Die Mitglieder des ReCCE

Die Mitglieder tragen wesentlich zum Ziel des ReCCE bei. Alle ordentlichen Mitglieder bilden zusammen die Mitgliederversammlung, die folgende Aufgaben hat:

  • Sie diskutiert und berät das Direktorium über die strategische Ausrichtung und Ziele des ReCCE.
  • Sie gibt Anregungen für die Realisierung der Satzungsziele.
  • Sie erstellt einen Vorschlag für die Besetzung der Ämter im Direktorium.
  • Sie entscheidet bzgl. der Aufnahme neuer Mitglieder.
  • Sie entscheidet über den Ausschluss eines Mitglieds sofern gegen die Entscheidung des Direktoriums, ein Mitglied auszuschließen, von dem betroffenen Mitglied Widerspruch eingelegt wird (§4 (4)).
  • Sie beschließt über Änderungen der Satzung.

Wie kann ich Mitglied im ReCCE werden?

Angehörige der Pädagogischen Hochschule Freiburg können Mitglied im ReCCE werden:

  • als ordentliches, befristetes ordentliches und als assoziiertes Mitglied;
  • als ordentliches Mitglied kann nur aufgenommen werden, wer im Bereich der empirischen Bildungsforschung zur KB oder BNE wissenschaftlich ausgewiesen ist. In der Regel wird dies durch die Promotion und zusätzlich mindestens zwei wissenschaftliche Publikationen im Bereich der empirischen Forschung zur KB oder BNE nachgewiesen;
  • eine befristete ordentliche Mitgliedschaft kann auch durch die Mitarbeit in einem anerkannten ReCCE-Forschungsprojekt erworben werden. Die Befristung orientiert sich an der Laufzeit des Forschungsprojektes. Eine Fortführung der Mitgliedschaft kann individuell beantragt werden;
  • als assoziiertes Mitglied kann außerdem aufgenommen werden, wer an einer Dissertation im Bereich der empirischen Forschung zur KB oder BNE arbeitet. Dies muss durch eine Bestätigung der Betreuerin/des Betreuers nachgewiesen werden. Assoziiertes Mitglied werden kann auch wer in einem für die KB und BNE relevanten fachwissenschaftlichen Themenschwerpunkt ausgewiesen ist.

Die Mitgliedschaft wird beim Direktorium schriftlich beantragt. Der Antrag auf Mitgliedschaft im ReCCE kann von dem Bewerber/der Bewerberin selbst oder von einem Mitglied des ReCCE gestellt werden. Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet die Mitgliederversammlung in nichtöffentlicher Sitzung. Die Aufnahme setzt die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder voraus. Mitglieder verpflichten sich mit ihrer Aufnahme sich an den in der Satzung des ReCCE in §2 formulierten Aufgaben zu beteiligen und an der Mitgliederversammlung (§6) teilzunehmen.