Aufgaben des Senatsausschuss Gleichstellung (Inhalt)
Aufgaben des Senatsausschuss Gleichstellung Der Senatsausschuss Gleichstellung hat eine beratende Funktion. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere: Beratung der Hochschulleitung zur Umsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im Hochschulbereich. Dies ist durch das LHG §4 von Baden-Württemberg festgelegt: "Der Senat richtet eine Gleichstellungskommission als beratenden Ausschuss nach §19 Absatz 1 Satz 5 ein. Diese berät und…