Informationen für Lehrende zu Semesterapparaten

Abgabe der neuen Apparatlisten sollte, soweit möglich, mit ausreichender Vorlaufzeit für Vorarbeiten (z.B. Vormerkung oder Bestellung von Medien) vor Semesterbeginn sein.

Später eingereichte Listen werden nach Eingangsdatum bearbeitet, sodass Semesterapparate ggf. erst nach Semesterbeginn bereitstehen. Dessen ungeachtet können Apparatlisten jederzeit nach Bedarf eingereicht werden.

In die Apparate nicht aufgenommen werden z.B. Zeitschriftenbände, Enzyklopädien, Lexika und Zulassungsarbeiten sowie Titel aus Handbibliotheken und private Medien.
Eigene Ordner mit Kopien können nach Absprache und unter Beachtung des Urheberrechts eingestellt werden.

Studierenden, die Literatur aus den Semesterapparaten ausnahmsweise länger als mit Kurzausleihe benötigen, kann durch die Lehrenden, aus deren Apparat die Literatur stammt, unter Angabe der Titel eine  Vollmacht ausgestellt werden, zur Vorlage an der Leihstelle und mit vorheriger Absprache mit Frau Krohberger. Die Sonderausleihe sollte eine Woche nicht überschreiten.

Zum Ende der Vorlesungszeit erhalten Sie von der Bibliothek Informationen mit den Meldeterminen für das kommende Semester. Um die rechtzeitige Bereitstellung der Literatur zu Semesterbeginn zu gewährleisten, bitten wir darum diese Termine möglichst einzuhalten.