Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
Wer an einer deutschen Hochschule studieren will, muss ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen. Dieser Nachweis kann durch die Prüfung DSH erbracht werden. Wenn die DSH mindestens mit dem Gesamtergebnis DSH-2 bestanden ist, gilt dies als Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit für die uneingeschränkte Zulassung oder Einschreibung zu allen Studiengängen und Studienabschlüssen. Mit Erreichen der Ebene DSH-3 werden besonders hohe Deutschkenntnisse nachgewiesen. Die DSH-3 liegt über dem für die Zulassung erforderlichen Niveau. Auf Beschluss der Hochschule können für bestimmte Studienzwecke auch geringere sprachliche Eingangsvoraussetzungen (DSH-1) festgelegt werden.
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Die DSH besteht aus einer schriftlichen (Hörverstehen, Leseverstehen, Verstehen wissenschaftssprachlicher Strukturen, vorgabenorientierte Textproduktion) und einer mündlichen Prüfung.
Genaue Informationen zur Prüfungsstruktur können Sie der Prüfungsordnung der Pädagogischen Hochschule Freiburg für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) (2021) entnehmen. Hier finden Sie eine Musterprüfung/einen Modellsatz.
Den Ablauf der schriftlichen Prüfung an der PH Freiburg finden Sie hier: Ablauf-DSH
Prüfungstermine
Der nächste Prüfungstermin an der PH Freiburg ist:
12. März 2025 (Mi) (schriftlich) Raum: KA102
20.03.2025 (Do) / 21.03.2025 (Fr) (mündlich) Raum: KG 4, 219
Anmeldezeitraum: 01.01.-31.01.2025 (die Online-Anmeldung wird früher deaktiviert, wenn alle Plätze ausgebucht werden)
Zertifikate: 24.03.2025 (Zertifikate werden per Post verschickt - keine Scans per Email möglich)
Zulassung zur Prüfung
An der DSH-Prüfung können teilnehmen:
- Studienbewerberinnen und Studienbewerber der Pädagogischen Hochschule Freiburg, die einen Nachweis über die erforderlichen Deutschkenntnisse erbringen müssen,
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer an studienvorbereitenden Sprachkursen der Pädagogischen Hochschule Freiburg:
- Flüchtlingskurs im Rahmen des Programms Integra,
- DSH-Vorbereitungskurs,
- semesterbegleitende DaF-Sprachkurse B2 oder C1/C2; - Personen, die bereits an einer DSH-Prüfung an der PH Freiburg teilgenommen haben, jedoch die Prüfung nicht bestanden haben;
- Externe Kandidatinnen und Kandidaten im Rahmen der Kapazität (diese Restplätze werden ca. ein Monat vor der Prüfung vergeben!). Voraussetzung zur Zulassung ist der Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen auf der Niveaustufe B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
Die Prüfung DSH kann beliebig oft wiederholt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie sich neu zur Prüfung anmelden und die Prüfungsgebühr bezahlen müssen.
Kosten und Anmeldung
Die Prüfungsgebühr beträgt 100,- Euro. Sie melden sich online an. Sie finden das Online-Anmeldeformular hier, an dieser Stelle, jedoch erst zu Beginn des Anmeldezeitraums. Die Online-Anmeldung wird nach dem Ablauf des Anmeldezeitraums deaktiviert. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Platzbestätigung und eine Rechnung per Email oder eine Absage. Wenn Sie am Vorbereitungskurs teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte zum Vorbereitungskurs in der Rubrik "Vorbereitungskurs" an, das ist dann die Anmeldung zum Kurs und gleichzeitig zur DSH-Prüfung.