Richtlinien und Voraussetzungen zur Förderung
Neben den zentral finanzierten Verlagsvereinbarungen für Zeitschriftenpublikationen besteht die Möglichkeit, auch Publikationen in weiteren Zeitschriften und Verlagen sowie für Monographien und Sammelwerke anteilig finanziell fördern zu lassen. Hierfür gelten bestimmte Voraussetzungen, die auf dieser Seite näher erläutert werden.
Allgemeingültige Förderbedingungen
Für die finanzielle Förderung von Open-Access-Publikationen gelten folgende allgemeine Voraussetzungen und Hinweise:
- Qualitätsstandards: Gefördert werden ausschließlich wissenschaftliche Publikationen, die anerkannten Qualitätsstandards entsprechen. Dazu gehört insbesondere eine angemessene wissenschaftliche Qualitätssicherung durch ein Begutachtungsverfahren. Bei Monografien und Sammelbänden ist ein Peer Review oder ein qualifiziertes Editorial Review erforderlich. Publikationen in sogenannten Predatory Journals oder bei unseriösen Verlagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Lizenzierung: Wir empfehlen die Veröffentlichung unter einer freien Lizenz, vorzugsweise Creative Commons CC-BY, alternativ CC-BY-SA
- Förderberechtigung: Förderberechtigt sind Mitglieder der Pädagogischen Hochschule Freiburg. Bei Zeitschriftenartikeln muss die einreichende bzw. korrespondierende Person, bei Monografien die verfassende Person und bei Sammelbänden mindestens eine herausgebende Person der Hochschule angehören.
- Eigenanteil: Für den verbleibenden Eigenanteil ist eine Kostenstelle der Hochschule oder eine Drittmittelfinanzierung erforderlich. Bitte klären Sie die Kostenübernahme vor der Antragstellung.
Funding Acknowledgement: Die Förderung durch den Publikationsfonds der PH Freiburg muss in der Publikation angegeben werden. Verwenden Sie hierfür folgende Formulierung:
- Deutsch:Gefördert durch den Publikationsfonds der Pädagogischen Hochschule Freiburg.
- Englisch:Funded by the Publication Fund of the University of Education Freiburg.
Förderrichtlinien für Zeitschriftenpublikationen
- APC (Article-Processing-Charges) bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000 € werden vollständig von der Bibliothek übernommen.
- APC ab einem Rechnungsbetrag von 1.000 € werden maximal zu 75 % der anfallenden Kosten übernommen.
- Die maximale Fördersumme beträgt bis zu 2000 € für Zeitschriftenpublikationen in reinen Open-Access-Zeitschriften (Gold-OA).
- Publikationen in Zeitschriften, welche eine Open-Access-Freischaltung als Option anbieten (hybrides OA), werden bis maximal 1500 € gefördert.
- Für den Eigenanteil ist die Angabe einer Kostenstelle erforderlich. Bitte klären Sie bereits vor dem Antragsverfahren die Übernahme mit dem verantwortlichen Haushaltsbevollmächtigten bzw. dem Projektleiter.
- Die Publikation soll zusätzlich auf OPUS-PHFR zweitveröffentlicht werden.
Rechenbeispiele
Article Processing Charges (APC): 1000 €
Im Falle einer Förderung übernehmen wir 100 % der APC, also 1000 €.
Eigenanteil: 0 €
Article Processing Charges (APC): 2000 €
Im Falle einer Förderung übernehmen wir 75 % der APC, also 1500 €.
Eigenanteil: 500 €
Article Processing Charges (APC): 2700 €
Eine Förderung von 75 % entspräche einem Betrag von 2025 €. Die maximale Fördersumme beträgt jedoch 2000 €.
Eigenanteil: 700 €
Article Processing Charges (APC): 1000 €
Im Falle einer Förderung übernehmen wir 100% der APC, also 1000€.
Eigenanteil: 0 €
Article Processing Charges (APC): 2000 €
Im Falle einer Förderung übernehmen wir 75% der APC, also 1500€.
Eigenanteil: 500 €
Article Processing Charges (APC): 2700 €
Eine Förderung von 75% entspräche einem Betrag von 2025€. Die maximale Fördersumme beträgt jedoch 1500€.
Eigenanteil: 1200 €
Förderrichtlinien für Monographien und Sammelwerke
- Gefördert werden wissenschaftliche Open-Access-Monografien und die Herausgabe von Sammelbänden, die in einem anerkannten wissenschaftlichen Verlag erscheinen und einen erkennbaren Beitrag zur Forschungsprofilbildung der Pädagogischen Hochschule Freiburg leisten. Einzelne Beiträge in Sammelwerken, Qualifikationsschriften und Festschriften sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Die Förderung beträgt maximal 75 % der förderfähigen Publikationskosten, höchstens jedoch 4.000 € pro Publikation.
- Die Publikation muss ein wissenschaftliches Begutachtungsverfahren durchlaufen haben (Peer Review oder qualifiziertes Editorial Review).
- Die Veröffentlichung muss unmittelbar und dauerhaft frei zugänglich sein und über eine DOI sowie eine ISBN verfügen.
- Bitte stellen Sie den Förderantrag möglichst frühzeitig, idealerweise bereits während der Publikationsplanung.
- Änderungen oder der Abbruch des Publikationsvorhabens sind der Bibliothek unverzüglich mitzuteilen.
Antragstellung und Bewilligung
- Förderanträge können laufend über die Hochschulbibliothek eingereicht werden. Über die Förderung entscheidet der Senatsausschuss für Forschung und Nachwuchsförderung. Damit sie in der jeweils nächsten Sitzung berücksichtigt werden können, müssen sie spätestens zum 15. Januar, 15. April, 15. Juni bzw. 15. Oktober vollständig vorliegen.
- Der Antrag muss vor Abschluss eines verbindlichen Verlagsvertrags bzw. spätestens vor der Druckfreigabe gestellt werden.
- Für den formlosen Antrag werden ein Exposé, Angaben zum Verlag und Begutachtungsverfahren, ein Kostenvoranschlag sowie die Angabe der vorgesehenen Kostenstelle benötigt.
- Eine vorläufige Förderzusage gilt in der Regel für zwölf Monate.
- Nach Annahme des Manuskripts und Vorlage der endgültigen Kostenaufstellung erfolgt die verbindliche Förderzusage und Rechnungsabwicklung über die Bibliothek.
Kontakt
Christian Berger
Telefon: +49 761 682 764
E-Mail: christian.berger(at)ph-freiburg.de
Anette Hauer
Telefon: +49 761 682 413
E-Mail: hauer@ph-freiburg.de