Anwesenheitspflicht

Sollte sich bei der Semesterplanung eine unabänderliche Überschneidung mit einer zu belegenden Lehrveranstaltung eines anderen Faches mit Anwesenheitspflicht ergeben, so muss in der Regel auch hier der parallele Besuch beider Lehrveranstaltungen möglich sein. Die auf diese Weise nicht selbst zu vertretenden Fehlzeiten in der Lehrveranstaltung mit Anwesenheitspflicht müssen dann dort (sofern dies sachlich möglich ist) über eine Kompensationsleistung ausgeglichen werden (zur näheren Information siehe die Handreichung zur Anwesenheitspflicht). Kontaktieren Sie zur Einzelfallprüfung bitte so früh wie möglich die Dozierenden beider Fächer.