Hinweise zur Anmeldung

Anmeldefristen Wintersemester 23/24

Anmeldezeitraum 04.09. – 04.10.2023
Zusätzliche Anmeldung für Kurse des Sprachenzentrums 01.10. – 13.10.2023
Überweisungszeitraum 16.10. – 30.10.2023

Semestertermine Wise 2023/24

Erster Vorlesungstag Mo. 16.10.2023
Weihnachtspause 22.12.2023 – 07.01.2024
Letzter Vorlesungstag Fr. 09.02.2024

Schritt für Schritt

Die Einschreibung umfasst die

1. Anmeldung (gelbes Anmeldeformular im Heft oder online),

2. Überweisung des Semesterbeitrags auf folgendes Konto:

Die oben aufgeführten Daten müssen verwendet werden. Falls der/die Kontoinhaber*in nicht dem/der eingeschriebenen Studierenden entspricht, ist es notwendig dies zu vermerken. Das Teilnehmerentgelt ist entsprechend der Anzahl der gewählten Veranstaltungen und ggf. inklusive des Mensa-Beitrags innerhalb des Zeitraums vom 16.10.–30.10.2023 zu überweisen.

Teilnehmerbegrenzung in Präsenzveranstaltungen

Alle in Präsenz stattfindenden Veranstaltungen sind aktuell mit einer Teilnehmerbegrenzung versehen. Die Plätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung vergeben.
Sollte eine von Ihnen gewählte Veranstaltung bereits ausgebucht sein, erhalten Sie spätestens drei Tage vor Semesterbeginn eine Nachricht von uns. Wenn Sie nichts von uns hören, sind Sie in den von Ihnen gewählten Veranstaltungen verbindlich angemeldet.

Teilnahmegebühren

Eine Lehrveranstaltung 80,00 €
Jede weitere zusätzliche Lehrveranstaltung 40,00 €
Zusätzliche Mensapauschale (pro Person) 18,00 €

Arbeitskreise: Die Teilnahme an den Arbeitskreisen ist gebührenfrei, setzt aber die übliche Semestereinschreibung mit mindestens einer gebührenpflichtigen Veranstaltung voraus. Wenn Sie ausschließlich einen oder mehrere Arbeitskreise besuchen, fällt eine Gebühr von 80 Euro an (ModeratorInnen des eigenen Arbeitskreises ausgenommen).

Orientierungsstudium: Das gesamte Orientierungsstudium zählt als ein Seminar (80 Euro). Sollte es Restplätze geben, können auch einzelne Impulsseminare gebucht werden (20 Euro).

Reduktion: Auf schriftlichen Antrag und unter Vorlage eines offiziellen Nachweises über die Bedürftigkeit kann eine Reduzierung des Teilnehmerbeitrags auf 20 % vereinbart werden.