Andreas Köpfer, Prof. Dr. Katja Scharenberg

Informationen zum Modul Inklusion im Masterstudiengang Lehramt (Primar-/Sekundarstufe 1)

Dieses Modul besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen:

  • Vorlesung zu den "Gesellschaftlichen Bedingungen und Formen von Bildungsprozessen" (2 SWS)
  • Seminar oder Vorlesung zum "Wissenschaftlichen Arbeiten in der erziehungswissenschaftlichen Forschung" (2 SWS)
  • Wahlpflichtbereich: "Erziehungswissenschaft und Soziologie professionsorientiert" (2 SWS): Eine Veranstaltung aus den Bereichen
    • Konzepte und Ergebnisse soziologischer Bildungsforschung
    • Bildung, Erziehung, Sozialisation professionsorientiert
    • Lehr-Lern-Prozesse professionsorientiert
    • Diagnostik, Beurteilung und Beratung professionsorientiert
    • Schulentwicklung und Organisation professionsorientiert

Die Prüfungsleistung (Hausarbeit) kann in den Veranstaltungen des Wahlpflichtbereichs abgelegt werden.

Modulverantwortliche:

  • Dr. Damaris Knapp (bis Ende Juni)
  • Prof. Dr. Uwe Bittlingmayer als Ansprechpartner für die Soziologieveranstaltung
  • Jun.-Prof. Dr. Katharina Loibl
  • Dr. Jutta Nikel (zukünftig)

Informationen zur Prüfungsleitung im Master-Modul 2

Das Modul bietet eine Vorbereitung zu einer forschend-reflektierten Berufsbefähigung sowie ggf. eine Begleitung von Fragestellungen für die Masterarbeit.

Es beinhaltet den Besuch von zwei Veranstaltungen:

  1. eine Lehrveranstaltung im Pflichtbereich: Theorien und Konzepte in der erziehungswissenschaftlichen Forschung und
  2. eine Lehrveranstaltung in einem der folgenden Wahlpflichtbereichen wählbar, sofern diese nicht bereits in Modul 2 MP-BW-M2 studiert wurde:
    1. Bildung, Erziehung, Sozialisation professionsorientiert
    2. Lehr-Lern-Prozesse professionsorientiert
    3. Diagnostik, Beurteilung und Beratung professionsorientiert
    4. Schulentwicklung und Organisation professionsorientiert.

Voraussetzung für die Teilnahme am Modul sind:

  • Kenntnisse und Kompetenzen aus Modul MP-BW-M2 bzw. MS-BW-M2 und
  • aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen

Die Modulprüfungsleistung kann in den Veranstaltungen des Wahlpflichtbereichs abgelegt werden und besteht aus einer Präsentation (Dauer: etwa 15 min, Vorbereitungszeit etwa 50h) inklusive einer Verschriftlichung (ca. 6 Seiten). Sie muss sich auf beide Lehrveranstaltungen im Modul beziehen und zum Bestehen mindestens „ausreichend“ (4,0) bewertet sein.

Weiterhin muss im Lehramt Primarstufe ein kurzer Text als Teil des studienbegleitenden Portfolios als Teil der Modulprüfungsleitung vorgelegt werden. Dieser reflektiert den bisherigen Aufbau der berufsbezogenen Kompetenzen in den einzelnen Praxiselementen des Studiums (OSP und ISP) vor dem Hintergrund der gewählten studierten Wahlpflichtveranstaltung.

Weitere Informationen zur Prüfungsleistung im Master-Modul 4

Modulverantwortliche: Dr. Miriam Hahn, Heiner Oberhauser

Hier finden Sie eine Übersicht über die erworbenen Abschlusskompetenzen (bzw. Teile) der Rahmen-Verordnung des Kultusministeriums für den Bachelorstudiengang und den konsekutiven Masterstudiengang Primarstufe für die Bildungswissenschaften (Erziehungswissenschaft, Psychologie, Soziologie).

Abschlusskompetenzen PRIM Bildungswissenschaften

Kontakt

Anschrift:

Pädagogische Hochschule Freiburg
Institut für Erziehungswissenschaft
Kunzenweg 21
79117 Freiburg

Leitung und Sekretariat

Fachspezifische Beratung für Erziehungswissenschaften im Lehramt

Anerkennung von Studienleistungen im Fach Erziehungswissenschaft in den Lehramtsstudiengängen

Masterarbeit im Fach Erziehungswissenschaft

Die Masterarbeit schließt die wissenschaftliche Ausbildung ab und soll zeigen, dass Sie in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine wissenschaftliche Problemstellung selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Masterarbeit im Bereich der Bildungswissenschaften anzufertigen. Die Masterarbeit kann in Absprache mit den Prüferinnen bzw. Prüfern auch als Gruppenarbeit erstellt werden. Bitte beachten Sie die Regelungen, die in den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen dargelegt sind.

In Ihrer Masterarbeit müssen Sie:

  • eigenständig eine wissenschaftliche und professionsorientierte Fragestellung entwickeln und zum aktuellen Stand der Forschung in Beziehung setzen;
  •  zur Bearbeitung der Fragestellung geeignete Forschungsmethoden begründet auswählen, diese anwenden und die Ergebnisse auswerten und strukturiert darstellen;
  •  die Forschungsergebnisse kritisch bewerten, theoretisch fundieren und in den Rahmen aktueller wissenschaftlicher Diskurse einordnen
  •  den eigenen Forschungsprozess unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Standards kritisch reflektieren, sowie die praktische Relevanz ihre Abschlussarbeit und den Ertrag für die Forschung darstellen und mögliche Anschlussfragen skizzieren.

Wählen Sie für Ihre Masterarbeit ein Thema, zu dem Sie während Ihres Studiums bereits fundiertes Wissen erworben haben, an das Sie in Ihrer Abschlussarbeit anknüpfen können und besprechen Sie Ihre weiterführende Fragestellung mit einer Dozentin/einem Dozenten (die Masterarbeit wird von zwei Personen begutachtet, die Betreuung wir i.d.R. von der Person übernommen, die das Thema ausgegeben hat).

Beachten Sie bei der Themenwahl die o.a. Anforderungen und formulieren Sie Ihre Fragestellung so, dass Sie sie in der vorgegebenen Zeit bearbeiten können. Die Masterarbeit hat einen Bearbeitungsumfang von 15 ECTS-Punkten (das entspricht 450 Stunden) und ist innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten zu erstellen.

Prüfen Sie vor einer Anfrage an eine Dozentin oder einen Dozenten unbedingt deren/dessen Schwerpunkte in Forschung und Lehre. Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Institutes für Erziehungswissenschaft, den Homepages der Abteilungen sowie ggf. der persönlichen Internetseite der/des jeweiligen Dozent/ -in. Auch das Vorlesungsverzeichnis gibt Auskunft darüber, welche thematischen Schwerpunkte die Lehrenden des Institutes vertreten. Eine Liste der Prüfungsberechtigten finden Sie unter XXX.

Bereiten Sie für eine Anfrage ein Exposé im Umfang von ca. 2-3 Seiten vor, in dem Sie:

  • Ihre Fragestellung formulieren und Ihr Vorhaben skizzieren,
  • den Forschungs- und Diskussionsstand, soweit Sie ihn bereits recherchiert haben, kurz darstellen,
  • Ihre forschungsmethodische Perspektive darlegen,
  • einen voraussichtlichen Zeitplan aufstellen und
  • Literatur auflisten, die Sie bereits recherchiert haben.

Masterarbeiten sollten einen Umfang von etwa 40-60 Seiten haben (exklusive Deckblatt und Inhaltsverzeichnis) und in einer gut lesbaren Schrifttype (z.B. Times New Roman oder Arial) in Schriftgröße 12 verfasst sein. Der Zeilenabstand sollte 1,5-fach sein, die Seitenränder links, oben und unten mindestens 2,5 cm betragen, rechts ist ein Rand von 2,5 cm einzuhalten. Die Zitate und Literaturbelege sollten Sie bitte mit der betreuenden Person besprechen.

In der Beratungswoche findet eine Informationsveranstaltung statt, der Termin wird vorher bekannt gegeben. Die Formulare zur Anmeldung Ihrer Masterarbeiten Arbeiten finden Sie hier.

Die im ersten Abschnitt genannten inhaltlichen Kriterien sowie die Einhaltung der formalen Vorgaben sind für die Begutachtung und Bewertung Ihrer Masterarbeit maßgeblich.

Folgende Notenstufen, Abstufungen und Erläuterungen werden bei der Bewertung zugrunde gelegt:

  •  sehr gut (1,0/1,3) =
    eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt;
  •  gut (1,7/2,0/2,3) =
    eine Leistung, die über den durchschnittlichen Anforderungen liegt;
  •  befriedigend (2,7/3,0/3,3) =
    eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen genügt;
  •  ausreichend (3,7/4,0) =
    eine Leistung, die trotz ihrer Mängel den Anforderungen noch genügt;
  • nicht ausreichend (5,0) =
    eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt.

Weitere Informationen zur Prüfungsbewertung finden Sie in der nichtamtlichen Lesefassung der Studien- und Prüfungsordnung* Ihres Studienganges.